Radfahren vereint - Integrative Fahrradkurse

 

 

Worum geht es?

Der LSB Niedersachsen verfolgt das Ziel, in einem Landesprojekt die Durchführung von Fahrradkursen für Flüchtlinge zu fördern. Das Erlernen der Fahrradfähigkeit und die geltenden Verkehrsregeln führen zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr und zu mehr Selbstständigkeit durch Mobilität im Alltag. Fahrradkurse können geflüchteten Menschen zudem einen ersten Zugang zu beteiligten Vereinen ermöglichen.

 

Wer ist die Zielgruppe?

Die Kurse richten sich gezielt an Flüchtlinge. Darüber hinaus können auch Migrantinnen, Migranten und sozial Benachteiligte an den Kursen teilnehmen. Eine Durchmischung der Zielgruppe mit Einheimischen ist ebenfalls möglich.

 

Wie läuft die Förderung?

Der LSB Niedersachsen ist der verantwortliche Projektträger und stellt die finanziellen Mittel im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ zur Verfügung. Antragssteller sind niedersächsische Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände. Diese erhalten für die Durchführung eines Fahrradkurses eine pauschale Förderung in Höhe von

Wofür können die Gelder im Rahmen des Fahrradkurses verwendet werden?

Die pauschale Förderung umfasst vor allem folgende Bereiche:

Woher kommen Fahrräder und Material?

Um einen Fahrradkurs zu organisieren, werden Fahrräder benötigt. Hierzu müssen ggf. Leihfahrräder, gebrauchte bzw. gespendete Fahrräder organisiert werden. Oftmals sind diese Fahrräder nicht gleich fahr- und verkehrstauglich. Es müssen Bremsen ersetzt, Lampen repariert oder Mäntel ausgetauscht werden. Für eine solche vorgeschaltete „Fahrradwerkstatt“ benötigt es das entsprechende Ersatzmaterial und einen ehrenamtlich Engagierten, der eine Aufwandsentschädigung erhält. Falls eine solche Fahrradwerkstatt vorgeschaltet wird, sollten die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer möglichst eingebunden werden, da die Instandhaltung und Reparatur von Fahrrädern ein wichtiger Ausbildungsinhalt des Fahrradkurses sein kann.

Erfahrungen aus einzelnen geförderten Fahrradkursen haben gezeigt, dass es in Ausnahmefällen auch notwendig ist, den Kauf von neuen Fahrrädern zu fördern - beispielsweise weil ein Fahrrad mit tiefem Einstieg benötigt wird oder spezifische Rahmengrößen fehlen. Es ist daher nur in ausreichend begründeten Ausnahmefällen möglich, den Kauf von neuen Fahrrädern zusätzlich zu fördern. Die Nachweisführung erfolgt über Kaufbelege des Materials bzw. der Fahrräder.

 

Was sind die Kursinhalte?

Ein geförderter Kurs besteht aus zehn bis zwölf Terminen. Ob die Termine als Kompaktkurs als Kompaktkurs (z.B. in den Sommerferien) oder einmal wöchentlich über einen Zeitraum von zwölf Wochen angeboten wird, obliegt den ausrichtenden Sportvereinen/ Sportverbänden/ Landesfachverbänden. Für die Ausgestaltung der Kurseinheiten ist ebenfalls der ausrichtende Verein/Bund/Verband verantwortlich. Empfohlen wird ein Start mit drei Theorieeinheiten zu den geltenden Verkehrsregeln und dem Verhalten im Straßenverkehr. Für diese Aufgabe können Polizeiämter und/oder die Verkehrswacht gewonnen werden. Anschließend bieten sich 6-8 praktische Einheiten an. Als letzter Termin ist eine gemeinsame Abschlusseinheit wünschenswert, bei der die Kursteilnehmenden sowie andere Übungsleitende, Helferinnen und Helfer aus anderen Vereinssparten teilnehmen. Denkbar wäre z.B. eine gemeinsame Fahrradtour in die nähere Umgebung.

 

Wie viele Fahrradkurse kann ein Verein/Sportbund/Landesfachverband beantragen?

Im Jahr können pro Verein/Sportbund/Fachverband bis zu drei Fahrradkurse gefördert werden.

 

Müssen alle Ausgaben belegt werden?

Grundsätzlich sind alle Ausgaben nach den üblichen Regeln der Finanzbuchhaltung innerhalb des Sportvereins/ Sportbunds/ Landesfachverbands mit Belegen zu dokumentieren.

 

Wie erfolgt die Nachweisführung?

Die Nachweisführung der Fahrradkurse gegenüber dem LSB erfolgt bis zum 01.12. des laufenden Jahres, um eine Anweisung

der Zahlung rechtzeitig vor Abschluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten. Sie umfasst die folgenden Dokumente, die beim LSB Niedersachsen (Team Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales) eingereicht werden:

Wie sind die Kursteilnehmer/innen versichert?

Die Flüchtlinge sind über die Nichtmitglieder-Versicherung des LSB mit der ARAG versichert, sofern der Veranstalter der jeweilige Sportverein/Sportbund/Landesfachverband ist. Die Übungsleitenden der Kurse müssen vom Verein zur Durchführung der Kurse beauftragt werden, damit der Versicherungsschutz greift.

Versicherungsschutz besteht für Flüchtlinge im Umfang der Zusatzversicherung des LSB, für die beauftragten Trainer/Übungsleitenden in vollem Umfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des aktuellen Sportversicherungsvertrages.

Der Versicherungsschutz gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.

 

Worauf ist in der Öffentlichkeitsarbeit zu achten?

Da die Fahrradkurse über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ gefördert werden, ist in allen Veröffentlichungen (z.B. Flyer, Presseartikeln) ein Hinweis auf die Zuwendungsgeber mit aufzunehmen (z.B. „Der Fahrradkurs wird im Rahmen des Bundesprogramms Integration durch Sport mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern gefördert“).

Zudem sind die Förderlogos bei allen Veröffentlichungen zu verwenden. Diese erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Maike Fiedler Tel. 0511-1268-285, gerne zur Verfügung.

 

Diese Informationen und den Antrag zur Förderung erhalten Sie auch kompakt als pdf zum Download:

Radfahren vereint - Integrative Fahrradkurse

Antrag - Integrative Fahrradkurse