Versicherungsschutz für Flüchtlinge und Asylsuchende
Seit dem 22. November 2014 hat der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) mit der ARAG-Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge und Asylsuchende abgeschlossen. Ziel ist es, diesem Personenkreis unbürokratisch die Möglichkieit zu eröffnen, in unseren Vereinen Sport zu treiben und ihnen dabei auch einen Versicherungssschutz zur Seite zu stellen. Damit leistet der Sport auch einen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in die Gesellschaft.
Vereine haben verstärkt beim LSB nachgefragt, ob Flüchtlinge und Asylsuchende auch dann versichert sind, wenn sie bei gemeinnützigen Arbeiten tätig sind. Dies wurde zum Anlass genommen, den Versicherungsschutz für Flüchtlinge und Asylbewerber zu erweitern. Der Versicherungsschutz besteht nunmehr auch bei der Ausführung von gemeinnützigen Arbeiten innerhalb der LSB-Organisationen.
Die Bestimmungen lauten wie folgt:
- Die Flüchtlinge und Asylbewerber in Niedersachsen, die sich in einem niedersächsischen Sportverein (der Mitglied im LSB ist) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind. Der Versicherungsschutz gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
- Versicherungsschutz besteht in vollem Umfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des aktuellen Sportversicherungsvertrages.
- Versichert ist die aktive Sportausübung im Verein, die Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen, die Beteiligung als Zuschauer und Begleiter und der Rückweg.
- Der Hinweg ist mitversichert. Einzige Ausnahme: Der Hinweg ist dann nicht versichert, wenn die Flüchtlinge und Asylbewerber zum allerersten Mal und ohne eine durch den Verein organisierte Begleitung auf dem Weg zum Sportverein sind.
- Spätestens dann, wenn Flüchtlinge und Asylbewerber am Wettkampfbetrieb teilnehmen oder einen Spielerpass beantragen, müssen sie Mitglied des Vereins werden.
- Für den Krankenversicherungsschutz der Flüchtlinge und Asylbewerber gelten die gesetzlichen Bestimmungen, hierauf hat die Nichtmitgliederversicherung (Unfallversicherungsbereich) keinen Einfluss.
- Der oben genannte Versicherungsschutz besteht auch bei der Ausführung von gemeinnützigen Arbeiten und als Helfer bei Veranstaltungen in den Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB.
- Werden die Flüchtlinge und Asylbewerber in den Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB als Mitarbeiter gegen Vergütung tätig, so besteht für sie auch als Nichtmitglieder Versicherungsschutz gemäß des Sportversicherungsvertrages.
ACHTUNG: Hierbei aber bitte die gesetzlichen Bestimmungen für die bezahlte Arbeit von Flüchtlingen und Asylbewerbern beachten! Die Versicherung ersetzt auch nicht eine eventuell notwendige Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Sind Flüchtlinge und Asylbewerber bei der Bestandserhebung zu melden?
Wenn Flüchtlinge und Asylbewerber im Sportverein den Status des Nichtmitgliedes haben, sind sie bei der Bestandserhebung nicht zu melden.
Erwerben Flüchtlinge und Asylbewerber des Status eines ordentlichen Vereinsmitgliedes, sind sie bei der Bestandserhebung zu melden. Diese Meldung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob Flüchtlinge und Asylbewerber durch eine interne Regelung ggf. beitragsfrei gestellt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Versicherungsschutz an die zuständige Sachbearbeiterin beim LSB, Frau Tönnies, die Sie per E-Mail unter und telefonisch unter 0511/1268-140 erreichen. Sie können auch per E-Mail unter und unter der Telefon-Nummer 0511/1268-5200 Kontakt zum ARAG-Sportversicherungsbüro aufnehmen.
Für weitergehende Fragen zum Thema der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern wenden Sie sich bitte innerhalb des LSB an Herrn Gündel vom Team „Integration, Sport und soziale Arbeit, Soziales“. Sie können Herrn Gündel per E-Mail unter oder telefonisch unter 0511/1268-187 erreichen.
Stand: 20.04.2016