Moderne Vereins-Homepage dank LSB-Förderung auch in 2024 möglich
(19. 12. 2023)
Der LandesSportBund unterstützt das Angebot „Sportdeutschland - Die Vereinswebsite“ des DOSB mit einer exklusiven Förderung. Nutzen Sie die Chance, Ihren Verein und seine Angebote professionell online darzustellen und von potenziellen Mitgliedern gefunden zu werden. Vorteile einer modernen Webseite: • ansprechender, zeitgemäßer Online-Auftritt • höhere Reichweite in der Kommunikation von Events, Neuigkeiten und Terminen • Informationen und Regelungen werden klar und transparent vermittelt • Mitgliederbindung wird gesteigert • Ehrenamtliche werden mobilisiert
Das umfasst die Homepage-Förderung: Die Umsetzung der Erst- oder Neu-Aufsetzung der vereinseigenen Homepage erfolgt über das Angebot der NETZCOCKTAIL GmbH „Sportdeutschland - Die Vereinswebsite“ - einer Aktion des DOSB. Der LSB unterstützt dieses mit bis zu 1.000 Euro.
Wichtige Fristen: Die Antragstellung für die LSB-Förderung ist bis 11.02.2024 möglich. Der Förderzeitraum läuft vom 01.03.2024 bis 31.08.2025.
Foto: Moderne Vereins-Homepage dank LSB-Förderung auch in 2024 möglich
Zweite erfolgreiche (Schul-)Sportassistenzausbildung im Jahr 2023
(06. 12. 2023)
25 neue Schul- und Vereinssportassistenten*innen im Kreis Northeim- Einbeck (Schul-)sportassistenzausbildung beim KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V.
Jugendliches Engagement im Sport ist nicht selbstverständlich. Häufig wird fehlende Zeit aufgrund von Schule oder Stress als Grund für ausbleibendes Engagement genannt, nicht so bei den 25 neu ausgebildeten Schul- und Vereinssportassistenten*innen. Die 4-tägige Schulsportassistenz- Ausbildung, die vom 03.-05.11.2023 und am 12.11.2023 in Northeim stattfand, bietet den Jugendlichen jetzt die Möglichkeit, sich im sportlichen Kontext zu engagieren und ihre eigenen Ideen umzusetzen. In dieser Schulsportassistenz-Ausbildung im November gab es eine Besonderheit: Die vier Tage wurden auf zwei Wochenenden aufgeteilt. Am 12.11. fand die Projektumsetzung im Rahmen des Puzzleturnens des Turnkreises Northeim Einbeck statt. Die Sportassistent*innen entwickelten und betreuten die 11 Stationen des Puzzleturnens, bei denen Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren, spielerisch Grundlagen für sportliches Bewegen kennenlernen, ausprobieren und erleben, ohne dass ein vorheriges Üben erforderlich ist. Die Sportjugend im KreisSportBund Northeim-Einbeck bietet dafür unterschiedliche Ausbildungsformate, in denen die Jugendlichen erste Erfahrungen und Sicherheiten sammeln können. Ziel ist es, die Kompetenzen junger Menschen zu fördern und zu stärken und den Grundstein für qualifiziertes Engagement zu legen. Die Inhalte der Schulsportassistenz-Ausbildung Die Ausbildung zur Schulsportassistenz soll 13-15jährige Schülerinnen und Schüler der 7. bis 8. Klassen befähigen, im außerunterrichtlichen Schulsport und im Verein Verantwortung zu übernehmen. Helfend, mitgestaltend, planend und organisierend gilt es, die klar eingegrenzte Leitungsfunktion zu nutzen, um passende Bewegungs- und Sportangebote zu erstellen und zu begleiten. Zu den Inhalten zählen das Kennenlernen und Vermitteln Kleiner Spiele, die Betreuung unter pädagogischen und rechtlichen Gesichtspunkten, Erste Hilfe und insbesondere die Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung einzelner Bewegungsprojekte. Insbesondere bei der Gestaltung von Bewegten Pausen, von Spiel- und Sportschulfesten oder auch als Assistent*in im Vereinssport, können die (Schul-)sportassistenten*innen ihr neues Wissen in die Praxis umsetzen und ihre Mitschülerschaft ‚bewegen‘. Die Sportjugend Northeim-Einbeck hat jährlich Spaß daran, die Schulsportassistenz-Ausbildung zu organisieren und zu begleiten. Neben der hauptamtlichen Sportjugendreferentin für Südniedersachsen Sinja Pfeiffer, die auch die Koordinatorin der BeSS-Servicestelle für Bewegungs,- Spiel-, und Sportangebote in Kindertagesstätte, Ganztagsschule & Verein des KSB Northeim-Einbeck e.V. ist, gehören vor allem auch (Lehramts-)studierende, die ihren Erfahrungsschatz als Referierende vertiefen möchten und mit kreativen Methoden zu mehr Bewegung und Engagement motivieren, zum Team. Ein besonderer Dank gilt auch dem Team des Jugendzentrums „Alte Brauerei“, die in diesem Jahr die Ausbildung nicht nur mit der Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten, sondern auch als Referierende das Team der Sportjugend unterstützt haben. Schulsportassistenz-Ausbildungen werden regelmäßig von der BeSS-Servicestelle und der Sportjugend im KSB Northeim-Einbeck durchgeführt. Die Angebote und Maßnahmen des Jugendbereichs werden zu Jahresbeginn zusammen mit Aus- und Fortbildungsangeboten zur Übungsleitung Breitensport sportartenübergreifend (ÜL-C) und zur Übungsleitung B-Lizenz Gesundheitssport in der Lehrgangsbroschüre der Sportregion Südniedersachsen veröffentlicht. Für weitere Informationen stehen die Sportjugend im KSB Northeim-Einbeck und Sportjugendreferentin für Südniedersachsen Sinja Pfeiffer gern zur Verfügung. E-Mail: oder Tel.: 05551 908019-12
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Die Lehrgangsbroschüre 2024 ist verfügbar
(06. 12. 2023)
Liebe Übungsleitende, Trainer*innen und Sportfreund*innen
Die Lehrgangsbroschüre 2024 ist da!
Genießt die Lektüre, gebt sie gerne an Interessierte weiter und seid wieder sportlich dabei. Hier findet ihr auch niedersachsenweite Angebote und Veranstaltunge. bildungsportal.lsb-niedersachsen.de
Mit Blick auf die Energiekrise und gestiegener Energiekosten unterstützt der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) mit Mitteln des Landes Niedersachsen Vereine dabei, bestehende Outdoorsportangebote auszuweiten oder neue Outdoorsportangebote anzubieten, damit mehr Sport draußen stattfinden kann. Im Rahmen des Programms werden daher nachhaltig nutzbare Großsportgeräte für Outdoorsportangebote sowie die Errichtung/Erweiterung von Anlagen für Outdoorsportangebote mit bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 €, gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.: Outdoorfitnessgeräte, Calisthenics-Anlagen, Bogensportanlagen, Beachsportanlagen, Bouleanlagen, 3x3-Basketballanlagen, Künstliche Kletterfelsen und die Überdachung von regelmäßig genutzten Sportflächen.
Der 8. swim & run im Landkreis Northeim hat gestern im Waldschwimmbad Kalefeld-Düderode stattgefunden. Fast 800 Schülerinnen und Schüler der 2. bis 6. Klasse aus 16 Schulen haben teilgenommen.
Fundsachen können in der KSB-Geschäftsstelle abgeholt werden. Eine vorherige telefonische Anfrage unter Tel.: 05551/908019-10 ist trotz allem ratsam.
Sportförderrichtlinien 2023 sindonline Diepdf-Dokumente für die LSB-Sportförderrichtlinien 2023 sindonline.
Die Dokumente für Sportvereine,Sportbünde, Landesfachverbände und die Sportjugend finden Sie unter unten stehendem Link
LSB-Zertifikatskurs „Talentscout" „Talente finden-binden-beraten"
Am 11. Februar 2023 beginnt der Zertifikatskurs „Talente finden-binden-beraten" im Rahmen der Kooperationsvereinbarung „Leistungssportförderung und Schule in Niedersachsen" zwischen dem LSB und dem Nds. Kultusministerium. Die Ausbildung dauert bis zum 24. Juni und umfasst Präsenz- und Online-Seminare. Mehr Infos und Anmeldung Kontakt
Neue LSB Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise
(29. 12. 2022)
Neue LSB Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise
mit großer Zustimmung hat der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen auf den Beschlussdes Niedersächsischen Landtags vom 30. November,den organisierten Sport in derEnergiekrise mit zusätzlichen 30 Millionen Euro zu unterstützen, reagiert. Bereits am 7. Dezember 2022 hat das LSB-Präsidium die notwendige Richtlinie für dieVerteilung der zusätzlichen Finanzhilfe beschlossen. Aktuell befinden wir uns in der finalen Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sportzum Antragsverfahren für die Gewährung von Energiekostenzuschüssen. Parallel zu diesemProzess entwickeln und programmieren wir das Online-Antragsportal.
Ab dem 16.01.2023werden dannSportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände aus Niedersachsenentsprechende Anträge über das LSB-Förderportalim LSB-Intranetstellen können.Ziel istdabei eine möglichst verwaltungsarme Antragstellung, sodass die Energiekostenzuschüsseschnell ausgezahlt werden können.
Eckpunkte zum Förderprogramm: Voraussetzung für die Beantragung eines Energiekostenzuschusses ist u.a., dass derAntragstellerEigentümerderSportanlageistbzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte anderSportanlagehatoderes sich um einevereinseigene bzw. kommunaleSportanlagehandelt,für die erhöhte Nutzungsentgelte gezahlt werden müssen. Weiter können Zuschüssefür gestiegene Energieausgaben für Geschäftsstellen beantragt werden. Bezuschusst werden diegestiegenen Energieausgabenfür Strom und Wärmeerzeugung (alleEnergieträger) sowie gestiegene Nutzungsentgelte–z.B. für die Anmietung von kommunalenSporthallen oder Schwimmzeiten in Bädern Dritter–im ZeitraumOktober 2022 bisSeptember 2023. DieKostensteigerung muss dabei in allen Fällenkausal auf die höheren Energiepreise zurückzuführen sein.Gefördert werdenbis zu70Prozentder dargestelltenAusgabensteigerungen,maximal200.000,-Euro pro Antragsteller.Nach positiver Prüfungdes Antrags erhält derFördermittelempfängerdavon zunächsteine Abschlagszahlung inHöhe von60 % durch den LSB. Nach Erhalt der Energieausgabenrechnung bzw. nach Abrechnung der Nutzungsstunden im Förderzeitraum muss der Antragstellerdem LSBdie tatsächlich entstandenen Energie-bzw. Nutzungsausgaben mitteilen.Auf Basis der Angabendes Antragstellers erfolgt durch den LSB eine abschließende Berechnung der tatsächlich entstandenen Mehrausgaben im Förderzeitraum mit anschließender Auszahlung desberechneten Restbetrags oder bei Überkompensationhateine Rückzahlung durch denAntragsteller an den LSBzu erfolgen.
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Dr. Fuhrmannab der zweiten Januarwochegerne zurVerfügung.
Anfragen bitten wir Sie an folgende E-Mail zu richten.
Der Stadtsportbund Göttingen bietet am Dienstag, den 24. Januar 2023, eine Online Experten-Sprechstunde zum Thema „Rücklagenbildung des Sportvereins“ an.
Das Online-Format mit Patrick Busse, Geschäftsführer des TV Lemgo und Finanzexperte, findet in der Zeit von 18.00 bis 19.30 Uhr über die Zoom-Plattform statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Sie benötigen lediglich ein internetfähiges Endgerät.
Sie können sich über den folgenden Doodle-Link zum Seminar anmelden. Danach bekommen Sie spätestens bis zum 23. Januar von uns die Zugangsdaten übermittelt.
Rücklagenbildung des Sportvereins Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwenden. Das Ansammeln von Kapital ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen hierzu sind die nachweislich gebildeten Rücklagen.
In dieser Experten-Sprechstunde gibt es Hinweise und Tipps aus der Vereinspraxis zu folgenden Themen: • Freie Rücklagen • Zweckgebundene Rücklagen • Wiederbeschaffungsrücklagen • Welche Fristen sind zu beachten? • Höhe der Rücklagen • Infopflicht Finanzamt
Klaus Brüggemeyer
Referent für Vereins- und Organisationsentwicklung
Sandweg 5, 37083 Göttingen
Tel.: (05 51) 70701-41
Fax: (05 51) 70701-40
E-Mail:
Internet: www.ssb-goettingen.de
Podcast "Beschenkt euch selbst! So geht erfolgreiche Mittelbeschaffung"
(29. 12. 2022)
Podcast "Beschenkt euch selbst! So geht erfolgreiche Mittelbeschaffung"
In einer Sonderpodcastfolge „Beschenkt euch selbst – so geht erfolgreiche Mittelbeschaffung" erläutert Malte Schumacher wie Vereine und Engagierten das nötige Kleingeld für die Realisierung ihrer Projektideen einwerben können. Mehr Infos
Save-the-date: 16. Januar 2023 Start Förderportal zur Bewältigung Energiekrise
(29. 12. 2022)
Save-the-date: 16. Januar 2023 Start Förderportal zur Bewältigung Energiekrise
Das Präsidium des LandesSportBundes Niedersachsen hat in seiner Dezember-Sitzung die neue LSB-Richtlinie zur Bewältigung der Auswirkungen der Energiekrise verabschiedet. Der Niedersächsische Landtag hatte zuvor beschlossen, dass der LSB zusätzlich zur Finanzhilfe 2023 einmalig 30 Mio. Euro für den organisierten Sport erhält. Anträge auf Energiekostenzuschüsse können ab dem 16. Januar 2023 über das LSB-Förderportal im LSB-Intranet gestellt werden. Detaillierte Informationen zur Antragstellung gibt der LSB über seine online-Kanäle ab Anfang Januar bekannt. Kontakt
1. Hilfe-Kurs für Juleica Aus. und Fortbildung 19.01.23
(29. 12. 2022)
Die Stadtjugendpflege Hardegsen hat einen Ersten Hilfe Kurs im Rahmen der JULEICA-Aus- und Fortbildung ausgeschrieben.
Falls Interesse besteht dann bitte bei der Stadtjugendpflege Hardegsen anmelden:
DOSB und DSJ : Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport
(29. 12. 2022)
DOSB und DSJ : Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport
Der DOSB und die Deutsche Sportjugend haben eine Serviceseite zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen im Sport online gestellt: Auf https://safesport.dosb.de/ finden sich u.a. die Position des organisierten Sports zum Zentrum für Safe Sport, Hinweise zur DOSB-Ombudsstelle und Plakate zum Download.
Die Serviceangebote der Sportjugend Niedersachsen zum Themenfeld Schutz vor sexualisierter Gewalt finden sich online hier
Aufarbeitungs-Leitlinien veröffentlicht
(29. 12. 2022)
Aufarbeitungs-Leitlinien veröffentlicht
Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund haben die Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und –vereinen veröffentlicht: Die PDF-Datei
Der LSB hatte bereits am 29. September seine Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs erklärt. Zur Erklärung
Leitfaden für den Aufbau eines inklusiven Netzwerks
(29. 12. 2022)
Leitfaden für den Aufbau eines inklusiven Netzwerks
„Inklusion geht nicht allein - gemeinsam noch stärker!"... Unter dieser Überschrift steht der neue Leitfaden für den Aufbau eines inklusiven Netzwerks für Vereine, Verbände und Organisationen. Der Leitfaden steht als PDF-Datei auf der LSB-Homepage oder
kann als Druckversion bestellt werden. Kontakt
LSB erinnert an aktuellen Freistellungsbescheid
(29. 12. 2022)
LSB erinnert an aktuellen Freistellungsbescheid
Der LSB empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen, die Vereinsangaben in der Mitgliederverwaltung auf Aktualität zu prüfen und auf einen gültigen Freistellungsbescheid zu achten. Denn der LSB kann Auszahlungen an Vereine nur vornehmen, wenn dieser aktuell ist.
Ansprechpartnerin für Fragen rund um die LSB-Mitgliederverwaltung ist Andrea Bauermeister, Tel. 0511 1268 115, E-Mail
Neuigkeiten aus der LSB-Mitgliederverwaltung
(29. 12. 2022)
Neuigkeiten aus der LSB-Mitgliederverwaltung
Der jährliche Abgabetermin der elektronischen Bestandserhebung rückt näher! Vom 20. Dezember 2022 bis 31.Januar 2023 ist das LSB-Portal https://www.lsb-nds.net zur Eintragung der aktuellen Mitgliederzahlen - erstmals auch mit der Eingabemöglichkeit für "divers" geöffnet. In der Mitgliederdatenbank sind auch die Daten der Kontaktpersonen der Vereine hinterlegt. Hier sind Vorstands- oder Anschriftenänderungen jederzeit möglich.
DOSB: Übersicht über Bundesförderung für Sportstätten
(29. 12. 2022)
DOSB: Übersicht über Bundesförderung für Sportstätten
Sportstätten werden nicht nur auf Landesebene über den LandesSportBund Niedersachsen gefördert. Es gibt auch Bundesförderprogramme für Sportstätten und Sporträume. Beispielsweise können Klimaschutzprojekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie oder die Sanierung von Nichtwohngebäuden mit einer Heizungsoptimierung gefördert werden. Damit die Vereine einen Überblick bekommen, welche Bundesförderprogramme es gibt und welche Fördergegenstände sie umfassen, hat der DOSB eine Übersichtsgrafik erstellt. Zur Grafik
Vereinshelden: Nominierungsstart und Dankeschön-Event 2023
(29. 12. 2022)
Vereinshelden: Nominierungsstart und Dankeschön-Event 2023
Noch bis zum 15. Januar 2023 können engagierte Personen aus dem Sport in Niedersachsen als Vereinsheldinnen bzw. Vereinshelden nominiert werden. 100 Nominierte (inkl. Begleitpersonen) lädt der LandesSportBund Niedersachsen im neuen Jahr als Dankeschön zum Feuerwerk der Turnkunst on Stage (22.02.2023 in Vechta bzw. 25.02.2023 in Walsrode) ein. Mehr Informationen und Nominierung
Neues LSB-Organigramm online
(29. 12. 2022)
Neues LSB-Organigramm online
Im Jahr 2022 ist die Struktur der Geschäftsstelle des LandesSportBundes Niedersachsen den Anforderungen und Notwendigkeiten einer modernen Verwaltung entsprechend verändert worden. Das aktualisierte LSB-Organigramm steht ab sofort auf der LSB-Homepage zum Download bereit. Zum LSB-Organigramm
Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“
(24. 12. 2022)
Programm „ReStart –Sport bewegt Deutschland“ Start des ersten Moduls Das Programm „ReStart –Sport bewegt Deutschland“ ist offiziell gestartet. Nach Monaten der Vorarbeit laufen nun die ersten Maßnahmen an, mit denen das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wieder mehr Menschen in Bewegung bringen und den Vereinssport stärken wollen.
Im ersten Schritt geht es darum, mehr ehrenamtlich Engagierte zu gewinnen. Die sogenannte Säule Eins des Programms zielt darauf ab, neue Engagierte zu motivieren, sich über eine entsprechende DOSB- Lizenzausbildung zu qualifizieren oder Menschen mit einer abgelaufenen Lizenz ein Fortbildungsangebot zu unterbreiten. Dies betrifft alle Sportarten, insbesondere auf der Einstiegs-Ebene (C-Lizenz oder Vorstufe). Nähere Informationen siehewww.dosb.de
Aus SportEhrenamtsCard wird die Vorteilsplattform „Vereinshelden Ehrensache“
(24. 12. 2022)
Wir möchten uns bei Euch für Euer unverzichtbares Engagement und Eure Mithilfe bedanken. Gemeinsam mit dem LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport würdigen wir Euch und Euren Einsatz mit der neuen digitalen Vorteilsplattform „Vereinshelden Ehrensache“.
Wir unterstützen diese Aktion sehr gerne und laden Euch ein, Euch ab dem 19. November 2022 auf der Plattform zu registrieren und direkt die Vorteile zu sichern.
Die neue Vorteilsplattform „Vereinshelden Ehrensache“ ersetzt die bisherige SportEhrenamtsCard und dort findet Ihr zum Start:
Exklusive Rabatte beim Onlineshopping,
Ermäßigungen für Sportevents und Eintrittskarten verschiedener Veranstaltungen,
sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an Gewinnspielen und weiteren Aktionen.
08.12.22 Neuer Besitzer im Vorstand der SJ Northeim-Einbeck
(09. 12. 2022)
Neuer Beisitzer im Vorstand der sj Northeim-Einbeck
Bei der Online-Vollversammlung der Sportjugend im KSB Northeim-Einbeck wurde am 08.12.22 gewählt.
Jannis Ernst legte sein Amt als Beisitzer im Vorstand ab. Neues Mitglied im Vorstand ist nun Moritz Specht, ebenso wie Jannis, ein ehemaliger Freiwilligendienstleistender des KSB Northeim-Einbeck e.V.
Foto: Vollversammlung sj Northeim-Einbeck
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung
(23. 11. 2022)
Durch eine Änderung der niedersächsischen Reisekostenverordnung wurde die Wegstreckenentschädigung für die Zeit vom 01.10.2022 bis 30.06.2023 erhöht. Nach Änderung der Finanzordnung des LSB durch den 47. Landessporttag und Änderung der Allgemeinen Abrechnungsbestimmungen durch das LSB-Präsidium gelten mit Wirkung zum 19.11.2022 und befristet bis zum 30.06.2023 die folgenden abrechnungsfähigen Höchstsätze bei den Fahrtkosten:
- bis zu 0,38 € je Kilometer für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- bis zu 0,25 € je Kilometer, höchstens jedoch 125,00 € je Dienstreise für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- bis zu 0,38 € je Kilometer für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse an der Benutzung eines privaten PKW festgestellt wurde. Die Höchstgrenze von 125,00 € je Dienstreise gilt in diesen Fällen nicht.
Fahrtkosten für verbandseigene Fahrzeuge bei Dienstreisen können in diesem Zeitraum mit bis zu 0,38 €/km abgerechnet werden.
47. Landessporttag: Stabwechsel im Präsidium und Strategische Ziele 2030
(23. 11. 2022)
47. Landessporttag: Stabwechsel im Präsidium und Strategische Ziele 2030
Der 47. Landessporttag des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen am vergangenen Samstag in Celle fand in einer für die niedersächsische Sportorganisation einmaligen historischen Phase statt: Zum Ende der Corona-Pandemie sehen sich Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände bereits mit ersten Auswirkungen der Energiekrise und den Folgen der Zunahme geflüchteter Menschen in Niedersachsen konfrontiert. Die 297 anwesend Delegierten haben mit ihren Beschlüssen dieser Situation Rechnung getragen und damit auch den bisherigen sportpolitischen Kurs des LSB – Bewährtes mit Neuem zu verbinden und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Landespolitik zu pflegen – bestätigt:
Die Ehrung des ehemaligen LSB-Präsidenten Dr. Wolf-Rüdiger Umbach mit Goldenen Ehrennadel mit Brillanten mit Ehrenbrief des LSB und seine Ernennung zum LSB-Ehrenpräsidenten
Die Wahl des bisherigen LSB-Vizepräsidenten André Kwiatkowski zum Nachfolger von Dr. Umbach.
Die Wiederwahl der bisherigen LSB-Vizepräsidentin Maria Bergmann und der LSB-Vizepräsidenten Michael Koop und Christian Röhling sowie als neue LSB-Vizepräsidentin Dr. Sabrina Rudolph
Der Beschluss über die „Strategischen Ziele 2030 des LSB"
Der Beschluss über den Haushaltsplan 2023 für die Teilhaushalte des LSB und den OSP
Unterbringung geflüchteter Menschen: LSB bietet erneut Unterstützung an
(17. 11. 2022)
Pressemitteilung 17.11.2022 LSB Niedersachsen
Die aktuellen Flüchtlingszahlen in Niedersachsen und die Schwierigkeiten der Unterbringung in den Kommunen bereiten dem Sport große Probleme, da vermehrt wieder auf Sporthallen als Unterbringungsstätte zurückgegriffen wird.
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen nimmt die Bemühungen der Landkreise, der Städte und Gemeinden wahr, Sporthallen für den Schul- und Vereinssport nach Möglichkeit offen zu halten und nach alternativen Unterbringungen für geflüchtete Menschen zu suchen.
Die Landesregierung hat vor wenigen Tagen allerdings deutlich gemacht, dass die Kapazitäten für Wohnraum nicht ausreichen werden und auch Sporthallen wieder verstärkt genutzt werden müssen.
Aus diesem Grund erneuert der LSB sein Unterstützungsangebot, mit seinen Sportbünden vor Ort alternative Lösungen für Unterkünfte zu suchen.
„Das langjährige Engagement des Sports, das Ankommen geflüchteter Menschen zu erleichtern und das Miteinander vor Ort über Sport zu stärken, kann als Grundlage für lokale Lösungen dienen“, sagt Reinhard Rawe, LSB-Vorstandsvorsitzender. Die Belegung von Sporthallen müsse Ultima Ratio bleiben.
#werdeTrainerIn-Kampagne unterstützen und T-Shirt gewinnen
(11. 11. 2022)
Der LSB unterstützt Sportvereine, die sich an der #sportVEREINtuns-Kampagne „#werdeTrainerIn" zur Gewinnung von Trainings- und Übungsleitenden beteiligen. Die ersten 250 Vereine, die über ihre Social-Media-Kanäle einen individuellen Post veröffentlichen, erhalten ein #sportVEREINtuns-Shirt und einen Sportbeutel. Mehr Infos und eine Anleitung zur Erstellugn eins Posts gibt es hier Fertige Screenshots bitte senden an
Stellenangebot: Freiwilligendienst bei der Sportjugend im KSB
(01. 11. 2022)
Der KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V. und seine Sportjugend suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt drei neue Freiwilligendienstleistende (BFD/FSJ).
Weitere Informationen sind der Ausschreibungzu entnehmen.
Bei Fragen oder zwecks Bewerbung bitte an Petra Heidelberg-Heise wenden:
Vollversammlung 2022 der Sportjugend Niedersachsen wählt neuen Vorstand
(17. 10. 2022)
Auf der Vollversammlung der Sportjugend (sj) Niedersachsen haben die 92 anwesenden, stimmberechtigten Delegierten einen neuen Vorstand für die nächsten zwei Jahre gewählt. Neu im Vorstand sind Jeroen Eversen (22, Sportjugend Stade) und Davia Woityczka (25, Jugendvorstand Niedersächsischer Basketballverband). Wiedergewählt wurden Sarah Borchers (30), Jan-Gideon Stockhusen (27), Thorben Steguweit (31) und Erik Machens (38). Im Vorstand gesetzt ist der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des LandesSportBundes Niedersachsen, Marco Lutz (44). Der Vorsitzende der sj-Niedersachsen, Reiner Sonntag (58), und der stellvertretende Vorsitzende der sj-Niedersachsen, Tim Julian Wilhelmi (26), wurden bereits 2020 für vier Jahre gewählt. Mira Pape (25) und Carolin Giffhorn (25), die seit 2018 bzw. 2019 dem sj-Vorstand angehörten, hatten nicht erneut für den Vorstand kandidiert
Abschlussbericht der größten Breitensport-Studie „SicherimSport“
(07. 10. 2022)
„Diese Zahlen sind wichtig, um auf allen Ebenen des organisierten Sports den Schutz vor Gewalt zu stärken“
„Es ist enorm wichtig, dass es nun eine Studie für den Breitensport gibt und ich möchte den beteiligten Landessportbünden ausdrücklich für ihre Beteiligung danken. Die Ergebnisse zeigen, dass die etablierten Strukturen der Landessportbünde und Landessportjugenden zum Schutz vor Gewalt im Sport für die regionale Ebene von besonderer Wichtigkeit sind und weiter ausgebaut werden müssen. Auf der anderen Seite wird deutlich, dass es im Breitensport Lücken beim Schutz vor Gewalt gibt. Neben dem angekündigten Zentrum für Safe Sport, das wir begrüßen, werden wir auch im organisierten Sport intensiv an dem Thema weiterarbeiten müssen, und zwar auf allen Ebenen. Wir werden noch in diesem Jahr einen Zeitplan zur Entwicklung eines Zukunftsplans Safe Sport vorlegen, welcher eine langfristige Gesamtstrategie von DOSB, dsj und ihren Mitgliedsorganisationen zum Schutz vor Gewalt im Sport darstellen wird.“ So Christina Gassner, Vorstand Jugendsport und Geschäftsführerin der dsj zum Abschlussbericht der Breitensportstudie „SicherimSport“.
„Klare Anlaufstellen für Betroffene und Schutzkonzepte für Sportvereine sind erforderlich“
Gewalterfahrungen im organisierten Sport sind eindeutig keine Einzelfälle, Mädchen und Frauen machen wesentlich mehr negative Erfahrungen als männliche Mitglieder, andererseits betonen neun von zehn betroffenen Personen ihre allgemein guten bis sehr guten Erfahrungen mit dem Vereinssport: Zu diesen zentralen Erkenntnissen kommt der Abschlussbericht der bundesweit bislang größten Breitensport-Studie „SicherimSport“, der gleichzeitig eigene Schutzkonzepte für alle Sportvereine für dringend erforderlich hält. „Klare Anlaufstellen für Betroffene im Sport sind wichtig. Der organisierte Vereins- und Verbandssport sollte dringend nach geeigneten Wegen suchen, wie er proaktiv und gut sichtbar auf diejenigen zugehen kann, die Rat und Unterstützung bei Gewalterfahrungen benötigen“, betont Prof. Dr. Bettina Rulofs (Sporthochschule Köln), die das Projekt gemeinsam mit Dr. Marc Allroggen (Universitätsklinikum Ulm) leitet und einen weniger überraschenden Befund ergänzt: „Vereinsmitglieder mit einem höheren sportlichen Leistungsniveau, beispielsweise Teilnehmende an nationalen und internationalen Wettkämpfen, und solche mit längeren Trainingszeiten sind eher stärker von Gewalt betroffen als Vereinsmitglieder im Freizeitsport.“
Ein Blick auf Einzelergebnisse der Studie (mit über 4.300 befragten Vereinsmitgliedern und rund 300 beteiligten Sportverbänden), die der Landessportbund NRW gefördert hat, zeigt Folgendes: So wurde psychische Gewalt - in Form von Erniedrigungen, Bedrohungen oder Beschimpfungen - am häufigsten von den befragten Vereinsmitgliedern angegeben, insgesamt 63 Prozent der Befragten berichten, dies bereits im Kontext des Vereinssports mindestens einmal erlebt zu haben. Zudem bestätigte ein Viertel der Befragten sexualisierte Belästigungen oder Grenzverletzungen ohne Körperkontakt im Vereinssport. Ein Fünftel der befragten Vereinsmitglieder berichtete gar von sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt (z.B. in Form von unerwünschten sexuellen Berührungen oder sexuellen Übergriffen). Jedoch: Auch wenn Vereinsmitglieder angeben, solche negativen und missbräuchlichen Erfahrungen gemacht zu haben, geben 90 Prozent der betroffenen Personen an, allgemein gute bis sehr gute Erfahrungen mit dem Vereinssport zu haben. Die generelle Beurteilung des Vereinssports fällt somit auch beim Vorliegen von Belästigungs- oder Gewalterfahrungen überwiegend positiv aus.
Darüber hinaus zeigt die Studie, dass sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt mit und ohne Körperkontakt häufiger außerhalb als innerhalb des Sports erlebt werden. Die Studie belegt somit, dass interpersonelle und sexualisierte Gewalt gesamtgesellschaftliche Probleme darstellen, die auch den Sport betreffen - ebenfalls nachzulesen im Abschlussbericht, den der Forschungsverbund der Deutschen Sporthochschule Köln, des Universitätsklinikums Ulm und der Bergischen Universität Wuppertal bei einer Fachtagung am 17. September 2022 im Sport- und Olympiamuseum in Köln vorgelegt hat. Die Studie zeigt außerdem, dass Betroffene von Gewalt im Sport nur selten über ihre Erfahrungen berichten und selten Unterstützung bei den Sportvereinen oder -verbänden suchen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders bedenklich, dass nach den vorliegenden Ergebnissen nur die Hälfte der befragten Sportverbände über nach außen sichtbare Kontaktmöglichkeiten für Betroffene (z.B. auf ihren Websites) verfügt.
„Kein Verein kann sich darauf berufen, dass es sich um Einzelfälle handelt“
Dr. Marc Allroggen vom Universitätsklinikum Ulm erläutert: „Mit dem Vorliegen der Befunde wird sich kein Verein darauf berufen können, dass es sich um Einzelfälle handelt und nur wenige Vereine betroffen sind.“ Zudem zeigen die Daten, dass es sich nicht überwiegend um „vergangene Fälle“ handelt. Im Gegenteil: Jüngere Personen (bis 30 Jahre alt) berichten in der Befragung deutlich häufiger von Gewalterfahrungen im Sportverein als ältere Mitglieder. Dass die Stadt- und Kreissportbünde sowie Landesfachverbände bereits verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, um die Sportvereine vor Ort beim Schutz vor Gewalt zu unterstützen, belegen die nun veröffentlichten Ergebnisse ebenfalls. Dabei haben besonders die Landessportbünde eine wichtige Orientierungs- und Beratungsfunktion für die Mitgliedsverbände in den untersuchten Bundesländern und benötigen zugleich noch mehr Ressourcen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Das Forschungsprojekt SicherImSport wird mit Mitteln des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gefördert. Zehn weitere Landessportbünde beteiligten sich an der Finanzierung der einzelnen Teilprojekte. Die Projektleitung liegt bei Prof. Dr. Bettina Rulofs an der Deutschen Sporthochschule Köln (zuvor: Bergische Universität Wuppertal) sowie bei PD Dr. Marc Allroggen am Universitätsklinikum Ulm.
Kinder- und Jugendgesundheit vom Randthema zum Fokusthema machen
In ihrem ersten Kindergesundheitsbericht stellt die Stiftung Kindergesundheit dem körperlichen und seelischen Gesundheitszustand von jungen Menschen in Deutschland ein durchwachsenes Zeugnis aus. Anlass zur Sorge gebe insbesondere der ungebrochen starke Einfluss der sozialen Herkunft auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Zur zunehmenden Bedrohung werde der Klimawandel. Unter anderem wird auf die hohe psychische Belastung sowie den ausgeprägten Bewegungsmangel vieler Kindern und Jugendlichen hingewiesen.
LSB-Förderung von Kleinmaßnahmen zum Energiesparen und zur Schaffung neuer Outdoorsportangebote
(05. 10. 2022)
Das LSB-Präsidium beschlossen bis zu 600.000,- Euro für die Förderung von Kleinmaßnahmen/-materialien zum Energiesparen und zur Schaffung neuer Outdoorsportangebote zur Verfügung zu stellen. Mit der Förderung sollen unsere Sportvereine kurzfristig bei der Bewältigung von Coronapandemie und Energiekrise zu unterstützen werden.
Förderfähig sind wiederholt die Anschaffung von Outdoor-Großsportgeräten bzw. die Errichtung von Anlagen für neue Outdoorsportangebote mit bis zu 5.000 € Förderung. Zusätzlich förderfähig sind Kleinmaterialien/-maßnahmen, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Sicherung von Sportangeboten in bestehenden Sporträumen beitragen. Hier beträgt die maximale Förderung 2.000 €.
Anträge können ab 05.10.2022 beim LSB eingereicht werden.
Foto: LSB-Förderung von Kleinmaßnahmen zum Energiesparen und zur Schaffung neuer Outdoorsportangebote
Höherer Mindestlohn, höhere Minijob- und Midi-Job-Grenzen
(04. 10. 2022)
Ab dem 1. Oktober 2022 freuen sich viele Arbeitnehmer*innen über mehr Lohn bzw. mehr Netto vom Brutto – auch die Beschäftigten in den Sportvereinen.
Hier die Neuerungen im Überblick:
Mindestlohn steigt auf 12 Euro
Der Mindestlohn steigt ab dem 01.10.2022 auf 12 Euro je Stunde. Das ist die dritte und letzte Stufe der Anhebungen, die von der Koalition beschlossen wurde. Bereits zum 1. Januar 2022 war er auf 9,82 Euro je Stunde gestiegen, am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (Hinweis: Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes ist häufig von der Einführung eines "Mindestlohns für Azubis" die Rede. Die korrekte Bezeichnung für dieses Mindestentgelt für Auszubildende ist aber "Mindestausbildungsvergütung" und nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Mindestlohn.)
Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit
Praktikant*innen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet
Praktikant*innen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient
Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen
ehrenamtlich Tätige
Ehrenamtlich Tätige erhalten grundsätzlich keinen Mindestlohn. Laut § 22 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes handelt sich bei einem Ehrenamt um eine freiwillige Tätigkeit, die nicht mit einem Gehalt vergütet wird. Im Vordergrund steht der gemeinnützige Zweck und nicht die finanzielle Gegenleistung.
Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro und Midi-Job-Grenze auf 1.600 bzw. 2.000 Euro
Im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung wird auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobber*innen angepasst: Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Oktober von bisher 450 Euro auf 520 Euro im Monat.
Diese Minijob-Grenze soll sich an einer Wochenarbeitszeit von gut 10 Stunden orientieren. Letztlich ändert sich die Arbeitszeit kaum: Da der Mindestlohn auf 12 Euro steigt, sind mit 520 Euro ungefähr 43 Stunden abgegolten – annähernd so viel wie vorher.
Midijobber*innen werden innerhalb von drei Monaten gleich zweimal finanziell entlastet. Ihre Verdienstgrenze steigt am 1. Oktober 2022 von 1.300 auf 1.600 Euro. Vom 1. Januar 2023 an dürfen sozialversicherungspflichtige Geringverdiener*innen dann nochmals 400 Euro mehr verdienen (also dann bis zu 2.000 Euro. Dadurch sinkt – bei gleichem Gehalt – der Arbeitnehmer*innen-Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen, so dass mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.
Entlastungspaket 3: Keine Berücksichtigung der Vereine
Die im Zuge des Angriffs auf die Ukraine enorm gestiegenen Energiepreise könnten den Breitensport in diesem Winter hart treffen. Nach den Corona-Jahren ist die dringend nötige Erholungsphase nicht in Sicht. Die Politik hat noch keine Hilfen angeboten – im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung spielt der Sport keine Rolle. So fürchten sich viele Vereine vor Mietsteigerungen oder höheren Energiekosten bei eigenen Räumen.
Zunächst müssen die Vereine also selbstständig Entlastungen herbeiführen. Der DOSB ruft seine Mitglieder dazu auf, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen, um pauschale Schließungen von Schwimmbädern und Sportstätten zu vermeiden. Dazu hat er einen Stufenplan zur Energiereduktion veröffentlicht.
Foto: Basisseminar für zukünftige Vertrauenspersonen zum Schutz vor sex. Gewalt im Kinder- und Jugendsport
Barrierefreie Homepages für den Sport in Niedersachsen
(06. 09. 2022)
Der LandesSportBund Niedersachsen macht seine Homepages barrierefreier. Möglich macht das die Assistenzsoftware Eye-Able. Mit dem Tool können Nutzerinnen und Nutzer die Homepage ab sofort auf ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Gleiches gilt für die Seiten der Akademie des Sports, der Sportjugend Niedersachsen, des LOTTO Sportinternats, des Zeltlager Langeoogs, des LSB-Bildungsportals und des Olympiastützpunktes Niedersachsen. Blinde Menschen können sich die Texte vorlesen lassen, Menschen mit einer Farbschwäche können die Kontraste individuell anpassen. Menschen, die eine Maus nicht bedienen können, setzen ganz einfach die Tab-Navigation ein. Alle Mitgliedsvereine des LSB, Landesfachverbände und Sportbünde können die Software durch eine Vereinbarung zwischen dem LSB und der Firma Eye-Able kostenlos und ganz einfach auf ihrer Seite integrieren.
Foto: Barrierefreie Homepages für den Sport in Niedersachsen
LSB erweitert Förderprogramm „Aktiv für Geflüchtete“
(06. 09. 2022)
Der LandesSportBund Niedersachsen stellt bis Ende 2022 150.000 Euro bereit, damit Vereine, Landesfachverbände und Sportbünde Förderung für Mitgliedsbeiträge, individuelle Sportausrüstung und Schutzausstattung für Geflüchtete – unabhängig von der individuellen Staatsangehörigkeit - beantragen können. Die Mittel kommen aus dem Bundesprogramm Integration durch Sport und werden über das Bundesministerium des Innern und für Heimat und den DOSB zur Verfügung gestellt.
Foto: LSB erweitert Förderprogramm „Aktiv für Geflüchtete“
Interkulturelle Wochen im Landkreis Northeim vom 25.09.-09.10.2022
(06. 09. 2022)
Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Northeim an der bundesweiten „Interkulturellen Woche“ mit einem 2-wöchigen Aktionszeitraum im Landkreis Northeim.
Ganz unter dem Motto „#offengeht – raus aus deiner Bubble!“ geht es auch dieses Jahr darum, ein eindeutiges Zeichen gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung sowie für Vielfalt und Solidarität zu setzen!
Zwischen dem 25.09. und dem 09.10.2022 laden zahlreiche Vereine, Initiativen und Kirchen zu einem bunten Programm in der Region ein.
(Achtung: Es gibt zwei Veranstaltung knapp außerhalb des Aktionszeitraums!)
Das ausführliche Programm ist hier zu finden und darf gern weitergeleitet werden:
Der LandesSportBund Niedersachsen (LSB) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) warnen eindringlich davor, in der sich abzeichnenden Energiekrise die Fehler aus der Corona-Pandemie zu wiederholen und Schwimmbäder und weitere Sportstätten erneut zu schließen.
„Der vereinsbasierte und gemeinwohlorientierte Sport ist wesentlich mehr als eine Freizeitaktivität. Er ist unverzichtbarer Teil der sozialen Daseinsvorsorge und erfüllt wichtige soziale und gesundheitsfördernde Funktionen für die Gesellschaft. Dies muss bei allen Entscheidungen zur Gas- und Wärmeversorgung berücksichtigt werden“, sagt der DOSB-Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester.
Der Vorstandvorsitzende des LSB Reinhard Rawe ergänzt: „In den vergangenen zwei Jahren haben Kinder und Jugendliche erheblich unter den Folgen der Corona-Pandemie gelitten, die sich abzeichnende Energiekrise darf diesen Zustand nicht um ein drittes Jahr verlängern.“
Der LSBfordert gemeinsam mit dem DOSB die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, für das Schwimmen lernen geeignete Bäder bzw. Wasserflächen so lange wie möglich geöffnet zu halten. Im weiteren Jahresverlauf gelte dies auch für Sporthallen.
Sie verurteilen die Empfehlung des Deutschen Städtetages, kurzfristig Hallenbäder (nicht Spaßbäder) zu schließen – was drastische Folgen für die Sicherheit und Lebensqualität der Bürger*innen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, in Kauf nimmt. „Rund 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmerinnen und Schwimmer“, sagt Wolfgang Hein, Präsident des Landessschwimmverbandes Niedersachsen.
Bereits durch die Corona-Pandemie haben die rund 9.260 niedersächsischen Sportvereine Mitglieder und ehrenamtlich Engagierte verloren. Zahlreiche Menschen leiden zunehmend unter Bewegungsmangel im Alltag und den physischen und psychischen Folgen. Jedes sechste Kind hat im Verlauf der Pandemie an Gewicht zugenommen, 6 % leidet an Adipositas und 31 % der Kinder im Alter von 7 bis 17 Jahren haben psychische Auffälligkeiten. Ein Drittel der älteren Menschen erreicht nicht die WHO-Empfehlungen zum Mindestmaß an Bewegung. Je körperlich aktiver ältere Menschen sind, umso seltener sind sie depressiv oder ängstlich. Diese gesellschaftlichen Schäden dürften durch erneute Schließungen von Sporthallen und Bädern nicht noch weiter verstärkt werden.
Im Übrigen gehe es bei den Schwimmbädern nicht nur um Gesundheitssport, sondern auch um Schwimm- und Rettungsausbildung zur Vermeidung des Ertrinkungstodes.
Gleichzeitig sieht sich der gemeinwohlorientierte Sport unter dem Dach des DOSB auch selbst in der Verantwortung, Energie- und Gasverbräuche zu reduzieren.
In Abstimmung mit der Bäderallianz wird ein Drei-Stufen-Plan für den Betrieb der überwiegend gasbetriebenen Bäder für den Fall einer Gasnotlage, insbesondere für Schulen und Vereine, vorgeschlagen:
Stufe 1: Abschaltung der hochtemperierten Außenbecken, und ggf. zusätzlich Freibäder unbeheizt bis zum Saisonende weiter betreiben
Stufe 2: Alle freizeitaffinen Becken und Saunen (alles außer Sportbecken und Lehrschwimmbecken) außer Betrieb nehmen
Stufe 3: Wassertemperatur in den verbleibenden Sport-/Lehrschwimmbecken auf 26 °C absenken.
„Die Hälfte der Vereine verfügt über eigene Sportstätten sowie Vereins- und Clubhäuser, die für das soziale Miteinander in Niedersachsen unverzichtbar sind“, ergänzt Rawe.
Laut dem Expert*innenrat der Bundesregierung zu COVID-19 muss „die Sicherung der sozialen Teilhabe durch […] sportliche und kulturelle Aktivitäten weiterhin höchste Priorität genießen“. Diese Bewertung muss auch auf die Energiekrise übertragen werden.
Finanzielle Belastung der Sportvereine durch Preissteigerungen
Die deutschen Sportvereine werden von der aktuellen Krise nach der Pandemie erneut auch finanziell getroffen. Neben Entlastungen für Privatpersonen und Unternehmen bedarf es auch direkter finanzielle Hilfen für Sportvereine. Beitragserhöhungen sind keine Option, da die Vereinsmitglieder auch privat massiv von den Preissteigerungen betroffen sind. Bund und Länder dürfen die Kommunen mit den Energiepreissteigerungen nicht allein lassen.
Die Ergebnisse der 3. Klassen fehlen noch und werden nachgetragen.
Fundsachen können im Waldschwimmbad Düderode abgeholt werden.
Foto: swim & run 2022
Schwimmen lernen im Landkreis Northeim
(27. 04. 2022)
Der Landkreis Northeim hat daher in Zusammenarbeit mit dem KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V. und seiner Sportjugend einen Informationsflyer zum Thema "Schwimmen lernen im Landkreis Northeim" erarbeitet.
Dieser liegt bei allen Schulen, Kindertagesstätten und Sportvereinen aus.
Der Flyer informiert darüber, wo im Landkreis Northeim Hallen- und Freibäder vorhanden sind.
Darüber hinaus wird auf die Informationen zu Fördermöglichkeiten, Schulungen für Übungsleiter*innen und Anbieter von Schwimmlernkursen verwiesen, die Sie hier auf der Website des KSB unter der Rubrik "Schwimmkurse" finden.
Online-Sprechstunde der Sportregion Südniedersachsen
(07. 03. 2022)
Online-Sprechstunde der Sportregion Südniedersachsen
Infos zu Förderprogrammen im virtuellen Raum
Ein neues Format, um mit den Vereinen regelmäßig und direkt in den Dialog zu treten, hat das Referententeam der Sportregion Südniedersachsen zum zweiten Mal erfolgreich mit einer Online-Sprechstunden umgesetzt.
Nachdem bei dem letzten Mal 25 Vereinsvorstände im virtuellen Raum mit dabei waren, konnten die Hauptberuflichen aus der Sportregion bereist 35 teilnehmende Personen zum 60-minütigen Austausch begrüßen.
Sarah Gräßler vom KSB Northeim-Einbeck stellte das Aktionsprogramm des Landes Niedersachsen „Startklar in die Zukunft vor“.
Der Landessportbund (LSB) und seine Sportjugend haben rund 8,9 Mio Euro erhalten, um im Rahmen des Aktionsprogrammes des Landes u.a. Schwimmkurse, ein- oder mehrtägige Sport- und Bewegungscamps oder offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden zu fördern.
Gräßler betonte, dass die Antragstellung online in wenigen Minuten möglich sei und die Bewilligungen zeitnah erteilt werden würden.
Klaus Brüggemeyer vom SSB Göttingen motivierte die Vereine dazu, einen vom LSB geförderten Zertifizierungsprozess zu durchlaufen, der sie als engagementfreundliche Sportvereine ausweisen könne. Jeder Verein könne einen Selbstbewertungsbogen ausfüllen.
Überprüft würde der Bogen von einem Auditor. Beim Erreichen einer festgelegten Punktzahl könne man vom LSB eine Förderung zwischen 500 und 1.500 € erhalten, um die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement des Vereins zu verbessern.
Dennis Dörner vom KSB Göttingen-Osterode präsentierte im Anschluss die kurz zuvor veröffentlichten Sonderförderprogramme des LSB zur Mitgliedergewinnung. Zum einen würden die Teilnahmebeiträge der ÜL-Module C-30 und C-40 um 50 % reduziert, aber auch Mitgliedschaften der Zielgruppe Ü-50 mit bis zu 60 € gefördert, wenn das Neumitglied mindestens sechs Monate im Verein verbliebe, von denen die ersten drei Monate beitragsfrei wären.
Ebenfalls würden Vereinsberatungen zur Mitgliedergewinnung, Materialien für den Sportbetrieb sowie Sachleistungen zum Aufbau von Outdoor- und Trendsportarten aus dem mit 1,2 Mio Euro gefüllten Topf bedient werden können, so Dörner.
Sibylle Halbach, Sportwartin des TSV Bad Sachsa, lobte die komprimierte Darbietung der Infos und auch Hans-Hermann Schulz, Vorsitzender des MTV Moringen, fühlte sich „wohl in der netten Runde“, so dass er gleich sein Kommen für das nächste Mal ankündigte.
Das Kommunikations-Format der Sportregion findet jeweils am ersten Mittwoch des Monats im virtuellen Raum statt.
Foto: Online-Sprechstunde der Sportregion Südniedersachsen
Förderquellenübersicht für niedersächsische Sportvereine
(21. 01. 2022)
Kataster für Förderung und Antragsstellung
Förderquellenübersicht für niedersächsische Sportvereine
Es gibt viele Förderquellen für Niedersächsische Sportvereine. Und es liegt zu viel Geld ungenutzt in den jeweiligen Fördertöpfen, weil nicht alle Vereine und ihre zuständigen Vorstände wissen, wo es etwas zu "holen" gibt und wie der entsprechende Antrag auf den Weg gebracht werden kann.
Kurz vor Weihnachten 2021 hat der Sportkamerad Samberg aus dem Kreis Osterholz-Scharmbeck den Mitgliedsvereinen des LSB Niedersachsen seine Ausarbeitung eines Förderkatasters kostenfrei zur Verfügung gestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Auch weil er eine solche Notwendigkeit als Kassenwart eines kleinen Vereins als wünschenswert und gegeben gesehen hat.
Daraus ist eine extreme Fleißarbeit geworden, die wir hier auf unserer Website unseren Vereinen sehr zur Nutzung empfehlen.
Foto: Förderquellenübersicht für niedersächsische Sportvereine
Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen 2022
(21. 01. 2022)
Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen 2022
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Anpassung des Corona-Sonderprogramms für niedersächsischen Sportorganisationen auf den Weg gebracht.
Nach Abstimmung mit dem LandesSportBund, dem Finanzministerium sowie dem Landesrechnungshof können die Sportorganisationen auch 2022 weiter Anträge stellen.
Neu ist, dass Sportvereine insgesamt bis zu 150.000 Euro (bisher 100.000 Euro), abrufen können. Das Corona-Sonderprogramm gibt es seit Sommer 2020 und hat ein Gesamtvolumen von 7 Millionen Euro. Bis Ende 2021 waren bereits gut 5,2 Millionen Euro abgerufen worden; in 2022 stehen den Vereinen und Verbänden daher noch rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung.
Foto: Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen 2022
Startklar in die Zukunft: Weiteres Tool für Antragstellende freigeschaltet
(21. 01. 2022)
Startklar in die Zukunft: Weiteres Tool für Antragstellende freigeschaltet
Das Tool zum Einreichen von Nachweisen für Anträge zur Förderung von Sport- und Bewegungscamps im LSB Intranet ist freigeschaltet. Vereine können nun erforderliche Nachweise und Abrechnungsvordrucke nach Durchführung der bewilligten Maßnahme im Förderportal hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung der eingerechneten Unterlagen wird der Förderantrag im nächsten Schritt zur Abrechnung freigegeben.
Foto: Startklar in die Zukunft: Weiteres Tool für Antragstellende freigeschaltet
Special Olymics: Nationale Spiele 2022: Homepage offen
(21. 01. 2022)
Special Olymics: Nationale Spiele 2022: Homepage offen
Die offiziellen Webseiten der Special Olympics Nationalen Spiele Berlin 2022 und der Special Olympics World Games Berlin 2023 sind online.Sie geben Einblicke in die Special Olympics Bewegung, die Sportarten und Veranstaltungsorte der Spiele sowie inklusive Projekte, die im Rahmen der Sportevents umgesetzt werden. Nationale Spiele Berlin 2022 World Games Berlin 2023
Foto: Special Olymics: Nationale Spiele 2022: Homepage offen
Kostenfreie Nutzung der Webplattform "votesUP!" für Online-Abstimmungen
Der LandesSportBund Niedersachsen stellt seinen Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen kostenfrei die Web-Plattform „votesUP!“ für DSGVO-konforme Online-Abstimmungen bei Mitgliederversammlungen zur Verfügung.
Standardgemäß ist das Tool jederzeit mit bis 100 User pro Veranstaltung kostenfrei nutzbar, erweiterbar auf 220 User. Veranstaltungen über 50 User müssen mindestens 3 Tage im Voraus eingetragen werden. Im Einzelfall sind sogar Nutzungsspitzen von bis zu 400 User möglich. Die Plattform ist DSGVO-konform und datensicher, die Abstimmungen können geheim, offen oder als Briefwahl verlaufen, es lassen sich sogar Redelisten führen. Nötig ist nur ein internetfähiges Gerät, auf dem ein Browser funktioniert.
Die Abteilung Bildung unterstützt Vereine und Verbände bei der Umsetzung mit den zwei Qualifix-Online-Angeboten „Mitgliederversammlung 2.0 – Online & Hybrid rechtsicher planen“ und „Mitgliederversammlung 2.1 – Online-Abstimmungen gelingend umsetzen“.
Foto: SAVE THE DATE: goSports Infotagung am 06.11.2021 live & online
Niedersachen lernt Schwimmen
Vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2023 läuft das Projekt „Niedersachsen lernt Schwimmen³“. Unterstützt werden Maßnahmen von Sportvereinen, die für Kinder und Jugendliche (überwiegend im Alter von 6-15 Jahren) Schwimmkurse vor Ort anbieten.
Förderung Schwimmfähigkeit
Projektpartner
Ein gemeinsames Projekt der Sportjugend im LandesSportBund Niedersachsen e. V. (sj Nds.), des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e. V. (LSN), der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e. V. (DLRG LV Niedersachsen), des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und des Kultusministeriums.
Projekthintergrund
Die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zwischen sechs bis 15 Jahren hat insbesondere in der Zeit der Coronapandemie erheblich gelitten und muss verbessert werden. Zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2023 sollen dazu Schwimmkurse außerhalb des Unterrichtes angeboten werden. Das haben der LandesSportBund Niedersachsen mit seiner Sportjugend, der Landesschwimmverband Niedersachsen und der DLRG-Landesverband Niedersachsen als Reaktion auf die Folgen der Corona-Pandemie vereinbart. Durch den Ausfall und die Schließung der Bäder seit dem Frühjahr 2020 konnten mehr als 75.000 Schülerinnen und Schüler keinen Schwimmunterricht ausüben.
Es ist das dritte gemeinsame Landesprojekt der Sportverbände zur Förderung des Schwimmsports in Niedersachsen.
Mittelherkunft
Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
LSB Förderung: Mitglieder(rück)gewinnung in Vereinen
Förderprogramm Mitgliedergewinnung in Vereinen ab 1. Juli 2021
Der LandesSportBund Niedersachsen unterstützt Sportvereine, die sich im #SportVEREINtuns-Sommer 2021 nach der Corona-Pandemie Sport- und Bewegungsangebote für ehemalige Mitglieder und Interessierte machen.
Bis zum 31. Oktober 2021 läuft das neue LSB-Förderprogramm Mitgliedergewinnung in Vereinen, um dem Rückgang der Mitglieder als Folge der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Mit Veranstaltungen zur Mitgliedergewinnung und -rückgewinnung sollen im Rahmen der #sportVEREINtuns-Kampagne sport- bzw. vereinsferne Zielgruppen angesprochen werden. Die maximale Fördersumme beträgt pro Verein 1000 Euro bzw. bei inklusiven Maßnahmen 1350 Euro.
Foto: LSB Förderung: Mitglieder(rück)gewinnung in Vereinen
#SportVEREINtuns-Sommer 2021
Der LandesSportBund Niedersachsen, der Niedersächsische Turner-Bund, die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung, LOTTO Niedersachsen und das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport laden unter dem Motto #SportVEREINtuns-Sommer 2021 ein zu einer landesweiten Mitglieder(rückgewinnungs-Kampagne.
Themenwochen
Die Themenwochen
WETTBEWERB – Von Tokio bis Niedersachsen! 23. Juli - 8. August
„Höher, schneller, weiter“ oder „Dabeisein ist alles“. Nutzen Sie den olympischen Spirit, um Ihre Wettkampfsportarten vorzustellen, Turniere oder Wettbewerbe anzubieten, sich in Kraft oder Ausdauer zu messen und gemeinsame Erfolge zu feiern.
GESUND – In Bewegung! 9. – 29. August
Sport ist Teil der Lösung, das wissen wir alle! Mit Angeboten zu Fitness, Gesundheit und Entspannung begeistern Sie die Menschen für gemeinsame und gesundheitsbewusste Bewegung in Ihrem Verein.
GEMEINSAM - mit Sport! 30. August bis 19. September
Sie planen Angebote für Familien oder speziell für Kinder und Jugendliche? Nach Homeschooling und Homeoffice freuen sich viele auf bewegte Momente, die uns Spaß und entspanntes Miteinander zurückbringen – und das natürlich in Ihrem Sportverein!
Der Jugendpreis des Kreisjugendrings Northeim ist auch durch Corona nicht zu stoppen. Das hat die erstmals digital erfolgte Preisverleihung 2020 gezeigt. In diesem Jahr soll erneut der Jugendpreis verliehen werden. Thematischer Schwerpunkt soll der „Neustart Jugendarbeit“ sein.
„2020 haben viele Akteure der Jugendarbeit im Landkreis Northeim ihren Fokus darauf gelegt, überhaupt Kontakt zu den Jugendlichen halten zu können. Viele digitale Formate sind entstanden und wurden Ende 2020 bei der Jugendpreisverleihung gewürdigt.
In diesem Jahr wollen wir den Fokus der Veranstaltung auf den Neustart der Jugendarbeit in 2021 legen. Wie können Angebote in der noch vorhandenen Pandemie-Zeit gelingen? Mit welchen Ideen holt man junge Menschen wieder in Vereine und Verbände? Wo hat besonders innovative Jugendarbeit stattgefunden? Das wollen wir prämieren“, erklärt Jan Mönnich.
Die frühe Bekanntgabe der Jugendpreisverleihung soll Macher aus der Jugendarbeit motivieren, auch in diesem noch schwierigen Jahr Projekte auf die Beine zu stellen.
Die Verleihung des Jugendpreises soll am 26.11.2021, je nach dann vorherrschender Pandemie-Lage in Präsenz, hybrid oder digital stattfinden. Vorschläge für den Jugendpreis können bis zum 30. September digital über die Internetseite des Kreisjugendrings eingereicht werden.
Vom 4. bis 17. Oktober kann dann über die Nominierungen abgestimmt werden. Die Preisverleihung erfolgt wie gewohnt in den zwei Kategorien A (Projekte aus der Jugendarbeit) und B (besonderes Engagement von Einzelpersonen).
Trefft euch mit einem weiteren J-Team für eine gemeinsame Aktion, wie zum Beispiel Bubble Soccer, Drachenboot fahren, Klettern, Wasserski. Ihr habt bis zu 500€ zur Verfügung!
Was müsst ihr tun? Schreibt uns was ihr vorhabt und vielleicht wisst ihr auch schon mit welchem anderen J-Team.
Noch keine Idee? Schreibt uns trotzdem und wir helfen euch eine Aktion und ein J-Team zu finden!
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen!
Ihr wollt mitmachen?!
Schickt uns eine Bewerbung per Mail, in der Ihr uns mitteilt was Ihr vorhabt und vielleicht wisst Ihr auch schon mit welchem J-Team zusammen.
Stellt euer Team in einem Satz vor. Worauf habt ihr Lust/Habt ihr schon eine Idee? Wollt ihr eure eigene Sportart vorstellen?
Wenn ihr noch gar keine Idee habt was Ihr machen wollt, wir helfen euch gerne weiter! Falls ihr noch kein Partner-Team habt, schlagen wir euch gerne ein J-Team aus eurer Nähe vor.
Ab dem 01.07.2021 gibt es einige Veränderungen beim KreisSportbund Northeim-Einbeck hinsichtlich des Sportabzeichenwesens auf Kreisebene.
Zum 30.06. musste die bisherige Regionsobfrau für Northeim, Heidrun Teuber, ihre ehrenamtliche Tätigkeit aus privaten Gründen aufgeben. Ihr Nachfolger ist ihr Vorgänger Helmut Frieben, der in diese ehrenamtliche Tätigkeit für die Sportabzeichenregion Northeim wieder eintritt.
Gleichzeitig wird die bisherige ehrenamtliche Stabsstelle der*des „Sportabzeichenreferent*in“ (die Verbindung zum LSB in Hannover) in die Hauptberuflichkeit der Geschäftsstelle im Rahmen der täglichen Geschäftszeiten überführt, um eine bessere Erreichbarkeit für Vereine und Einzelinteressent*innen anzubieten. Das gilt auch für die Regionen Einbeck, Bad Gandersheim und Uslar. Die bisherige Lösung bezogen auf eine Stundenerreichbarkeit nur an einem Werktag war nicht zufriedenstellend, war aber wohl ehrenamtlich nicht anders zu lösen.
Zwischenzeitlich hat auch ein Treffen des KSB-Vorstandes mit Vertreter*innen Northeimer Vereine wegen der Probleme der Sportabzeichenabnahme auf dem BBS-Sportplatz in Northeim stattgefunden. Leider waren von eingeladenen 14 Vereinen nur vier vor Ort, von eingeladenen drei Betriebssportgruppen nur eine dabei. Immerhin wurde eine Lösung erarbeitet, die den fehlenden Vereinen in Form eines Kurzprotokolls übermittelt wurde.
KSB-Vorsitzender Heinz Jürgen Ehrlich wies darauf hin, dass es nicht sein kann, dass sich die Northeimer Vereine für die Abnahme für nicht zuständig erklären, während es in anderen Kommunen (z. B. Katlenburg-Lindau, Hardegsen, Moringen) einwandfrei abläuft.
Die Vereine sind in der Pflicht, ihren Mitgliedern, den Betriebssportgruppen und den vereinslosen Einzelinteressent*innen die Sportabzeichenabnahme zu ermöglichen, zumal mehrere Vereine keinen eigenen Sportplatz haben. Dies ist nicht die Aufgabe des KreisSportBundes. Der KSB hat die Aufgabe, die Laufkarten zu bearbeiten und die Urkunden zu erstellen.
Folgende Lösung wurde erarbeitet:
Es wird monatlich ein fester Termin am jeweils ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr angeboten.
Jeder Verein übernimmt dann im Wechsel die Verantwortung und Organisation und sorgt für ausreichend Helfer und Prüfer (mindestens sechs).
Die Öffentlichkeitsarbeit übernimmt der jeweils ausrichtende Verein.
Dieser ist auch für die Schlüssel der vor Ort lagernden Geräte und ihre Verwahrung zuständig.
Als erster Termin wurde Mittwoch, 04.08.2021, festgelegt; erster Anbieter und Organisator ist nach Absprache im KSB der TSV Hammenstedt.
Fragen zum veränderten Ablauf sind bei Bedarf zu richten an den Northeimer Regionsobmann, Helmut Frieben, Telefon: 05551/53184, Handy: 0160/1742470, E-Mail: , und alternativ bei stundenweiser Anwesenheit dienstags in der Geschäftsstelle unter Tel.: 05551/90801913.
Corona Sonderprogramm geht in die nächste Runde
(27. 05. 2021)
Corona-Sonderprogramm:
Das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht 2021 in die nächste Runde. Die Antragstel-lungen sind bis zum 15. November 2021 überdas LSB-Intranetmöglich.Das Land hatte 2020 auf Initia-tive des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen 7Mio.Euro für ein Sonderprogramm bereitgestellt. Fast 450Vereine, Landesfachverbände und Sportbünde hatteneinen Gesamtbetrag von knapp 2,5Mio.Euro abgerufen.
Die nicht verausgabten Mittel hatte das Land dann auf Wunsch des LSB in das Jahr 2021 für ein Folgeprogramm übertragen.
Heinz Jürgen Ehrlich beendet seine ehrenamtliche Tätigkeit als 1.Vorsitzender des KSB Northeim-Einbeck zum nächsten Kreissporttag, voraussichtlich am 05.09.2021.
Foto: Heinz Jürgen Ehrlich beendet Ehrenamt beim KSB
Neue 4. Auflage: Broschüre „Kooperation Sportverein und Ganztagsschule. Von der Idee zur Umsetzung
(27. 05. 2021)
Die Sportjugend hat die Broschüre „Kooperation Sportverein und Ganztagsschule. Von der Idee zur Umsetzung." überarbeitet. Die nunmehr 4., aktualisierte Auflage mit zahlreichen Neuerungen ist hier zum Download verfügbar.
Dazu gehören u.a.
die Einführung des Masernschutzgesetzes,
die Überführung der Nds. Landesschulbehörde in Regionale Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) Niedersachsen,
die Erhöhung des Steuerfreibetrages für Übungsleitende,
die Ergänzung des Runderlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule" durch Änderungserlasse.
Gedruckte Exemplare erhalten Sie bei , Leitung der BeSS-Servicestelle des KSB Northeim-Einbeck e.V.
Handbuch für Übungsleiter*innen: Die virtuelle Sporthalle
(27. 05. 2021)
Hilfreiche Tipps und Checklisten – das beinhaltet das neue 30-seitige Handbuch für Übungsleiter:innen “Die virtuelle Sporthalle”. Es steht als PDF zum Download.
Der LSB Niedersachsen hat zusammen mit dem Referenten Gernot Gehrmann und unterstützt von der SportRegion Hannover, Anne Nyhuis, ein Handbuch für Übungsleiter:innen “Die virtuelle Sporthalle” herausgegeben. Viele Tipps kommen direkt von Übungsleiter:innen, die selbst Online-Trainingsangebote durchführen.
Auch, wenn jetzt nach und nach wieder Präsenz und mehr Outdoor-Sport erlaubt ist, wird das Thema die Sportvereine weiterhin begleiten – auch für zukünftige Hybrid-Veranstaltungen sind viele Tipps zu übertragen – so können Menschen räumlich flexibel Sport treiben.
Sportjugend Niedersachsen: Zeltlager Langeoog öffnet am 04.06.21
(27. 05. 2021)
Zeltlager Langeoog in den Startlöchern:
Saisonstart am 4. Juni
Das Zeltlager der Sportjugend Niedersachsen auf der Nordseeinsel Langeoog ist startklar. 15 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer haben 33 Rundzelte und vier Hauszelte aufgebaut, die ersten Gäste werden am 4. Juni erwartet - u.a. vom neuen Zeltlager-Leiter Karsten Pümpel. Der 52-Jährige ist seit Januar neuer hauptberuflicher Ansprechpartner für das Zeltlager der Sportjugend. Er folgt damit auf Torsten Wirries, der mehr als 40 Jahre lang für die Einrichtung zuständig war.
ERGEBNISBERICHT: Ready - Set - Go: Für Klimaschutz im Sport vom 04.05.21
Ready – Set – Go: Für Klimaschutz im Sport
Der Ergebnisbericht zur Online-Diskussion "Ready - Set - Go: Für Klimaschutz im Sport" vom 04.05.21 sowie eine Linksammlung zum Thema sind online (siehe Anhang).
"Tu heute etwas, für das dir dein zukünftiges Ich danken wird!"
: Jeder kennt diesen Spruch, wenn es darum geht, den inneren »Schweinehund« zu überwinden und Sport zu treiben. Damit auch Umwelt und Natur fit bleiben, hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und dafür den »Green Deal« entwickelt. Der „Green Deal“ umfasst neben neuen Klimagesetzen auch den sogenannten „Europäischen Klimapakt“: Alle Bereiche der Gesellschaft sollen einbezogen werden, um sich für den Klimaschutz stark zu machen und im Dialog miteinander Lösungen für mehr Klimaschutz zu entwickeln.
Wir wollen informieren und mit Ihnen diskutieren, was der „Green Deal“ sowie der Klimapakt für den Sport bedeuten und wo der organisierte Sport und insbesondere die Sportvereine beim Klimaschutz aktiv werden können.
Die Online-Diskussionsrunde findet am Dienstag, den 04.05.2021, in der Zeit von 18:30 bis 20:00 Uhr statt.
Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung der Akademie des Sports im LandesSportBund Niedersachsen und des Europäischen Informations-Zentrums (EIZ) Niedersachsen.
Corona-Schutzimpfung für Haupt- und Ehrenamtliche der Kinder- und Jugendhilfe
Impfangebot für Ehrenamtliche
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung des Sozialministeriums gibt es nun seit dem 01.05.2021 nun doch ein Impfangebot für alle in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, nicht nur für die Hauptamtlichen.
In Niedersachsen sind alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe ... tätig sind, nach § 4 Abs. 1 Nr. 8 der Corona-Impfverordnung impfberechtigt (erhöhte Priorität). Die gewählte Formulierung umfasst somit auch die Tätigen die kein Beschäftigungsverhältnis mit dem Träger der Einrichtung oder dem Träger des Dienstes haben wie z.B. ehrenamtlich Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit.
All den Ehrenamtlichen, die für euch also zz. in der Jugendarbeit aktiv tätig sind, mit denen ihr zz. gemeinsam Angebote für die Sommerferien organisiert oder die mit einer erfolgten Impfung wieder tätig werden würden, könnt ihr also eine formlose Bestätigung ausstellen, mit dem sich die Engagierten dann um einen Impftermin bemühen können.
Ein Muster für eine solche Bestätigung findet ihr im Anhang.
Ergänzung:
Die Impftermine der Prio 3 werden in wellen vergeben. Hauptberufliche und Ehrenamtliche der Kinder- und Jugendhilfe fallen in Welle 2 und können ab 17.05.21 Impftermine erhalten.
Weitere Ergänzungen:
Wie ist der Sachstand?
„Das Nieders. Sozialministerium weist darauf hin, dass ab 1.05.2021 ein Impfangebot für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) besteht. Alle Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, sind impfberechtigt. Dies umfasst sowohl hauptamtlich, wie auch nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe.
Termine können über das Impfportal Niedersachsen (www.impfportal-niedersachsen.de) vereinbart werden.“ (Niedersächsisches Landesjugendamt, 04.05.21)
„Die Impfverordnung knüpft die Impfberechtigung an die Tätigkeit in einer Einrichtung. Der Kreis der Impfberechtigten wird durch die zuständigen Stellen mitunter über einen „Kontakt zu Kindern und Jugendlichen“ oder eine Beschränkung auf „hauptamtliche Beschäftigte“ etwas enger gefasst, wobei dies jedoch nicht dem Wortlaut der Impfverordnung entspricht. Die Zielgruppe kann durchaus über die pädagogischen Mitarbeiter*innen hinausgehen und auch Verwaltungsmitarbeiter*innen, gewerbliche Mitarbeiter*innen, Mini-Jobber*innen, Freiwilligendienstleistende und ggf. Honorarkräfte umfassen, sofern diese tatsächlich unmittelbar in der Einrichtung tätig sind. Eine Impfberechtigung kann sich zudem aus der Tätigkeit an einer Schule ergeben.“ (Deutsche Sportjugend, dsj)
„Die Impfberechtigung ist im Impfzentrum mit einer aktuellen Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Landesregierung wird die Kommunen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend informieren. Die Impfzentren werden gebeten, ab Mai möglichst zügig Impfangebote für diese Gruppen bereitzustellen.“ (Nds. Sozialministerium)
Was bedeutet das für die Sportorganisation?
Vorab: Übungsleitende, die den Trainings- und Wettkampfbetrieb eines Sportvereins organisieren und durchführen, gehören nach aktuellem Sachstand in Niedersachsen nicht zu der o. g. Zielgruppe. Auch nicht, wenn es um Kinder- und Jugendtraining geht.
Inhaltlich geht es um überfachliche Jugendarbeit (gem. SGB VIII = „Kinder- und Jugendhilfegesetz“), nicht um das Sporttreiben.
Das SGB VIII unterscheidet zwischen öffentlichen Trägern (z. B. Jugendamt) und Trägern der freien Jugendhilfe. Letzteres sind insbesondere die Jugendverbände.
In der Sportorganisation kann dieses auf die Sportjugenden der Sportbünde, die Jugendorganisationen der Landesfachverbände und die Jugendorganisationen der Sportvereine zutreffen.
Ist man als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt, liegt einem eine entsprechende Bescheinigung vor. Diese hat entweder das örtliche Jugendamt ausgestellt oder man hat sie über den Landesdachverband erhalten – hier also über die Sportjugend Niedersachsen.
Fazit: Sportbünde, Landesfachverbände und Sportvereine, deren Jugendorganisationen eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorliegen haben bzw. die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind, können den hauptamtlich, nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätigen ihrer Jugendorganisation eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, dass sie in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und dementsprechend zur dritten Impfgruppe zählen (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV, § 4 Abs. 1 Nr. 8).
Exkurs zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Die Sportjugend Niedersachsen ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Ihre Anerkennung erstreckt sich auch auf ihre Gliederungen und Mitglieder, sofern diese die gleichen Kriterien erfüllen, wie die Sportjugend Niedersachsen selbst. Sofern die Sportjugend Niedersachsen ihre Anerkennung entsprechend weiter gibt, muss sie hierfür Sorge tragen. Dieses geschieht in der Regel auf Antrag der Jugendorganisation durch Prüfung der Satzung und der Jugendordnung des Bundes/Verbandes/Vereins. Hierin muss eindeutig geregelt sein, dass die Tätigkeit der Jugendorganisation eigenverantwortlich und selbstorganisiert ist und insbesondere die Jugendorganisation somit eigenständig ist. Hierzu muss aus Satzung und Jugendordnung Folgendes hervor gehen:
Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung in der Satzung des Erwachsenenverbandes,
eigene Jugendordnung oder -satzung, -selbstgewählte Organe,
demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb des Jugendverbandes bzw. der Jugendgruppe,
eigenverantwortliche Verfügung über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel.
Die Sportjugend Niedersachsen berät auf Anfrage in der (Weiter-)Entwicklung entsprechender Jugendordnungen und der jeweiligen Weiterentwicklung der Satzung.
Empfehlung / Aufforderung
Wir empfehlen daher, die mögliche Berechtigung für eine Corona-Schutzimpfung in Impfgruppe 3 für hauptamtlich, wie auch nebenamtlich oder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendhilfe zu prüfen im positiven Fall eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Wir bitten um Verständnis, dass es sich hierbei nur um allgemeine Hinweise handelt und wir die Gegebenheiten vor Ort sowie den Umgang im Einzelfall von hier aus nicht valide einschätzen können. Diese Erläuterungen sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen, sondern stellen eine Einschätzung und Klarstellung zu einem Themenfeld dar, zu dem die Sportjugend Niedersachsen im LandesSportBund Niedersachsen e. V. aktuell vielfältige Fragen erhält.
Teilhabe am Vereinssport: 3. Podcast-Folge mit Vanessa Erskine
Der Podcast "Sport Inklusive" des LandesSportBundes Niedersachsen ist Teil des seit 2019 laufenden Projekts „Teilhabe am Vereinssport“. Ziel des Projekts ist es unter anderem, Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe den Zugang zum organisierten Sport zu erleichtern. Zu Gast sind Personen aus der Sportorganisation und aus Einrichtungen, Institutionen und Diensten der Behindertenhilfe.
In der dritten Folge spricht Moderator Jaak Beil mit Vanessa Erskine. Die gebürtige Amerikanerin spielt bei Hannover United Rollstuhlbasketball. 2016 gewann sie bei den Paralympics die Goldmedaille.
Inklusive Online-Sportwoche - Fortsetzung ab 05.05.21
LSB bietet wöchentlich inklusive online-Sportangebote an
Ab dem 5. Mai, dem europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, bietet der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen zweimal wöchentlich online niedrigschwellige Sportangebote für Menschen mit Behinderung an: montags ab 17 Uhr und mittwochs ab 10 Uhr laden Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu Einheiten von „Tabata“ über „Yoga auf dem Stuhl“ bis zu „Streetdance“ ein.
Die Videos werden in Einrichtungen der Behindertenhilfe übertragen und sind auch privat abrufbar. Das Angebot ist Teil des LSB-Projektes „Teilhabe am Vereinssport“.
Foto: Inklusive Online-Sportwoche - Fortsetzung ab 05.05.21
Online Austausch „Inklusion im und durch Sport"
Einladung zum Austausch über das Thema „Inklusion im und durch Sport"
Bildung einer digitalen Community von Akteurinnen und Akteuren zum Thema „Inklusion im und durch Sport" in Niedersachsen.
Am 28.4.2021 (18:00 Uhr – 19:30 Uhr) findet über die Videoplattform „Zoom" zum ersten Mal ein fachlicher Austausch über das Thema „Inklusion im und durch Sport" in Niedersachsen statt.
Alle Interessierten mit und ohne Behinderungen sind herzlich eingeladen, sich über Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote zu informieren, angeregte Diskussionen zu führen und sich mit anderen Konferenzteilnehmenden zu vernetzen.
Es wird auf interessante Veranstaltungen hingewiesen und ein regelmäßiger Informations- und Fachaustausch angeregt.
Es ist geplant, das digitale Treffen in regelmäßigen Abständen stattfinden zu lassen.
Veranstalter ist der LSB.
Hiermit wird ein Ziel des „Masterplans Inklusion im niedersächsischen Sport" umgesetzt.
Anmeldungen und Assistenzbedarf bitte über:
oder
Foto: Inklusion
Kreissporttag des KSB Northeim-Einbeck e.V. - Terminverschiebung
Auf Grund der herrschenden Pandemie mit ihren Bewegungseinschränkungen bei Versammlungen kann der für den ordentlichen Kreissporttag des KSB Northeim-Einbeck vorgesehene Termin am 20.06.2021 nicht mehr gehalten werden.
Die Zahl von rund 120 – 150 Teilnehmenden aus den Vereinen und Fachverbänden als Delegierte macht das nicht möglich, zumal dieser Kreistag als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden soll. Nun muss der bereits bei der Stadt Einbeck in Vorahnung der Geschehnisse angemeldete Ausweichtermin greifen:
So soll die Versammlung nunmehr am Sonntagvormittag, 5. September 2021, im Großen Saal des „Rheinischen Hofes“ in Einbeck am Köppenweg stattfinden.
Foto: Kreissporttag
Handreichung "Kinder in Corona-Zeiten zum Sport motivieren"
In der Handreichung „Kinder in Corona-Zeiten zum Sport motivieren“ wirft Maren Utischill einen Blick auf die 3 bis 18-Jährigen in der Pandemie. Sie benennt dabei u.a. die generelle Motivation von Kindern und Jugendlichen, Sport zu treiben sowie die geltenden Beschränkungen, die diese Altersgruppe besonders hart treffen.
Zur Unterstützung von Sportvereinen, Schulen und Kitas hat Maren Utischill daher eine umfangreiche Sammlung von Praxisbeispielen zusammengestellt, die sie in vier Kategorien gliedert:
Kontakthalten als Verein
sportartspezifische Ideen
gruppeninterne Aufgabenstellungen
den Re-Start organisieren
Vereinsverantwortliche, Übungsleitende, Sport-/Lehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte erhalten eine Vielzahl an Ideen, um Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche weiterhin zu ermöglichen.
Zur Autorin:
Maren Utischill, Sportlehrerin und Bildungsreferentin, Autorin der LSB-Broschüre „Bewegungsgeschichten“ und Mit-Autorin der LSB-Materialien „Sprache lernen in Bewegung – Elementarbereich“
Unter welchen Voraussetzungen können DOSB-Lizenzen für Trainer*innen und Übungsleiter*innen rechtssicher entzogen werden?
Der Deutsche Olympische Sportbund hat bei einer Münchner Sportrechtskanzlei ein Rechtsgutachten zum Lizenzentzug in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird Mitte April 2021 vorliegen und eine konkrete Handreichung für Verbände darstellen, unter welchen Voraussetzungen der Entzug von DOSB-Lizenzen (für Trainer*innen, Übungsleiter*innen etc.) rechtssicher umgesetzt werden kann.
Unter der Federführung der dsj, die diesen Prozess eng begleitet, werden die Ergebnisse des Gutachtens im Rahmen einer digitalen Info-Veranstaltung den Verbänden vorgestellt und diskutiert. Der Termin hierfür wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Vorgaben zur Einführung von Regelungen für einen Lizenzentzug sehen für die jeweiligen Mitgliedsorganisationen sowohl das dsj-Stufenmodell, als auch das im Dezember 2020 verabschiedete DOSB-Stufenmodell zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor. Zudem werden die vom BMI geförderten Verbände durch die BMI-Eigenerklärung angehalten, Vorfälle sexualisierter Gewalt sanktionieren zu können. Auch hierfür müssen entsprechenden Regelungen zu Sanktionen, wie z.B. einen Lizenzentzug, etabliert werden.
Einige Verbände verfügen bereits über rechtssichere Regelungen in ihren Verbandsstatuten. So bestätigte ganz aktuell das Landgericht Frankfurt die Rechtmäßigkeit eines Entzugs einer Trainerlizenz durch das Verbandsschiedsgericht des Deutschen Tanzsportverbands (Urt. LG Frankfurt a.M. vom 29.01.2021, Az. 2-27 O 246/20).
Online Experten-Sprechstunde „Suchmaschinenoptimierung (SEO) von Vereinshomepages"
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
der Stadtsportbund und die Freiwilligenagentur Göttingen organisieren in Kooperation eine Online Experten-Sprechstunde zum Thema „Suchmaschinenoptimierung (SEO) von Vereinshomepages“. Die kostenfreie 90-minütige Sprechstunde im virtuellen Raum findet am Mittwoch, den 28. April, in der Zeit von 17.30 bis 19.00 Uhr, über die Zoomplattform statt.
Seminarbeschreibung: Suchmaschinen liefern in Sekundenschnelle Ergebnisse für Anfragen. Nach Texteingabe eines Suchbegriffs erstellt eine Suchmaschine eine Liste von Verweisen auf relevante Dokumente, meistens dargestellt mit Titel und einem kurzen Auszug aus dem Dokument. Doch was ist zu tun, damit die Vereinshomepage bei einer passenden Suchanfrage in der Ergebnisliste ganz oben auftaucht? In der Online Experten-Sprechstunde gibt es von Philipp Tramm (Vereinsentwickler.de) Tipps und Hinweise, wie eine Vereinshomepage „SEO-fit“ gemacht werden kann. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Aus dem Programm:
SEO -> Was ist das eigentlich und weshalb sollte sich ein Verein damit beschäftigen?
Snippets, Sitelinks, Ladezeit & Co.: Grundlagen rund um die Suchmaschinenoptimierung
Keywords richtig einsetzen
Hilfreiche Tools für die Suchmaschinenoptimierung
Praktische Veranschaulichung an einer WordPress-basierten Homepage
Unter dem Motto „Ich kenne meine Rechte“ zeichnen das Land Niedersachsen und der Kinderschutzbund Niedersachsen auch in diesem Jahr wieder Aktionen aus, die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte einsetzen.
Neu: In einer Sonderkategorie werden Beiträge ausgezeichnet, die direkt von Kindern und Jugendlichen aus Kitas, Schulen, Sportvereinen und Jugendverbänden eingereicht werden.
Der Preis ist mit insgesamt 9.000 Euro dotiert.
Bewerbungen werden bis zum 15. Mai 2021 entgegen-genommen. Die öffentliche Ausschreibung wird aktuell landesweit versendet.
Die Niedersächsische Landesregierung und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen haben einen „Pakt für Niedersachsen 2021-2030“ besiegelt.
In diesem Abkommen geht es um mehr Bewegung, Spiel und Sport in Schulen, Kindertagesstätten und Vereinen. Die Niedersächsische Landesregierung und der LSB Niedersachsen wollen Kinder und Jugendliche gemeinsam auf ihrem Bildungsweg mit vielfältigen Angeboten von Breiten- bis zum Leistungssport fördern und begleiten.
Neuer LSB-Podcast zur Inklusion im und durch Sport
Der LandesSportBund Niedersachsen hat mit dem Podcast „Sport Inklusive“ ein neues Audioformat zum Themenfeld „Inklusion im Sport“ gestartet.
Der Podcast ist Teil des seit 2019 laufenden Projekts „Teilhabe am Vereinssport“.
Ziel des Projektes ist es unter anderem, Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe den Zugang zum organisierten Sport zu erleichtern.
Der Podcast ist auf Spotify und Podcast.de zu finden. Auf Youtube steht er außerdem barrierefrei mit Untertiteln zur Verfügung.
Kontakt: Jaak Beil,
E-Mail:
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Webinare zur Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen bietet drei weitere Webinare zum Thema „Sportstättenbauförderung“ für die antragstellenden Vereine mit Maßnahmen unter 25.000 Euro Gesamtausgaben an:
Termine:
15.04.2021, 18.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr
17.06.2021, 18.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr
12.08.2021, 18.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr
Im Webinar erhalten Sie einen Überblick in die Sportstättenbauförderung des LSB Niedersachsen. Vermittelt werden die wesentlichen Voraussetzungen für eine Förderung, geltende Fristen und Möglichkeiten der Förderung.
Die Teilnahme ist zwingend erforderlich für solche Vorhaben, deren Gesamtausgaben unter 25.000 Euro erwartet werden.
Empfohlen wird die Teilnahme durch das für die Baumaßnahme verantwortliche Vereinsmitglied!
Anmeldungen bitte über die E-Mail-Adresse von Britta Werdermann:
unter der Angabe des Namen des Vereins, des Teilnehmenden und des Sportbundes.
Hinweis: Für Vorhaben mit erwarteten Gesamtausgaben über 25.000 Euro ist ein Beratungsgespräch des Vereins mit dem Sportbund verpflichtend!
Foto: Sportstättenbau
Aktion "Ehrenamt überrascht" verlängert bis 30.06.2021
Wertschätzendes Dankeschön für Ehrenamtliche
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen verlängert wegen des andauernden Lockdowns seine Aktion „Ehrenamt überrascht“ bis zum 30. Juni 2021. So sollen möglichst viele Überraschungen nachgeholt werden können. Anmeldungen für dieses öffentliche Auszeichnungs-Format sind weiterhin möglich.
Die Sportclubs können weiterhin ihre Vorschläge beim Stadtsportbund Göttingen einreichen. Hier koordiniert Klaus Brüggemeyer, Referent für Vereins- und Organisationsentwicklung, die Kampagne für die Sportregion Südniedersachsen, zu der die Kreissportbünde Northeim-Einbeck, Göttingen-Osterode und der Stadtsportbund Göttingen gehören. Die Auszeichnungen sollen dann spätestens bis zum 30. Juni 2021 in einem besonderen Rahmen übergeben werden.
Im letzten Jahr sind landesweit mehr als 500 Personen ausgezeichnet worden, mit 85 durchgeführten Ehrungen wurden die meisten in der Sportregion Südniedersachsen durchgeführt.
Kontakt: Klaus Brüggemeyer,
Tel.: 0551 7070141;
E-Mail:
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Bitte um Teilnahme und Weiterleitung: Online-Befragung zu "Sicherheit im Sport"
Forschungsprojekt >>SicherImSport<<
Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt im organisierten Sport Häufigkeit und Formen sowie der Status Quo der Prävention und Intervention
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) und seine Sportjugend (sj) beteiligen sich mit neun weiteren Landessportbünden an der anonymen Online-Befragung des Forschungsprojektes „SicherImSport – Sexualisierte Grenzverletzungen, Belästigungen und Gewalt im organisierten Sport – Häufigkeiten und Formen sowie der Status Quo der Prävention und Intervention“, die ab sofort online zur Verfügung steht.
Mit dem Forschungsprojekt verfolgen wir gemeinsam das Ziel, umfassende Daten zu Häufigkeit und Formen von sexualisierten Grenzverletzungen, Belästigungen und Gewalt im organisierten Sport zu erheben. Die Klärung dieser Fragen ist für die weitere Entwicklung und Implementierung unserer Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzepte auf Verbands- und Vereinsebene essentiell.
Um das Ziel erreichen zu können ist es wichtig, dass viele Sportvereinsmitglieder an der Befragung teilnehmen.
Wir möchten Sie daher um Ihre Unterstützung bitten, sich an der Bekanntmachung und Teilnahme der Online-Umfrage zu beteiligen. Bitte nutzen Sie Ihre Print- und Online-Medien um auf das Forschungsprojekt aufmerksam zu machen.
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. und seine Sportjugend möchten Sie einladen, an einer anonymen Online-Befragung teilzunehmen, die sich mit Ihren Erfahrungen als Sportler*in in Sportvereinen befasst.
Dazu suchen wir Personen, die mindestens 16 Jahre alt und Mitglied in einem Sportverein in Niedersachsen sind oder waren.
Die Online-Befragung ist anonym. Alle gesammelten Informationen sind streng vertraulich und werden ausschließlich zu Forschungszwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig, Sie sind nicht verpflichtet, die Fragen zu beantworten, und Sie können Ihre Teilnahme jederzeit unterbrechen oder beenden.
Einige der Fragen befassen sich mit sensiblen Themen, die Sie mitunter als belastend wahrnehmen könnten. Wir empfehlen Ihnen, wenn möglich, den Fragebogen im Privaten auszufüllen.
Sport & Corona - Antworten auf häufig gestellte Fragen
(15. 03. 2021)
Die FAQ zur neuen Verordnung im Bereich Corona & Sport sind online. Unten stehend finden Sie den Link zur Internetseite des Landes Niedersachsen.
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Seit November letzten Jahres sind Hallen und Sportplätze größtenteils geschlossen, doch jetzt sind endlich erste Lockerungen für das gemeinsame Sporttreiben und den organisierten Sport in Sicht. Für die Kinder und Jugendlichen in Deutschland bedeutet dies eine Aussicht auf ausreichend Bewegung und gemeinsames Sporttreiben.
Am 3. März 2021 wurde in der Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz nun endlich ein Stufenplan zur Öffnung beschlossen, der dem gemeinsamen Sporttreiben wieder eine Perspektive gibt.
Ab dem 8. März kann bei einer Inzidenz zwischen und 50 und 100 wieder Sport mit max. 20 Kindern bis 14 Jahre draußen betrieben werden. Für alle Älteren ist Individualsport mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt.
Eine Inzidenz von unter 50 macht sogar eine Rückkehr zu kontaktfreiem Sport draußen mit max. 10 Personen möglich.
Sind diese Werte über 14 Tage lang stabil, also frühestens ab dem 22. März, wird es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 wieder möglich sein, kontaktfreien Sport drinnen und Kontaktsport draußen mit tagesaktuellem Test zu betreiben.
Bei einer Inzidenz unter 50 ist dann sogar wieder kontaktfreier Sport drinnen und Kontaktsport draußen (ohne Test) möglich.
Die finalen Regelungen gelten in Abhängigkeit zu den regionalen Inzidenzzahlen und vorgeschriebenen Hygienekonzepten und obliegen den Ländern.
Ab 08.03.21: Änderungen in der Corona Verordnung - Vorsichtige Lockerungen und Tests
(08. 03. 2021)
Das Land Niedersachsen hat die neue Corona-Verordnung, die ab 8. März 2021 gültig ist, veröffenticht.
Die "Häufig gestellten Fragen zum Sport" sind angekündigt aber noch nicht veröffentlicht.
Pressemitteilung Niedersächsische Landesregierung
7. März 2021
Änderungen in der Corona Verordnung - Vorsichtige Lockerungen und Tests
Mit der Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Corona Verordnung und der niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 6. März 2021 werden für Niedersachsen die in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin am 3. März 2021vereinbarten moderaten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen umgesetzt. Der Shutdown wird teilweise verlängert. Die Corona-Verordnung ist einmal als Lesefassung und einmal in Form von Änderungsbefehlen nebst Begründung beigefügt.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen moderate Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen, eine Ausweitung der zulässigen körpernahen Dienstleistungen, Terminshopping im Einzelhandel, den Sport und die vorsichtige Öffnung von Gedenkstätten, Museen, Galerien sowie zoologischen und botanischen Gärten. Die Kontaktbeschränkungen gehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten je nach Inzidenz unterschiedlich weit.
Körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht durchgehend eine medizinische Maske getragen werden kann, sind nur nach vorherigem negativem Schnelltest zulässig. Rechtlich geregelt werden damit die in Niedersachsen noch ausstehenden Bereiche des zweiten in der MPK vereinbarten Öffnungsschritts sowie die im dritten Öffnungsschritt vorgesehen Maßgaben (zur Verdeutlichung in der Anlage noch einmal die am Donnerstag veröffentlichte Grafik).
Dies geschieht vor dem Hintergrund einer leider uneinheitlichen und in Teilen Niedersachsens nach wie vor beunruhigenden Infektionslage. Auch der nun schon fünf Monate dauernde Shutdown hat bislang nicht dazu geführt, dass die 50er Inzidenz landesweit unterschritten werden konnte. Heute liegt die landesweite Inzidenz bei 63,1, in einigen Landkreisen aber noch bei über 100, während andere es bereits auf unter 35 geschafft haben (siehe die ebenfalls beigefügte neu konzipierte Inzidenzkarte).
Die epidemiologische Gefahrenlage wird auch in Niedersachsen immer stärker von den leider deutlich aggressiveren und länger ansteckend bleibenden Virusvarianten bestimmt. Der Anteil der Proben, in denen die Variante B1.1.7 gefunden wird, erhöht sich von Woche zu Woche. Inzwischen wird B.1.1.7 in über 40% der untersuchten positiven Proben in Deutschland nachgewiesen.
Es ist zu erwarten, dass dieser Prozentwert weiter steigt.
Die nach wie vor hohe landesweite Inzidenz und die sich bedrohlich ausweitende Virusvariante B1.1.7 machen in Niedersachsen ein äußerst vorsichtiges Vorgehen notwendig.
Zu weitgehende Lockerungen würden unweigerlich wieder zu einem dramatischen Anstieg der Infektionszahlen und dann in der Folge wohl auch erneut zu drastischen Einschränkungen führen. Deshalb werden für stabil unter einer Inzidenz von 50 liegende Landkreise und Kreisfreie Städte nur in einigen Bereichen noch weitergehende Lockerungen vorgesehen (Gedenkstätten und Museen, Zoos und botanische Gärten sowie Sport).
Ein Einkaufstourismus soll unbedingt verhindert werden.
Deshalb wird auch in Regionen mit einer Inzidenz unter 50 auf eine weitergehende Öffnung des Einzelhandels zunächst verzichtet.
Im Bereich der Kontaktbeschränkungen sind weitergehende Lockerungen nur in stabil bei bzw. unter einer Inzidenz von 35 liegenden Landkreisen oder kreisfreien Städten vorgesehen.
Dies gilt dann jedoch nur für die dort wohnenden Menschen.
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen am 8. März 2021 die 7-Tagesinzidenz mehr als 100 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner beträgt, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Lockerungen sind dort zunächst nicht möglich.
Durch gemeinsame Anstrengungen aller Bürgerinnen und Bürger und ein besonders konsequentes Verhalten der Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft muss in diesen Hochinzidenzkommunen versucht werden, die 100er-Marke möglichst rasch wieder zu unterschreiten.
Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Landkreise oder kreisfreie Städte zu Hochinzidenzkommunen erklärt werden müssen. Dies geschieht durch die örtlich zuständigen Behörden, wenn die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt.
Die Rechtsfolgen treten dann am zweiten Werktag nach dem Dreitagesabschnitt in Kraft.
Es ist dem Ministerpräsidenten und der gesamten Landesregierung bewusst, dass diese unterschiedlichen Regelungen innerhalb Niedersachsens nicht leicht zu erfassen sind. Ministerpräsident Stephan Weil bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für dieses zunächst sehr vorsichtige Vorgehen:
„Wir dürfen leider in Regionen, in denen wir eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 haben, kein Risiko eingehen. Noch sind nicht alle älteren Menschen in Niedersachsen geimpft, und auch bei den jüngeren gibt es schwere und mitunter schwerste Krankheitsverläufe und hoch belastende Folgewirkungen.
Aber mit der jetzt eingeleiteten Ausweitung der Schnelltestangebote und der mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten deutlichen Beschleunigung der Impfungen haben wir in Niedersachsen eine echte Chance, in den nächsten Wochen und Monaten wieder mehr Freiheiten zu genießen und gleichzeitig das Virus unter Kontrolle zu halten.
Das wird aber nur dann funktionieren, wenn die Menschen in Niedersachsen auch weiterhin solidarisch bleiben, Abstand wahren, medizinische Masken tragen und die Zahl ihrer direkten persönlichen Kontakte niedrig halten. Deshalb bitte ich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen von den jetzt in Kraft tretenden Lockerungen bitte nur sehr vorsichtig und zurückhaltend Gebrauch zu machen. Wir bekommen dieses Virus und seine Mutationen nur gemeinsam unter Kontrolle.“
So retten wir 2021 – Jetzt Förderanträge für die Jugendarbeit stellen
„Kreisverwaltung und Politik haben vorgelegt - jetzt sind wir als Macher in der Jugendarbeit am Zug." Mit diesen Worten startet Jan Mönnich, Vorsitzender des Kreisjugendrings Northeim, jetzt eine besondere Bewerbungsphase für Projekte in der Jugendarbeit.
100.000 Euro hat die Kreisverwaltung um Landrätin Astrid Klinkert-Kittel für innovative Projekte zur Verfügung gestellt, die Jugendarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie möglich macht, auf innovative Füße stellt und auch nach der Pandemie weiterhin ein guter Baustein in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darstellt.
„Ab sofort bis zum 30. April können alle Vereine, Verbände, Organisationen und Jugendringe Anträge stellen, um Projekte umzusetzen, die sie auch während der weiterhin andauernden Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben lassen. Die Sicherung der Jugendarbeit, die ebenso wie viele andere Bereiche unter der aktuellen Situation leidet, ist für uns oberstes Gebot. Deshalb hoffen wir auf landkreisweit viele kreative Köpfe, die mit Ideen für moderne Jugendarbeit Anträge stellen", betont Jan Mönnich. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege habe man ganz bewusst darauf geachtet, dass die Antragstellung nicht zu einem „Bürokratiemonster" wird.
Die beim Kreisjugendring Northeim eingegangenen Vorschläge werden danach an den Landkreis Northeim übersandt. Die Kreisverwaltung prüft die vorgelegten Anträge und setzt sich gegebenenfalls mit den jeweiligen Antragsteller:innen in Verbindung, wenn noch Fragen zu klären sind.
Ansonsten erhalten die einzelnen Träger bei Bewilligung einen entsprechenden Bescheid des Landkreises Northeim. Bewilligte Mittel sind zweckentsprechend und wirtschaftlich zu verwenden und werden durch einen von den Trägern der Jugendarbeit vorzulegenden Verwendungsnachweis geprüft.
Auch eine spätere Antragstellung ist möglich.
„Das ist jetzt unsere Chance, gut und stark als Macher:innen der Jugendarbeit durch 2021 zu kommen. Wenn wir nicht wollen, dass wir Corona-bedingt eine ‚verlorene Generation' bekommen, müssen wir alle jetzt gemeinsam an einem Strang ziehen.
Deshalb hoffe ich auf viele Einreichungen, bei denen wir unterstützend tätig sein werden", appelliert Jan Mönnich.
Weiterführende Informationen zur Antragstellung und den notwendigen Angaben wie Kostenkalkulation, benötigte Eigenmittel und mehr gibt es noch in dieser Woche durch die Jugendpflegen.
Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es auch auf der Internetseite des Kreisjugendrings unter www.kjr-northeim.de.
Alle wichtigen Informationen entnehmt bitte dem beigefügten Informationsblatt.
Bei Fragen und Anregungen könnt Ihr euch gern bei uns melden!
Bewerbung bis 12.03.21: 50x 1000 Euro - Corona-Aktion der Volksbank Kassel-Göttingen
50 x 1.000 Euro für Corona-Projekte
Die Volksbank Kassel-Göttingen ist schon neugierig auf Ihre Projekte aus den Bereichen Kultur, Kinder, Sport, Tiere, Nachbarschaftshilfe ...
Die Corona-Pandemie geht gegenwärtig an keinem von uns vorbei. Sie schränkt unser tägliches Leben gewaltig ein.
Jetzt ist Zusammenhalt gefragt. Denn nur gemeinsam lässt sich Bewährtes retten oder Not lindern.
Zum Glück gibt es auch in unserer Region ganz viele Menschen, die sich mit tollen Ideen und persönlichem Einsatz im Rahmen von Corona-Projekten engagieren.
Solche Projekte möchte die Volksbank Kassel-Göttingen mit der Aktion "Gemeinsam schaffen wir das" unterstützen.
Insgesamt werden 50 x 1.000 Euro.
(Der Rechtsweg ist ausgeschlossen).
Bewerben Sie sich bis zum
12. März 2021
Wer kann mitmachen: Vereine und gemeinnützige Institutionen unserer Region, die in der aktuellen Situation wichtige Projekte für unsere Gemeinschaft erbringen.
Online bewerben: Senden Sie uns Ihre Projektbeschreibung mit folgendem Formular. Sie müssen für den Spenden-Antrag kein Kunde der Volksbank Kassel Göttingen eG sein.
Weil gerade jeder Tag zählt, werden wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.
Sie sind ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige Körperschaft mit Sitz in Niedersachsen? Sie wollen in Digitalisierung oder in Ihre IT-Sicherheit investieren? Mithilfe des Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
Überblick:
eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB oder ähnliche Einrichtungen mit einem ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck
Zuschuss bis zu 70 %
Förderhöhe von mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses
YouTube Tutorial: Neu 2021: Der Weg zur ÜL-C Lizenz Breitensport in Niedersachsen
ÜL-C Lizenz Breitensport
Die Übungsleiter/in C-Lizenz Breitensport des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) qualifiziert Übungsleiter und Übungsleiterinnen in ihren Vereinen sportartübergreifende Bewegungsangebote anzubieten.
Für die Lizenzierung sind in Niedersachsen 120 Lerneinheiten aus den Modulen C-30, C-40 und C-50-flex notwendig.
Mit der Zertifizierung „Engagementfreundlicher Sportverein“ möchte der LandesSportBund Niedersachsen Sportvereine dazu ermutigen, sich auf den Weg zu machen besonders gute Rahmenbedingungen für ehrenamtlich und freiwillig Engagierte zu entwickeln und sich diese Qualität mit einem ZERTIFIKAT bescheinigen zu lassen.
Das Zertifizierungsverfahren basiert auf einem Reifegradstufen-Modell und beinhaltet 17 Qualitätsbereiche.
YouTube Tutorial: Meldung eines Sportunfalls in Niedersachsen
Meldung eines Sportunfalls
Ein verstauchter Arm beim Handball, ein abgebrochener Zahn beim Eishockey oder ein aufgeschlagenes Knie beim 400m-Sprint. Auch Sportunfälle gehören leider zum Vereinsalltag in Niedersachsen.
Das Tutorial des LandesSportBundes Niedersachsen gibt Hilfestellungen, wie und wo ein Sportunfall in Niedersachsen gemeldet werden muss.
Online-Infoabend: Digitale Versammlungen und Wahlen
(03. 03. 2021)
Einladung: Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements
hier: Digitale Versammlungen und Wahlen / Ehrenamtspauschale
Sehr geehrte Damen und Herren,
während dieser für die verbandliche und offene Jugendarbeit schwierigen Zeit, sind für viele in den Verbänden, Vereinen, Initiativen etc. aktive Ehrenamtliche zahlreiche Fragen zur Organisation von Versammlungen, der Durchführung von Beschlüssen und Wahlen sowie zur Anerkennung Ihrer Tätigkeit in Pandemie-Zeiten entstanden.
Zur Unterstützung des freiwilligen Einsatzes in der Kinder- und Jugendarbeit und als Beitrag zur besseren Information über Neuerungen des Vereinsrechts, haben sich der Kreisjugendring Northeim e.V. und die Kreisjugendpflege im Rahmen der Reihe „Durch den Dschungel der Jugendarbeit" entschlossen, zwei kurze, digital konzipierte Abendveranstaltungen mit Rechtsanwalt ChristianGoergens (Hannover) zu organisieren. Herr Goergens war bereits in den Jahren 2018/2019 als Referent eingeladen und hatte damals die Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt. Herr Goergens gilt als ausgewiesener Experte in den Bereichen Vereins-, Verbands- und Medienrecht und ist zudem auch ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv.
Die digital als Zoom-Meeting vorgesehenen Abendveranstaltungen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten sind an folgenden Tag vorgesehen:
Mittwoch, 3. März 2021 (19.00 bis ca. 20.30 Uhr)
Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung werden die inhaltlichen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen und Grundlagen für die Durchführung von digitalen und hybriden Versammlungen sowie Wahlen vorgestellt. Wie lade ich ein? Wie protokolliere ich? Was ist zu veranlassen, wenn z.B. Mitglieder des Vereins nicht die Voraussetzungen für eine Online-Teilnahme haben, welche Alternativen bestehen (Abstimmungen per E-Mail oder Brief)? Wie sind Wahlen zu dokumentieren und welche Änderungen sind in der Vereinssatzung notwendig?
Mittwoch, 10. März 2021 (19.00 bis ca. 20.30 Uhr)
Diese Online-Veranstaltung wird die Ehrenamtspauschale (und andere Bezahlungsmöglichkeiten in gemeinnützigen Organisationen) für die in vielen Vereinen und Verbänden aktiven Mitglieder näher vorstellen. Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein und wer kann sie in Anspruch nehmen? Welche rechtlichen Regelungen sind im Hinblick auf Satzung, Gemeinnützigkeit und Steuern zu beachten? Ferner wird Christian Goergens auch noch kurz auf Reglungen des Datenschutzes im Rahmen der Vereinssatzung eingehen.
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist bis spätestens zum 2. bzw. 9. März 2021 eine verbindliche Anmeldung per Mail an folgende Adresse notwendig:
Bitte mit der Anmeldung folgende Angaben mitteilen:
Name und Vorname
Verein/Verband/Organisation wo Sie aktiv sind
An welchem Veranstaltungstag möchten Sie teilnehmen?
Fragen von Ihnen zu den jeweiligen Themen können bereits formuliert und per Mail übersandt werden
Bitte mitteilen, ob die Veranstaltung für die JULEICA anerkannt werden soll
(Bescheinigung wird dann entsprechend übersandt)
Die Zugangsdaten und den Link für die Teilnahme an diesen beiden Online-Veranstaltungen erhalten Sie jeweils am 3. bzw. 10. März 2021 per Mail zugesandt.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen erhalten Sie im Vorfeld der Veranstaltungen auch bei Herrn Andreas Kohrs -Kreisjugendpfleger- (E-Mail: bzw. telefonisch unter 05551/708-221).
Foto: Online-Infoabend: Digitale Versammlungen und Wahlen
Onlinecamp Ferienfreizeiten - Holt Euch Ideen und Input für Euer Zeltlager!
Eine Workshopreise durch Niedersachsen! 4 Themen nacheinander an einem Tag flexibel buchbar!
Am 13.03.21 bieten wir Euch vier unterschiedliche Themen nacheinander an, die Ihr flexibel kombinieren könnt!
Für jeden Workshop werden Euch 2 LE auf die Juleica und ÜL-C Lizenz Breitensport angerechnet, ebenfalls gilt eine Anerkennung im C 50 Flexbereich der ÜL-C Ausbildung Breitensport.
Workshop 1: 09:30-11:00 (Nr. 1\47\16310)
Top 10 Lagertools - was funktioniert wirklich auf Ferienfreizeit
Workshop 2: 11:30-13:00 (Nr. 1\42\16319)
Bild- und Videobearbeitung mit InShot am Smartphone
Workshop 3: 14:00-15:30 (Nr. 1/11/16280)
Energizer im Sport: digital und analog
Workshop 4: 16:00-17:30 (Nr. 1/44/16322)
Achtsamkeit erfahrbar machen: Impulse für deine Ferienfreizeit
Diese Veranstaltung wird als Online-Seminar durchgeführt. Voraussetzungen dafür sind ein internetverbundener PC, Webcam (nicht zwingend notwendig), Headset mit Mikrofon (von Lautsprechern raten wir ab). Meldeschluss ist 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung.
Details und Zugangsdaten werden nach erfolgreicher Anmeldung verschickt.
Projekt: "Langeweile vergeht - (Bewegungs)Freude entsteht" - kostenloser Verleih von Spiel- und Sportboxen an Familien
„Langeweile vergeht – (Bewegungs)Freude entsteht"
Sportjugend verleiht kostenlose Spiele- und Sportboxen für mehr Bewegungzu Hause
Die sich stetig steigernde Bildschirmzeit bei Kindern und Jugendlichen ist zunehmend ein wichtiges und durchaus ernstzunehmendes Thema: Smartphones, Netflix, DisneyPlus, AmazonPrimeVideo – und jetzt auch noch HomeSchooling– das sind Aspekte, die der Gesundheit – sowohl in psychischer als auch physischer Hinsicht –, gelinde gesagt, nicht besonders zuträglich sind.
Das ständige vor dem Bildschirm sitzen äußert sich nicht nur in einer zunehmend schlechten Körperhaltung – krummer Rücken und zusammengezogene Schultern lassen grüßen – sondern auch in schlechterer Laune, Langeweile und allgemeiner Unausgeglichenheit. Gerade deshalb ist ein vollumfänglicher Ausgleich umso wichtiger. Um Familien die Möglichkeit zu geben, auch in tristen Zeiten etwas Schwung in die Bude zu bekommen und sowohl Kreativität als auch Bewegung zu fördern, verleiht die Sportjugend jetzt kostenlose Spiele- und Sportboxen.
„Familien stoßen unter den aktuellen Bedingungen und geltenden Corona-Regelungen häufig an ihre Grenzen. Allmählich gehen sowohl Eltern als auch Geschwistern in den eigenen vier Wänden die Beschäftigungsideen aus. Deshalb ist jetzt umso mehr Kreativität und Geduld für neue Ideen gefragt", erklärt Jonas Thöne, Freiwilligendienstleistender der Sportjugend im KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V., der das Projekt auf die Beine gestellt hat.
"Unsere Boxen sollen zu Hause für mehr Abwechslung sorgen und die ganze Familie zum Mitmachen animieren. Die Kinder können beispielsweise zwischen verschiedenen Bällen, Jonglage-Materialien, Rückschlagspielen, Waveboards oder einem Speedminton-Set auswählen, worauf sie gerade Lust haben", erläutert der FSJler. Er kümmert sich nicht nur um die Organisation des Verleihs, sondern übernimmt auch die Corona-konforme Reinigung und Desinfektion der Materialien. "Auch wenn es Sonderwünsche gibt, ist das kein Problem. Ich stelle gern individuelle Boxen zusammen, in denen einzelne Wünsche berücksichtigt werden können."
Na, Interesse geweckt? Dann lohnt sich ein Blick auf die Liste der Spiel- und Sportgeräte auf der Website des KSB: www.ksbnortheim-einbeck.de
Die Boxen können bis zu drei Tage lang ausgeliehen werden.
Sie enthalten Spieleanleitungen mit wenig Material für drinnen und draußen, Anregungen für Sport- und Bewegungsspielen mit den Kleingeräten der Sportjugend.
Die Aktion startet ab sofort.
Interessierte können sich per E-Mail an Jonas Thöne (
oder
) wenden und alles weitere zu dieser Aktion erfahren.
Foto: Projekt: "Langeweile vergeht - (Bewegungs)Freude entsteht" - kostenloser Verleih von Spiel- und Sportboxen an Familien
Corona-Pandemie: Alle Förderprogramme auf einen Blick
Das Gute an der Corona-Pandemie?
Bund und Länder handeln und öffnen ihre Fördertöpfe.
Auch der LSB Niedersachsen hat einige Programme laufen, dank derer sich Materialien für u.a. digitale Angebote von Sportvereinen anschaffen lassen.
Einen Überblick über alle derzeit aktiven Förderprogramme finden Sie hier zum Download.
AKTUELL (08.02.2021):
Leider sind die Mittel für das LSB-Förderprogramm „Aktiv über den Winter" trotz zwischenzeitlicher Erhöhung der Fördersumme auf 450.000€ ausgeschöpft. Daher können keine Anträge mehr für dieses Förderprogramm angenommen werden.
Freie Stellen für den Freiwilligendienst im Sport beim KSB Northeim-Einbeck und seiner Sportjugend
Stellenangebot Freiwilligendienst bei der Sportjugend im KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V.
Der KreisSportBund Northeim-Einbeck und seine Sportjugend suchen zum 01.08.2021 drei Freiwilligendienstleistende zur Unterstützung des Teams.
Im KreisSportBund Northeim-Einbeck sind rund 300 Sportvereine mit knapp 55.000 Mitgliedern organisiert. Seine Sportjugend vertritt die Interessen und Belange von fast 20.000 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Als Freiwilligendienstleistende*r bei der Sportjugend Northeim-Einbeck wirst du vorrangig Aufgaben in fünf Aktionsfeldern (Verbandsführung, Entwicklung & Bildung, Freizeiten & Internationales, Projekte & Events, Ehrenamt) übernehmen.
Dich erwartet ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld mit folgenden Schwerpunkten:
Vor-/Nachbereitung und Begleitung von Lehrgängen und Freizeiten
Unterstützung bei der Mitarbeit in Projekten und Maßnahmen des Kinder-und Jugendsports
Unterstützung bei verbandstypischen Aufgaben (Organisation, Verwaltung, Pflege der Datenbank, Abrechnungen)
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Jugendarbeit
Unterstützung von Vereinen und Schulen:
Begleitung, Planung und Durchführung von Kinder-und Jugendsportgruppen
Unterstützung bei Hausaufgaben und Arbeitsgemeinschaften im Ganztag
Was wir von dir erwarten:
Du bist aufgeschlossen und kontaktfreudig im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Sportler*innen
Du hast Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Freude an Sport und Bewegung
Interesse und ggf. Erfahrungen in der Sportvereins-/Verbandsarbeit
Motivation, Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit, Lernbereitschaft, Flexibilität und Spaß am selbstständigen Arbeiten
Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden und in den Abendstunden
Bereitschaft Rettungsschwimmabzeichen (DLRG silber) zu absolvieren
Kenntnisse in den Office Programmen
Führerschein Klasse B & Mobilität
Wohnort möglichst in Northeim oder unmittelbarer Umgebung
12 Monate (Beginn 12 Monate 01./15.08.)
39 Stunden/Woche
Was wir dir bieten:
Abwechslungsreiche und spannende Einblicke in verschiedene Bereiche und Abteilungen des Sportbundes
beste Gelegenheit sich beruflich zu orientieren
300,00€ Taschengeld
26 Urlaubstage
Sozialversicherung wird bezahlt
Möglichkeit selbst eine Übungsleiter*in-/Trainer*inlizenzen zu erwerben
Der Freiwilligendienst ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das pädagogisch begleitet wird und Erfahrungsräume für Freiwillige eröffnet. Der Erwerb persönlicher Kompetenzen und sportlicher Lizenzen sowie Berufs-und Engagementorientierung stehen im Mittelpunkt.
Du bist interessiert?
Dann sende uns deine Bewerbungsunterlagen mit einem Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf, dem Bewerbungsbogen für das FWD im Sport in Niedersachsen und den letzten beiden Zeugnissen (Halbjahres- und Ganzjahreszeugnisse von Juni 2020 und Januar 2021) bitte bis zum 01.06.2021 (gern auch digital) an:
Sportjugend im KSB Northeim-Einbeck
Petra Heidelberg-Heise
c/o KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V.
Scharnhorstplatz 4 in 37154 Northeim
gerne auch per Mail an
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Besuche uns auch auf www.ksbnortheim-einbeck.de
Foto: Freie Stellen für den Freiwilligendienst im Sport beim KSB Northeim-Einbeck und seiner Sportjugend
Bundesfinanzministerium verlängert steuerliche Erleichterungen bis 31.12.2021
Bundesfinanzministerium verlängert steuerliche Erleichterungen bis 31. 12. 2021
Das Bundesfinanzministerium hat die in 2020 beschlossenen steuerlichen Erleichterungen infolge der Corona-Pandemie auch für Sportvereine bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dies betrifft u.a. die Rückerstattung oder den Verzicht auf Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2020 und 2021. In den FAQ's zum Steuerrecht vom 28. Dezember 2020 heißt es: „Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit."
Viele Sportvereine fragen sich, ob es erlaubt ist, bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen oder auf Mitgliedsbeiträge vollständig verzichten zu dürfen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat diesen Sachverhalt, der die Gemeinnützigkeit der Sportvereine gefährden kann, nochmals geprüft und eine für das Jahr 2020 gültige Ausnahmeregelung auch für das Jahr 2021 verlängert.
Die geltende Regelung ergibt sich aus dem beigefügten Schreiben des BMF.
Den wichtigsten Absatz finden Sie hier, den gesamten Sachverhalt entnehmen Sie bitte der Anlage – und es bleibt dabei, dass „aufgrund der Corona-Krise" kein Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung besteht und die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden würde. Lediglich die unten beschriebene Ausnahmeregelung auf Antrag eines einzelnen Mitgliedes wäre bis zum 31.12.21 unschädlich.
„Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit.
Die Körperschaft muss sich die von dem Mitglied geltend gemachte, durch die Corona-Krise bedingte wirtschaftliche Notlage nicht nachweisen lassen. Es reicht aus,
wenn sich das Mitglied plausibel auf eine solche Not beruft oder sich die Notsituation des Mitglieds für die Körperschaft plausibel aus anderen Umständen ergibt.
Nicht erfasst von dieser Ausnahmeregelung und damit weiterhin schädlich für den Status der Gemeinnützigkeit bleibt es aber, einen bereits geleisteten Mitgliedsbeitrag zurückzuzahlen
oder auf einen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag deswegen zu verzichten, weil das Angebot der Körperschaft aufgrund der Corona-Krise nicht erbracht werden kann (zum Beispiel aufgrund ausgefallener Übungsstunden oder nicht durchgeführter Sportkurse)."
Foto: Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen und Aberkennung der Gemeinnützigkeit?
Verlängerung der DOSB-Lizenz bis 31.12.2021
LSB: Verlängerung DOSB-Lizenzen bis 31. Dezember 2021
Der Vorstand des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen hat auf seiner 126. Sitzung beschlossen, seine DOSB-Lizenzen ÜL-C Breitensport, ÜL-B „Sport in der Prävention" und Vereinsmanager C, die bis zum 31. Dezember 2021 ungültig werden, gemäß den Vorgaben des DOSB pauschal und automatisiert zu verlängern. Die ÜL werden per Mail informiert. Die bislang besuchten Fortbildungen werden zur nächsten Lizenzverlängerung (4 Jahre Gültigkeit) anerkannt. Die Landesfachverbände regeln den Umgang mit ihren Lizenzverlängerungen in eigener Verantwortung.
Kontakt
Foto: DOSB Lizenz
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigen
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale steigen
Vereine und Ehrenamtliche werden gestärkt: Die sogenannte Übungsleiter*innenpauschale steigt ab 2021 von 2.400 auf 3.000 Euro, die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Bis zu einem Betrag von 300 Euro ist ein vereinfachter Spendennachweis möglich. Dies war eine langjährige Forderung des organisierten Sports. Die Anpassungen werden über das verabschiedete Jahressteuergesetz geregelt.
Wir wünschen schöne Feiertage und einen gesunden Jahreswechsel und verabschieden uns hiermit in den Urlaub!
Die Geschäftsstelle des KSB Northeim-Einbeck ist vom 21.12.2020 - 08.01.2021 geschlossen!
Bleiben Sie gesund!
Alles Gute und neue Kraft für 2021!
Foto: Weihnachten 2020
Jahresbriefe von LSB und SJ Niedersachsen & KSB und seiner Sportjugend 2020
Die Vorstände von KreisSportBund Northeim-Einbeck und seiner Sportjugend haben das Jahr 2020 Revue passieren lassen.
Die Jahresbriefe sind dieses Jahr zum ersten Mal nur digital per E-Mail versandt worden und hier auf der Website einzusehen.
Auch der LSB Niedersachsen und die Sportjugend Niedersachsen verabschieden sich vom Corona-Jahr 2020 und bedanken sich bei allen Ehrenamtlichen, Hauptberuflichen und Engagierten, die den Sport in diesem Jahr unterstützt haben!
Foto: Jahresbriefe von LSB und SJ Niedersachsen & KSB und seiner Sportjugend 2020
Vereinssport in der Corona-Zeit: Serviceplattform für AKTIVE
Vereinssport in der Corona-Zeit
"Die Wahrheit liegt auf dem Platz!"
Und das heißt in Niedersachsen: Sportvereine machen auch während des Teil-Lockdowns weiterhin Sportangebote, Mitglieder bieten soziale Dienstleistungen, Trainer oder Übungsleitende präsentieren online-Sportstunden für ALLE. Der LandesSportBund Niedersachsen beteiligt sich an diesem sportlichen Geschehen der Sportfamilie mit dieser Serviceplattform für AKTIVE.
LSB-Hotline
Die LSB-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268 210 erreichbar.
Corona-Verordnung
Die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung, Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sport und weitere Verordnungen des Landes zur Corona-Krise.
Förderprogramme des Landes
Aktuelle Förderprogramme des Landes für Sportorganisationen.
LSB-Förderprogramme
Die aktuellen Förderprogramme des LSB.
Steuern und Finanzen
Aktuelle Informationen der Bundesministerien zu Steuern und Finanzen für Vereine.
Corona & Datenschutz
Informationen der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen
Die Leitplanken des DOSB für Sportorganisationen und die sportartspezifischen Regelungen der Spitzenverbände finden Sie hier.
Infektionsschutz & AHA-Regeln
Abstand halten. Hände waschen. Maske tragen und regelmäßiges Lüften: Informationen und Merkblätter, wie sich das Infektionsgeschehen bremsen lässt, finden Sie hier.
Informationsplattform "Partizipation und Arbeiten im Sport-System" (PASS)
Der Deutsche Olympische SportBund (DOSB) hat die Informationsplattform "Partizipation und Arbeiten im Sport-System" (PASS) gestartet, die sich sowohl an Menschen mit Behinderungen richtet, die einen Job oder allgemeine Informationen zum inklusiven Arbeiten im Sport suchen, als auch an Arbeitgeber*innen aus dem Sport, die ihre offenen Stellen auch für Menschen mit Behinderungen ausschreiben wollen.
Das Mitmach-Format für Trainer*innen & Übungsleiter*innen
02.12.2020
17:00 - 20:00 Uhr
Der Vereinssport in seiner klassischen Form leidet unter den derzeitigen Einschränkungen.
Doch wir wollen aus "unmöglichem" Sport "mögliche" Alternativen entwickeln:
Wie geht ihr im Verein mit der Situation um? Was bietet ihr den Mitgliedern? Was probiert ihr aus? Was davon funktioniert und was auch nicht? ...und wie machen das andere Vereine?
Wir wollen mit dem BarCamp eine Plattform für Austausch, Vernetzung und ein Voneinander-Lernen schaffen! Inhalte werden unabgesprochen und live von den Teilnehmenden beigesteuert. Ergänzt wird das Format mit einem Impuls von Sports-Coach & Mentaltrainer Stefan Kloppe.
Was ist ein BarCamp:
Ein Mitmach-Format, bei dem Programm und Referierende vorab nicht feststehen. Bringe deine Vereinserfahrungen mit, teile sie und profitiere von den Erkenntnissen anderer. In parallel laufenden Austauschrunden wird gelingend voneinander gelernt.
Wohnzimmersport mit Hoppel & Bürste - Bewegungsgeschichten für Kids zu Hause
Sport und Bewegung in den eigenen vier Wänden - aufgrund der derzeitigen Situation keine Seltenheit. Doch was tun?
Manchmal fehlen da die Ideen...
Das Bewegungsprogramm von Hoppel und Bürste für Zuhause gibt Anregungen für Bewegungsspiele, kindgrecht verpackt in kleinen Geschichten um den Hasen und den Igel vom LSB Niedersachsen und seiner Sportjugend.
Der LandesSportBund Niedersachsen, der Behinderten-Sportverband Niedersachsen, der Gehörlosen- Sportverband Niedersachsen und Special Olympics Niedersachsen haben einen „Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport“ erarbeitet. Das LSB-Präsidium hat diesen auf seiner März-Sitzung 2020 bestätigt. Der 45. Landessporttag hat den Masterplan am 21. November 2020 beschlossen.
Pressemitteilung 21. November 2020
45. Landessporttag: Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport verabschiedet
Bis 2030 sollen sich Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde so weiter entwickeln, dass Menschen mit Behinderung als Teilnehmende im Sportbetrieb, als Ehrenamtliche, Freiwillige oder als Hauptberufliche gleichberechtigt an den Leistungen des Sports partizipieren können. Diese Botschaft geht vom 45. Landessporttag aus, auf dem die Teilnehmer den „Masterplan Inklusion im niedersächsischen Sport“ verabschiedet haben. Das Konzept, das bundesweit im Themenfeld Inklusion im Sport beispielgebend ist, haben der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen, der Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN), der Gehörlosen- Sportverband Niedersachsen (GSN) und Special Olympics Niedersachsen (SO NDS) erarbeitet. Das LSB-Präsidium hatte den Masterplan auf seiner Februar-Sitzung 2020 bestätigt.
Elf Handlungsfelder
Der Masterplan mit einem Volumen von über zwei Millionen Euro setzt den Inklusionsprozess im niedersächsischen Sport fort, den LSB und BSN 2013 eingeleitet und seitdem mit weiteren Landesfachverbänden fortgeschrieben hatten. Er enthält 28 Ziele für elf Handlungsfelder: Verbandskultur, Angebote, Strukturen, Qualifikation, Barrierefreiheit, Kooperationen, Lobbyarbeit, Kommunikation, Service, Ressourcen, Wissenschaft.
Akteure und Impulsgeber
Der Masterplan ist Ausdruck des gemeinsamen Willens und Anspruchs, selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleichwertige Teilnahme und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungen im und durch Sport zu ermöglichen. Die Sportverbände und der LSB verstehen sich dabei als Akteure und Impulsgeber. Sie eint die Überzeugung, dass die Sportorganisation ihre Verantwortung für Inklusion nach Außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Innern erhalten bleibt. Und das setzt strukturelles gemeinsames Handeln voraus.
Statements
„Die Haupterrungenschaft dieses Masterplans ist das Signal der Führungskräfte, strukturell zusammenarbeiten zu wollen. Er ist ein wichtiger Baustein, damit wir unser Versprechen „Sport für alle“ anzubieten, auch einlösen“, sagt LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe. Für die Umsetzung will er auch externe Förderer gewinnen.
Karl Finke, Präsident des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen: „Die Beteiligung der Behindertensportverbände ist Ausdruck unserer gemeinsamen Überzeugung, dass wir die Expertise von Menschen mit Behinderung einbeziehen wollen- von Beginn an also auf Partizipation setzen. Wir setzen ein bundesweites Zeichen.“
Peter Fiebiger, Präsident des Gehörlosen- Sportverbandes Niedersachsen: „Wir sind stolz, dass wir an der Konzepterarbeitung mitgewirkt haben. Nun beginnt die Umsetzungsphase.“
Vera Neugebauer, Präsidentin von Special Olympics Niedersachsen: „Special Olympics Niedersachsen findet sich im Masterplan mit seinem Ansatz, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, wieder.“
Im Mittelpunkt des am 11.11.2020 erschienenen 16. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung stehen erstmalig Bedingungen, Angebote und Prozesse sowie sich abzeichnende Herausforderungen politischer Bildung im Kindes-, Jugend- und jungen Erwachsenenalter. So wird u.a. auch Folgendes festgestellt:
„Die Gesamtstruktur der Jugendverbände mit ihren Jugendgruppen, Dachverbänden, Arbeitsgemeinschaften und Jugendringen ermöglicht wie nur wenige andere institutionalisierte Räume des Aufwachsens politische Bildung in vielfältiger Form; vor allem im Sinne von Demokratie als Erfahrung. Prozesse und Aktivitäten, in denen sich junge Menschen Wissen, Erfahrungen und Kompetenzen durch ihr Agieren in der Gruppe aneignen, sind (fast) unvermeidbar.” (S.61)
Im Bericht sind aber z.B. auch Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Akteur*innen sowohl auf Seiten der Politik als auch in der Jugendarbeit für die Weiterentwicklung des Feldes zu finden. Die Bundesregierung unterstreicht in ihrer Stellungnahme die Feststellung des Berichts, dass „junge Menschen in den Jugendverbänden Politik erleben und Demokratie erlernen” (s.21). Sie sieht in den von der Kommission vorgeschlagenen Ansatzpunkten zu politischer Bildung für die Jugendverbandsarbeit einen „guten ersten Schritt”.
Neu: Empfehlungen: Hygienekonzept für die Kinder- und Jugendarbeit während der Corona-Pandemie
(26. 10. 2020)
Der Landesjugendring Niedersachsen (ljr) hat seine Empfehlungen für ein Hygienekonzept in der Kinder- und Jugendarbeit während der Corona-Pandemie überarbeitet. [Stand: 23.10.2020]
Foto: Neu: Empfehlungen: Hygienekonzept für die Kinder- und Jugendarbeit während der Corona-Pandemie
Neu: Corona-Verordnung des MPK 23.10.2020
(26. 10. 2020)
In der letzten Woche haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen geeinigt, die in denjenigen Regionen gelten sollen, in denen die Inzidenz von 35 beziehungsweise 50 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird. Diese Maßnahmen hat das Land Niedersachsen in der beigefügten Verordnung umgesetzt.
Die neuen Regelungen betreffen zum einen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im öffentlichen Raum, die Zahl der zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, die Einführung einer Sperrstunde sowie Begrenzungen der Teilnehmerzahlen für Zusammenkünfte und Feiern. Die im Folgenden in der Reihenfolge der veränderten Paragraphen erläuterten wesentlichen neuen Regelungen sind seit Freitag (23.10.2020) in Kraft.
Maskenpflicht
Die niedersächsische Verordnung sieht jetzt in § 3 Absatz 2 eine Pflicht vor, auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn Menschen sich dort entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend, sondern längerfristig aufhalten. Kurz gesagt gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum überall dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammen kommen. Diese Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 pro sieben Tage als eine Empfehlung (Soll-Vorschrift) ausgestaltet. Liegt die Inzidenz bei 50 pro 100.000 in sieben Tagen, dann muss auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekanntzugebende Allgemeinverfügungen die Örtlichkeiten fest, an denen unter freiem Himmel diese Maskenpflicht gilt.
Private Zusammenkünfte und Feiern
§ 6 der Verordnung enthält Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern. An privaten Zusammenkünften und Feiern in der eigenen Wohnung oder in eigenen geschlossenen Räumlichkeiten dürfen bei einer Inzidenz unter 35 pro 100.000 in sieben Tagen nach wie vor 25 Personen teilnehmen. Steigt die Inzidenz jedoch auf über 35 sind nach der Neuregelung in § 6 Absatz 3 Satz 1 nur noch 15 Personen zulässig. Dies gilt auch auf den eigenen (oder privat zur Verfügung gestellten) Flächen unter freiem Himmel, also beispielsweise im eigenen Garten oder auf dem eigenen Hof.
Welche Inzidenz in dem eigenen Wohnort gilt, können die Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens auf der Internetseite www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/ einsehen. Die Vorgaben der Verordnung gelten jeweils ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Internet.
Wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt auf 50 oder mehr Fälle je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen ansteigt, dürfen Zusammenkünfte und Feiern in privaten Räumlichkeiten nur noch mit bis zu zehn Personen stattfinden. Diese bis zu zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige im Sinne von Paragraph 11 Abs. 1 des Strafgesetzbuches.
Danach ist ein Angehöriger, wer zu den folgenden Personen gehört: Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
An privaten Zusammenkünften und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und insbesondere in gastronomischen Betrieben stattfinden, durften schon bislang in Niedersachsen bei einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.
Neu ist, dass an solchen Zusammenkünften und Feiern an öffentlich zugänglichen Orten und in der Gastronomie bei einer Inzidenz von 50 pro 100.000 in sieben Tagen nun nur noch zehn Personen teilnehmen dürfen. Diese zehn Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen, es sei denn es handelt sich um Angehörige im Sinne der obigen Definition.
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum
Zukünftig gelten auch in Niedersachsen wieder Kontaktbeschränkungen im Öffentlichen Raum unter freiem Himmel. Hier dürfen bei einer Inzidenz von über 50 pro 100.000 in sieben Tagen nur noch maximal zehn Personen (mit Mindestabstand) zusammenkommen. Dies ergibt sich aus § 6 Absatz 7 in Verbindung mit Absatz 5. Die zehn Personen dürfen nur aus zwei Haushalten kommen, es sei denn, es handelt sich um Angehörige im Sinne der obigen Definition. Bei Angehörigen gilt dann auch der Mindestabstand von 1,5 m nicht.
Bei einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen dürfen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel bis zu 25 Personen zusammenkommen. Sie müssen dabei aber den Mindestabstand einhalten, es sei denn, es handelt sich um Angehörige in Sinne der obigen Definition.
Veranstaltungen
§ 7 der Verordnung regelt Veranstaltungen mit sitzendem Publikum. In § 7 Abs. 1 Sätze 4 und 5 ist neu geregelt worden, dass überall dort, wo die Infektionszahlen auf 50 pro 100.000 pro sieben Tagen ansteigen, die Zahl der zulässigen Veranstaltungsbesucherinnen und -besucher auf 100 Personen beschränkt ist. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter mit dem zuständigen Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vereinbart hat, das hinreichende Sicherheit bietet. Bei einer Inzidenz von 35 je 100.000 in sieben Tagen handelt es sich bei der Begrenzung der Personenzahl um eine Soll-Vorschrift. Hier ist es Sache der zuständigen örtlichen Behörden, auf der Basis des jeweiligen Hygienekonzeptes zu entscheiden, mit wie vielen Personen (bis zu 500) eine Veranstaltung zulässig sein soll.
Vergleichbares gilt auch für Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum. Dies ergibt sich aus dem Verweis in § 8 Absatz 1 Satz 4.
Sperrzeiten
Paragraph 10 Absatz 2 der Verordnung enthält die Regelung einer Sperrzeit von 23.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens. Diese Sperrzeit gilt bei einer Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 in sieben Tagen verpflichtend und ohne jede Ausnahme. Hier ist es den Betreiberinnen und Betreibern von Gastronomiebetrieben auch jenseits der Sperrzeit untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben.
Auch ab einer Inzidenz von 35 pro 100.000 in sieben Tagen gilt eine Sperrzeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Hier kann die zuständige örtliche Behörde jedoch in begründeten Ausnahmefällen abweichende Regelungen treffen.
Grund für all diese teilweise drastischen Einschränkungen ist, dass leider gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis zu einer Weiterverbreitung des Corona-Virus geführt haben. Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, die beschriebenen neuen Regelungen konsequent einzuhalten oder - noch besser - in jedem Einzelfall sehr kritisch abzuwägen, ob und wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten überhaupt notwendig sind.
Nimm dir Zeit für Dich - ein virtuelles Mitmachangebot für Frauen am 14.11.2020
(26. 10. 2020)
Nimm Dir Zeit für Dich-
ein virtuelles Mitmachangebot für Frauen
Wann nehmen wir uns schon mal Zeit für uns Selbst? In all der Hektik des Alltages scheint es dafür wenig Raum zu geben. Wo bleiben wir, wo bleibe ich? Neben Beruf, Haushalt und Kindern, einem Tag, der bestimmt ist von Terminen und dem Abarbeiten unserer To Do-Liste…manchmal fühlt es sich an, wie Einatmen am Montag und Ausatmen am Freitag…ENDLICH Wochenende. Durchatmen, um Kraft für die nächste Woche zu sammeln…
Nimm Dir Zeit für Dich bietet dir am 14.11.20 die Möglichkeit Dir diesen Raum zu geben…
Wir starten mit einer kleinen Ankommens-Übung, um uns auf unseren Körper einzustimmen und zur Ruhe zu kommen. Die Gedanken richten sich nach Innen, was dir die Möglichkeit gibt, dich mit dir Selbst zu verbinden. Auf ganz sanfte Weise werden wir unseren Körper dann wecken, um die Energie in uns zum Fließen zu bringen. Mit einfachen Übungen bringen wir den ganzen Körper in Bewegung, Wir unterstützen unsere Faszien, aktivieren unsere Gelenke und Muskeln und der Körper bedankt sich mit einem wunderbaren Wohlgefühl. Auf diese Weise gut vorbereitet, beenden wir mit einer langen Entspannung.
Termin: Samstag, 14.11.20
suche Dir aus 3 Termine den Termin aus, der am besten zu Dir
passt:
Termin 1: 09:00 - 9.45 Uhr
Termin 2: 13:00 - 13.45 Uhr
Termin 3: 18:00 - 18.45 Uhr
Ort: Online, zu Hause, sofern möglich an einem ungestörten Platz
Leitung: Inge Mascher, Yogalehrerin, Trainerin und Kursleiterin u.a. in den Bereichen Herz-Kreislauf-training, Pilates, präventive Funktionsgymnastik, Entspannung (www.inge-mascher.de) Kosten: kostenfrei Anmeldung: Julia Kögler, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Northeim
Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der Koordinierungsstelle Frauen & Wirtschaft, der Gleichstellungs-beauftragten Landkreis Northeim, der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Northeim und dem KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V. statt.
Foto: Nimm dir Zeit für Dich - ein virtuelles Mitmachangebot für Frauen am 14.11.2020
Bundesprogramm geht in die neue Förderphase 2021-2023
(16. 10. 2020)
Integration: Bundesprogramm geht in neue Förderphase 2021-2023
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen erhält für die Jahre 2021-2023 eine vollständige Förderung für das Bundesprogramm Integration durch Sport. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel im Bundeshaushalt.
Vorausgegangen war ein standardisiertes Prüfverfahren des DOSB, der die Anträge der Landessportbünde erstmals auf der Basis von Bewertungskriterien sichtete. „Wir haben die erforderliche Punktzahl erreicht, um für diesen Zeitraum die angestrebte Fördersummen von jährlich ca. 888.500,- Euro zu erhalten. Das ist eine tolle Bestätigung der Arbeit aller Beteiligten im Bundesprogramm. Die Fördermittel werden dringend benötigt, um die erfolgreichen Projekte der letzten Jahre zu verstetigen“, sagt LSB-Vorstandvorsitzender Reinhard Rawe.
Die Zuwendung kommt zum Großteil direkt den Vereinen für ihre Aktivitäten zugute. Ein Förderschwerpunkt liegt in Niedersachsen bei der Begleitung und Beratung von Stützpunktvereinen. Auch landesweite Projekte wie Radfahren vereint oder Soccer Refugee Coach werden mit Mitteln des Bundesprogramms finanziert.
In den letzten beiden Jahren konnte zahlreiche Ehrenamtliche, dank des Landessportbundes, in Ihrem eigenen Vereinsumfeld überrascht werden.
Durch die große Nachfrage in der Vergangenheit findet auch in diesem Jahr das Projekt in der Sportregion Südniedersachsen statt. Wir kommen nach vorheriger Anmeldung und kurzer Abstimmung mit Ihnen, in Ihren Verein und überraschen gemeinsam die Leute, die mit ihrem enormen ehrenamtlichen Engagement das Vereinsleben überhaupt ermöglichen.
Dabei spielt es keine Rolle ob Platzwart, Helfer, etc. wir wollen gemeinsam den Engagierten die verdiente Wertschätzung mit dem Projekt entgegenbringen.
Als Dank überreichen wir ein kleines Überraschungspaket, welches gern mit weiteren persönlichen Präsenten ergänzt werden kann.
Pro Verein darf je eine Person für das Projekt nominiert werden, damit möglichst viele Vereine die Chance bekommen ihre Engagierten zu überraschen.
Der Überraschungszeitraum erstreckt sich vom 11. September 2020 bis zum 31. Januar 2021. Nach dem erfolgreichen Ausfüllen des Formulars werden wir mit Euch in Kontakt treten, um die weiteren Details zu besprechen.
Bei Fragen steht Ihnen der Sportreferent für Vereins- und Organisationsentwicklung für Südniedersachsen gern zur Verfügung.
Arbeitstagung der Gleichstellungsbeauftragten 26.09.2020
(27. 09. 2020)
Am 26. September trafen sich die jeweils Zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für das Thema Chancengleichheit der Sportbünde und Landesfachverbände zur diesjährigen Arbeitstagung der Gleichstellungsbeauftragten in der Akademie des Sports am Standort Hannover.
Für den KreisSportBund Northeim-Einbeck und seine Sportjugend haben Kira Royeck und Pauline Specht teilgenommen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über laufende und geplante Maßnahmen und Programme im Themenfeld Gleichstellung des LSB, bevor es dann im zweiten Teil des Tages in die gemeinsame Arbeitsphase überging.
Schwerpunktthema der Tagung war die Frage: Wie gendergerecht stellt sich der Sport nach innen uns außen dar?
Moderatorin Karin Schweighofer leitete mit kreativen Techniken den Prozess sowie die spannende Diskussion an. Besonders erfreulich war die spontane Bildung eines kleinen Arbeitsteams, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Handlungsempfehlungen aus der Tagung konkret auf den Weg zu bringen!
Foto: Gleichstellungsbeauftragte der Sportbünde in Niedersachsen
Neuer Vorstand: Sportjugend Niedersachsen
(21. 09. 2020)
Am 20.09.2020 fand die Vollversammlung der Sportjugend Niedersachsen statt.
Neben Reiner Sonntag als Vorsitzenden und Tim Wilhelmi als stell. Vorsitzenden wurden Sarah Borchers, Norbert Engelhardt, Carolin Giffhorn, Erik Machens, Mira Pape, Thorben Steguweit und Jan-Gideon Stockhusen als weitere Vorstandsmitglieder ins Amt gewählt.
Jan-Gideon hat 2013 seinen Freiwilligendient im Sport beim KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V. und seiner Sportjugend gemacht und ist seit 2017 stellv. Vorsitzender der Sportjugend Northeim-Einbeck. Nun wünschen wir ihm auch auf Landesebene viel Erfolg und gutes Gelingen bei der sj Nds.
Der Sportjugend-Vorstand führt die sj Nds. und erfüllt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Jugendordnung und der weiteren Ordnungen der sj Nds., der LSB-Satzung und den LSB-Ordnungen sowie nach Maßgabe der von der Vollversammlung gefassten Beschlüsse.
Spiele zum Thema Nähe und Distanz für Grundschulen
(10. 09. 2020)
Spiele und Übungen zum Thema Nähe und Distanz.
Mit Blick auf die bestehende Sondersituation an Grundschulen haben sich diesozial-/sonderpädagogischen Mitarbeiterinnen des IcanDo Verein für Spiel, Sport und Soziale Arbeit e.V. aus Hannover intensiv mit Möglichkeiten beschäftigt, wie die dort tätigen Schulleiter:innen, Lehrkräfte und sozial-pädagogischen Fachkräfte schnell und bedarfsorientiert unterstützt werden können.
Im gemeinsamen Dialog wurde die krisenbeingt entstandene Situation analysiert und darauf aufbauend das Konzept für ein spiel- und bewegungsorientiertes Unterstützungsprogramm erarbeitet.
Im Link könnt ihr mehrere Infos,Bewegungsangebote und Übungen zum Thema Nähe und Distanz finden.
Foto: Spiele und Übungen zum Thema Nähe und Distanz
Lokale Qualitätszirkel -Lernen braucht Bewegung
(10. 09. 2020)
Lokale Qualitätszirkel-Lernen braucht Bewegung
In Lokalen Qualitätszirkel (LQZ) sind Übungsleitende,Sportlehrkräfte und pädagogische Fachkräfte eingeladen,sich über Themen,die in Zusammenarbeit von Sportvereinen und Schulen bzw Kindertagesstätten relevant sind ,auszutauschen und fortzubilden.Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit,neue Ideen für die Praxis zu erleben und einen kontinuierlichen,fachlichen Dialog untereinander anzuregen.
Die Planung,Organisation und Durchführung der Lokalen Qualitätszirkel übernimmt der jeweilige Sportbund.
Die Teilnahme ist für Übungsleitende,Lehrkräfte und pädagogischer Fachkräfte niedersächsischer Kindertagesstätten und Schulen kostenfrei.
Ein Lokaler Qualitätszirkel umfasst 4-5 Lerneinheiten,die für die Verlängerung der ÜL C-Lizenz anerkannt werden.
Foto: Lokale Qualitätszirkel -Lernen braucht Bewegung
Das Mini-Sportabzeichen für Kinder von 3-6 Jahre
(09. 09. 2020)
Das Mini-Sportabzeichen ist für Kinder von 3 bis 6 Jahre.
Mit den Bewegungsvorschlägen des Mini-Sportabzeichens und dem begleitendem Materialpaket ,soll den Kindern Bewegungsgelegenheiten und -erlebnisse angeboten werden,die ihrem Bewegungsdrang entsprechen und ihnen auf spielerische und phantasieanregende Weise Freude an körperlicher beziehungsweise vorsportlicher Aktivität vermittelt werden.
Das Materialpaket mit Laufzettel,Anleitung,Urkunde,Material und Abzeichen kann beim Kreissportbund Northeim-Einbeck ausgeliehen werden.
Beim Mini-Sportabzeichen wird die Bewegungsgeschichte von Hoppel und Bürste erzählt,so sind die Station nach verschiedenen Schwierigkeitsgraden aufgebaut.
Die Übungen beim Mini-Sportabzeichen orientieren sich an den Grundfertigkeiten wie Laufen,Rollen,Balancieren oder Werfen.Diese Übungen bilden die Grundlage vieler Bewegungsaktivitäten im Alltag oder im Sport.
Weitere Infos erhaltet ihr im Flyer vom Kinder-Sportabzeichen.
Die nach dem plötzlichen Tod von Gerhard Preisendörfer Ende Mai vakante Stelle des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden im geschäftsführenden Vorstand des KSB konnte wieder besetzt werden.
Mit Beschluss des verbliebenen Geschäftsführenden Vorstandes ist der Northeimer Tierarzt Andreas Specht das neue Vorstandsmitglied.
Der Beschluss erfolgte am 21. Juli 2020 auf der Basis des § 16 der Satzung des KSB, der eine kommissarische Einsetzung bis zum nächsten ordentlichen Kreistag Ende Juni 2021 beinhaltet.
Andreas Specht tritt somit in die Rechte und Pflichten eines gewählten Vorstandsmitglieds mit Stimmrecht ein.
Foto: Andreas Specht
KSB Northeim-Einbeck: Neue Sportabzeichenobfrau für den Bereich Uslar
(16. 06. 2020)
Elke Marzock neue Sportabzeichenobfrau im Raum Uslar
Rechtzeitig zur neuen Sportabzeichensaison mit gerade beginnenden Aktivitäten bei den einzelnen Disziplinen kann der KreisSportBund Northeim-Einbeck die einige Wochen vakante Position der Koordinationsstelle im Raum Uslar/Solling neu besetzen. Elke Marzock (61) kommt aus Uslar-Delliehausen, ist Mitglied im SC Schoningen 04 und dort als Trainerin und Übungsleiterin tätig für Gesundheitssport, Pilates, Dance und Yoga. Die neue Sportabzeichenobfrau ist zu erreichen unter der Handynummer 0151/57815952, E-Mail:
; persönlich in der Geschäftsstelle des SC Schoningen 04 am Bruchweg 10 dienstags von 14.00 bis 18.00 Uhr, ansonsten unter der dortigen Telefonnummer 05571/2119. Die dort Anwesenden nehmen Telefonate an und leiten Anfragen an Elke Marzock weiter. Die bisherigen Sportabzeichenprüferinnen und -prüfer im Raum Uslar werden gebeten, kurzfristig Kontakt mit ihrer neuen Ansprechpartnerin Elke Marzock aufzunehmen. Das gilt natürlich auch für alle Einzelinteressentinnen und -interessenten und für Anfragen aus den Vereinen. Der KreisSportBund Northeim-Einbeck bedankt sich beim SC Schoningen 04 für die Kooperationsbereitschaft bezüglicher logistischer und räumlicher Unterstützung.
Foto: KSB NOM-EIN
KSB Northeim-Einbeck - Spitzenplatz beim Sportabzeichen 2019
(16. 06. 2020)
Überraschender Spitzenplatz beim Sportabzeichen 2019
Das war dann doch eine echte Überraschung für den KreisSportBund Northeim-Einbeck. Nach Vorlage der Abschlusszahlen des LandesSportBundes Niedersachsen erreichte man in der internen Bilanz der 47 Kreis- und Stadtsportbünde Rang 6 (4.399 Abzeichen) bei den absoluten Zahlen hinter der Region Hannover (7.764), Osnabrück-Land (6.612), Emsland (4.966), Hildesheim (4.548) und dem Heidekreis (4.463). In Bezug auf die erfolgreiche Teilnahme im Verhältnis zur Einwohnerzahl war dann die Freude ausgesprochen groß, dass man hier die Nummer 1 in Niedersachsen unter den 38 KreisSportBünden im Jahr 2019 geworden ist. 3,33 Prozent der hiesigen Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Northeim haben das Sportabzeichen erworben, gefolgt vom Heidekreis mit einer ähnlich guten Quote von 3,17 Prozent seiner Einwohnerzahl. Der Vorstand des KreisSportBundes Northeim-Einbeck bedankt sich daher noch einmal bei allen Ehrenamtlichen seines Verbandes und in seinen Vereinen, die zu diesem überragenden Ergebnis als Prüferinnen und Prüfer und in der internen Abwicklung beigetragen haben. Verbunden ist das mit der Hoffnung, dass der Einsatz auch in diesem schwierigen Jahr mit demselben Enthusiasmus für das Sportabzeichen des DOSB vorgenommen werden kann.
Foto: KSB NOM-EIN
Kontaktloser Sport in Niedersachsen
(27. 05. 2020)
27.05.2020 - Kontaktloser Sport im Freien in Niedersachsen - so geht's
Die Niedersächsische Staatskanzlei hat in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und dem LandesSportBund Niedersachsen Fragen und Antworten zur Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erstellt, die seit dem 25. Mai gilt. Sie erläutern, wie kontaktloser Sport im Freien in Niedersachsen möglich ist.
Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 25. Mai 2020 – Sport
Durch folgende FAQs sollen die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Bezug auf die kontaktlose sportliche Betätigung beantwortet werden.
Wo darf ich Sport treiben?
Erlaubt ist zum einen die körperliche und sportliche Betätigung im Freien, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen. Hier gelten die allgemeinen Verhaltensregeln im öffentlichen Raum (möglichst alleine, mit den Personen aus dem gleichen Hausstand, mit einer weiteren Person bzw. mit höchstens einem weiteren Hausstand).
Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen ist mit unbegrenzter Personenzahl erlaubt. Inzwischen dürfen auch Sporthallen wieder genutzt werden. Die sportliche Betätigung hat aber weiterhin kontaktlos, mit Abstand von zwei Metern (bei Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören), unter Beachtung der sonstigen Abstands- und Hygienevorschriften und ohne Zuschauerinnen und Zuschauer zu erfolgen.
Wie ist die Sportausübung möglich?
Die sportliche Betätigung auf allen Sportanlagen – auch Sporthallen - muss zum Schutz vor Corona-Infektionen sehr konsequent kontaktlos und mit einem Abstand von zwei Metern erfolgen. Beim Sport atmen Menschen tiefer aus und ein, als im sonstigen Leben. Deshalb können sie potentiell auch beim Ausatmen etwaige Corona-Viren in einem etwas weiteren Umkreis verbreiten.
Gibt es die für Sportanlagen geltenden Regeln auch irgendwo kompakt zusammengefasst? Was muss ich als Verein beachten?
Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:
ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. zwei Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören
kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen
konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
Umkleidekabinen bleiben geschlossen, ausgenommen sind die Umkleiden in Freibädern
Bekleidungswechsel und Körperpflege bitte zu Hause erledigen
Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen / Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen
Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt leider ebenfalls untersagt
Keine Zuschauer! (Auch begleitende Eltern bitte möglichst draußen warten oder mit großem Abstand zum Sportgeschehen)
Gibt es Hinweise/Tipps, wie diese Regeln bei den einzelnen Sportarten am besten eingehalten werden können?
Die konkrete Ausübung/Ausgestaltung von Sportarten und die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben der Deutsche Olympische Sportbund mit den Spitzenfachverbänden und den Landessportbünden in sportartspezifischen Übergangsregeln aufgeschrieben. Die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln Regeln findet man auf der Homepage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als sportartspezifische Übergangsregeln. Die 10 Leitplanken des DOSB bilden das Grundgerüst zur Wiederaufnahme des Sports. Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Niedersächsischen Landessportbundes.
Dürfen Vorstands- und Gremiensitzungen wieder stattfinden?
Ja, die Vorstands- und Gremiensitzungen dürfen abgehalten werden (§ 1 Abs. 5a). Hierbei ist sicherzustellen, dass die Teilnehmenden, die nicht einem Hausstand angehören, sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen und während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
Welche Sportarten sind erlaubt?
Im Grundsatz ist die Ausübung von kontaktlosem Sport unter Einhaltung des Abstandes von mindestens zwei Metern in jeder Sportart erlaubt. Allerdings gibt es Sportarten, bei denen das Abstandwahren einfacher ist als bei anderen. Unkompliziert umsetzbar sind die Hygiene- und Abstandregeln bei der Ausübung von Individualsportarten, also beispielsweise beim Laufen, Walken, bei der Leichtathletik, beim Radsport, beim Klettern, Rudern, Tennis, beim Parcours, Segeln, Golf, Bogenschießen, Reiten, Inlineskaten oder bei allen anderen Sportarten bei denen eine Vorwärtsbewegung oder die Vor-Ort-Ausübung einzeln erfolgt. In Sporthallen können sicherlich gut Sport- und Gymnastikkurse stattfinden, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und für eine ausreichende Belüftung gesorgt ist.
Bei Gruppen- oder Mannschaftssportarten ist ein kontaktloses Training möglich. Die Rechtsverordnung verbietet auch Trainingsspiele nicht ausdrücklich, aber der zwingend zu jeder Zeit einzuhaltenden Mindestabstand von zwei Metern macht es so gut wie unmöglich, beispielsweise eine Spielsimulation im Fußball- oder Handball „6 gegen 6“ oder „11 gegen 11“ durchzuführen.
Mit wie vielen Personen darf trainiert werden?
Bei der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen gibt es keine pauschale Begrenzung. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter). Außerhalb der öffentlichen und privaten Sportanlagen an der frischen Luft, gelten die allgemeinen Vorgaben der niedersächsischen Verordnung (max. zwei Hausstände).
Für das Verhalten auf Sportanlagen geben die sportartspezifischen Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen:
Ein Sport ist kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit also nur auf Abstand, ohne sich zu berühren! Keine direkten körperlichen Hilfestellungen! Die Benutzung von Spiel- und Sportgeräten ist erlaubt. Das heißt beispielsweise, dass das Fußball- oder Handballtraining in Form von Passen, Dribbeln oder Hütchen-Lauf möglich ist. Eine Wettkampfsimulation z.B. in Form von Zweikämpfen bleibt untersagt. In Zweikampfsportarten kann also nur Individualtraining stattfinden. Verzichtet werden muss leider auch auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen, auf enges Jubeln und enges Trauern zu zweit oder in der Gruppe!
Dürfen wir in unserer Sportart Wettkämpfe austragen?
Wenn bei einer Einzel- oder Individualsportart gewährleistet werden kann, dass bei einer Austragung eines Wettkampfes die Anforderungen wie konsequenter Verzicht auf direkten körperlichen Kontakt, stets mindestens ein Abstand von zwei Metern, die Hygieneregeln sowie keine Zuschauerinnen und Zuschauer eingehalten werden, steht einem Wettkampf nichts entgegen. Für die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch sicherheitshalber Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort aufgenommen werden.
Im Spitzensport dürfen Mannschaften, die aus Sportlerinnen oder Sportlern bestehen, die ihre Sportart berufsmäßig ausüben, und der 1. oder 2. Bundesliga, gleich welcher Sportart, angehören auch Wettkämpfe austragen. Dafür müssen sie ein medizinisches, organisatorisches und hygienisches Konzepte nach dem Vorbild des Konzeptes der DFL vorlegen. Das Konzept muss auch die strengen Anforderungen des § 1 Absatz 9 Satz 2 der Verordnung erfüllen.
Was ist mit Sportmaterial und Geräteräumen?
Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürften von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes (zwei Meter!) am besten einzeln betreten werden. Die Hygieneanforderungen müssen aber auch dort eingehalten werden, insbesondere sollte auf die regelmäßige Desinfektion von benutzten Sport – und Trainingsgeräten geachtet werden.
Muss ich eine Maske tragen?
Nein, bei der sportlichen Betätigung im Freien muss keine Maske getragen werden. Die sportliche Betätigung ist zulässig, wenn die Ausübung kontaktlos erfolgt und zu jeder Zeit ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird.
Wer öffnet die Sportanlage?
Die Anlage wird vom jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber geöffnet. Das sind in der Regel Vereine oder Kommunen. Durch die Verordnung gibt es keine Verpflichtung zur Öffnung einer Sportanlage. Darauf kann auch verzichtet werden, beispielsweise wenn der Betrieb personell oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Es wird mit der Verordnung nur die Möglichkeit einer Öffnung geschaffen.
Ist für die Öffnung der Sportanlage eine Genehmigung erforderlich?
Nein, für die Öffnung entsprechender Sportanlagen ist keine Genehmigung erforderlich. Für Fragen im Einzelfall sind die Gesundheitsämter vor Ort zuständig.
Was ist innerhalb der Sportanlage geöffnet?
Es sind lediglich die Übungsbereiche geöffnet. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen, außer in Freibädern. Das Umziehen für den Sport und das Duschen nach dem Sport muss deshalb Zuhause erfolgen. Die Benutzung von Toiletten ist unter Beachtung der Abstandsregelung und dem Beachten der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen möglich.
Darf ich mir etwas zu Essen und zu Trinken mitbringen?
Trinken sollten Sie insbesondere bei längeren sportlichen Betätigungen unbedingt. Die Gastronomie auf der Sportanlage darf wieder betrieben werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie Hygienemaßnahmen getroffen hat. Erlaubt ist der Betrieb von Gaststätten in Gebäuden, ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen und Gästen muss gewährleistet sein, insgesamt dürfen nicht mehr als die Hälfte der zugelassenen Plätze gleichzeitig belegt werden. Maskenpflicht bei den Beschäftigten ist sicherzustellen sowie die Möglichkeit zur Handdesinfektion für die Gäste. Die Gäste haben mit ihrem Einverständnis ihre Kontaktdaten anzugeben.
Ist der Sport in der Halle oder im Fitnessstudio möglich?
Ja, Fitnessstudios und Sporthallen dürfen wieder geöffnet und genutzt werden. Wichtig sind auch hier die Abstands- und Hygieneregeln, zwei Meter Abstand, eine Desinfektion des genutzten Geräts nach dem jeweiligen Gebrauch, soweit es berührt worden ist und die Dokumentation der Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer des Fitnessstudios.
Ich möchte gerne mit meiner Mannschaft wieder trainieren – dürfen wir?
Öffentliche oder private Sportanlagen dürfen nach § 1 Absatz 8 wieder öffnen. Hier dürfen Sie sogenannten kontaktlosen Sport betreiben, körperbetontes Dribbling oder ein Trainingsspiel sind daher nicht zulässig. Der Mindestabstand der trainierenden Personen voneinander muss zwei Meter betragen. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist ebenfalls leider nicht erlaubt. Für Profi-Sportlerinnen und Profisportler gelten abweichende Regeln!
Sind Zuschauer bei der sportlichen Betätigung oder Training erlaubt?
Nein, Zuschauer sind leider derzeit bei keiner Form der sportlichen Betätigung erlaubt. Auch begleitende Eltern bitte möglichst draußen warten oder mit großem Abstand zum Sportgeschehen.
Bedeutet das, dass auch Profifußballspiele nicht vor Publikum stattfinden dürfen?
Genau das heißt das leider! Profifußballer dürfen ihren Sport wieder ausüben, allerdings sind Zuschauerinnen und Zuschauer in den Stadien nicht zugelassen. Auch das erforderliche Personal muss auf ein Minimum reduziert werden. Der Weiterführung der Bundesliga steht somit nichts mehr im Wege, zusehen können Sie allerdings am besten im heimischen Wohnzimmer.
Was gilt für Spitzensportler?
Ab jetzt sind alle Sportanlagen geöffnet, auch die Sporthallen. Somit bedarf es für die Berufsausübung der Spitzensportlerinnen und -sportler keiner besonderen Regeln mehr. Es gibt aber Einschränkungen und besondere Regeln für Mannschaftssportarten. (Siehe § 1 Absatz 9 der Verordnung)
Was gilt für Mannschaftssportarten? (§ 1 Absatz 9)
Zurzeit dürfen Mannschaften, die aus Sportlerinnen und Sportlern bestehen, die ihre Sportart berufsmäßig ausüben, und der 1. oder 2. Bundesliga, gleich welcher Sportart oder der 3. Fußballbundesliga angehören, neben dem Training auch Wettbewerbe austragen, auch wenn ein Körperkontakt nicht zu vermeiden ist. Dafür muss aber ein medizinisches, hygienisches und organisatorisches Konzept vorliegen, das zudem auch weitere strenge Anforderungen erfüllt. Insbesondere
1. sichergestellt ist, dass durch geeignete Maßnahmen die Gefahr einer Infektion der Sportlerinnen und Sportler mit dem Corona-Virus auf ein noch zu vertretendes Minimum vermindert ist,
2. das Konzept mit den zuständigen Bundesbehörden abgestimmt ist,
3. der Aufnahme der Sportausübung mit Körperkontakt eine Quarantänezeit, zum Beispiel in Form eines Trainingslagers, vorangestellt ist,
4. die Sportlerinnen und Sportler regelmäßig und unmittelbar vor der nicht kontaktfreien Sportausübung auf das Corona-Virus von medizinischem Personal getestet werden,
5. sichergestellt ist, dass Corona-Tests in ausreichender Menge vorhanden sind und nicht zulasten der Verfügbarkeit im Gesundheitswesen gehen,
6. sichergestellt ist, dass bei einem erkennbaren Mangel der Verfügbarkeit von Corona-Tests oder der Laborkapazitäten die Sportausübung mit Körperkontakt eingestellt wird,
7. keine Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen sind und die Zahl der aus Anlass der Sportausübung tätigen Personen auf das erforderliche Minimum vermindert wird.
Die Kosten für die aufgrund des Konzepts erforderlichen Maßnahmen trägt die verantwortliche Organisation.
Für Mannschaften und andere Kontaktsportarten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bleibt es leider beim kontaktlosen Training.
Sind Schwimm- und Freibäder geöffnet?
Bislang sind nur die Freibäder sind nach § 1 Absatz 12 unter Auflagen wieder geöffnet. Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand gehört, zu gewährleisten. Warteschlangen sollten vermieden werden. Die Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung hat Hygienemaßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern.
Die Hallenbäder müssen leider vorerst noch geschlossen bleiben. Wann diese geöffnet werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Hallenbäder sind ja auch weiterhin geschlossen, dürfen wenigstens Rettungsschwimmer trainieren? (§ 1 Absatz 10)
Ja, die Nutzung von Schwimmbädern durch Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer sowie deren Ausbilderinnen und Ausbilder ist zulässig, soweit dies für die Vorbereitung des Wachdienstes erforderlich ist.
Was ist denn mit physiotherapeutischen Behandlungen in Schwimmbädern? (§ 1 Absatz 11)
Auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und die von ihnen behandelten Personen dürfen Schwimmbäder nutzen, soweit dies für die Durchführung einer physiotherapeutischen Behandlung notwendig ist.
Sportidole leiten digitale Sportstunden für Schüler*innen
(26. 05. 2020)
Dreimal pro Woche leiten künftig Sportidole aus Niedersachsen die digitalen Sportstunden unter dem Motto „WorkIN“ für Schülerinnen und Schüler an.
Zum Lehrteam gehören u.a. Hockey-Olympiasiegerin und Grundschullehrerin Anke Kühne, Fußballschiedsrichterin Bibiana Steinaus und der Judo-Olympiateilnehmer und Sportlehrer Detlef Knorrek.
Viele Übungen können zu Hause als INDOOR-Sport ausgeführt werden, für einige Programme bieten sich dagegen eher Freiplätze an. In beiden Fällen und bei aller INNOVATION ist nicht viel Platz erforderlich.
Montags richtet sich die Digitale Sportstunde vor allem an Kinder im Grundschulalter, mittwochs an Jugendliche aus der Mittelstufe und freitags an Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe.
Die 30-Minuten-Sendungen werden jeweils um 16 Uhr als Premiere- oder Live-Sendung ausgestrahlt.
Das attraktive Bewegungsangebot verantworten der LandesSportBund Niedersachsen und seine Sportjugend sowie das Niedersächsische Kultusministerium und das Team SchulSportWelten.
Kooperationen zwischen Kita, Schule und Sportverein - Angebote des NFV
(20. 05. 2020)
Der Niedersächsische Fußballverband e.V. bietet einige interessante Maßnahmen im Bereich Kita-Schule-Verein an:
den Sepp-Herberger-Tag, ein Fußballfest für Grundschulen
kostenfreie Fortbildungen für Kita-Erzieherinnen und-Erzieher, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende an Grundschulen bzw. weiterführenden Schulen , ÜL in Kooperationen plus kostenfreies Ballmaterialpaket
die Junior-Coach-Ausbildung für weiterführende Schule
Bei Interesse an der Umsetzung oder Beteiligung an einer dieser Maßnahmen, setzen Sie sich bitte mit dem Schulfußballbeauftragten des Landkreises Northeim, Martin Langner, 0170-7094540;
oder dem Zuständigen im Nds. Fußballverband, Tore Hachfeld, 05105 75280; in Verbindung.
Für Fragen zum Thema Kooperationen zwischen Kita - Schule - Sportverein steht Ihnen Sarah Gräßler, Leitung der BeSS-Servicestelle im KSB Northeim-Einbeck, gern zur Verfügung.
Sarah Gräßler
Leitung BeSS-Servicestelle im KSB Northeim-Einbeck
05551 90801912
Föderprogramm: sportlich, gesund und kontaktlos im Freien
(20. 05. 2020)
Der LSB hat ein weiteres Förderprogramm auf den Weg gebracht, das die Vereine bei möglichen Sportangeboten im Freien während der Corona-Pandemie unterstützen kann. Es ist – analog zur Förderung der Online-Sportangebote – aufgebaut und damit für die Vereine relativ unkompliziert anzuwenden.
Alle erforderlichen Informationen finden Sie hier:
Unbedingt zu beachten ist, so dass die Abrechnungen für alle Beteiligten gut laufen:
Angebote, die üblicherweise draußen stattfinden, können nicht gefördert werden! Dies sollte auch wirklich beachtet werden, da die Mittel begrenzt sind.
Die Honorare der Übungsleitenden dürfen nicht aus anderen Förderprogrammen bezuschusst werden, da es sonst zu einer verbotenen Doppelförderung kommt.
Die Rechnungen für Materialien müssen auf den Verein ausgestellt sein. Es sind keine Sportmaterialien förderfähig!
Es sind zwingend die Honorarabrechnungsbögen zu verwenden, die die Vereine vom LSB mit der Bewilligung erhalten.
Dennis Dörner, Sportreferent für Sportentwicklung für die Region Südniedersachsen, steht für Fragen und Informationen gern zur Verfügung. Bitte senden Sie ihm aber die Anträge nicht zu! Er hat keine Befugnisse für den LandesSportBund irgendwelche Gelder zu bewilligen. Dies obliegt nur den entsprechenden Ansprechpartnern beim LSB die am Ende der Seite angegeben sind. Die Adresse wo die Anträge hin sollen steht auch oben auf dem Antragsformular.
Bis zum Start der Sommerferien am 16. Juli läuft die WorkIN-Filmreihe, die Schülerinnen und Schülern sowie sportbegeisterten Kindern und Jugendlichen in der Zeit ohne regulären Sportunterricht immer neue Bewegungstipps für ein Training zu Hause bietet. Niedersächsische Sportidole und Sportlehrkräfte leiten allein oder in Zweierteams die Digitale Sportstunde an – darunter Judoka Detlef Knorrek und Anna Monta Olek, die beiden Rugby-Nationalspieler Daniel und Niklas Koch, die Sportlehrerin und Hockey-Olympiasiegerin Anke Kühne. Es finden auch Livesendungen statt. Es ist ein Projekt des Teams SchulSportWelten mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen.
Hast du das auch gehört? Häusliche Gewalt geht uns alle an!
(07. 05. 2020)
HAST DU DAS AUCH GEHÖRT? ?
Häusliche Gewalt geht uns alle an.
Eine aufmerksame Nachbarschaft ist die beste Prävention! ⛑
Bei einem Verdacht, Vorfall oder Fragen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt könnt Ihr die Sportjugend Niedersachsen über die Clearingstelle (Dienstag 10:00-12:00 Uhr und Donnerstag 13:00-15:00 Uhr) unter 0511-1268274 erreichen.
Für viele Kinder und Jugendliche steigt das Risiko aufgrund der Einschränkungen in der Corona-Situation familiär misshandelt oder missbraucht zu werden. Wir alle sind gefragt, genauer hinzuhören und hinzuschauen - jetzt, in Zeiten der Pandemie und vor allem dann, wenn wir wieder regelmäßig über unsere Sportangebote in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen treten.
Wir möchten euch Informationen aufzeigen, wie Ihr die Kinder und Jugendlichen im Bedarfsfall unterstützen könnt und was bzw. wer euch dabei hilft:
Auf der Internetseite ?www.keinkindalleinelassen.de findet Ihr Tipps zum Umgang bei einem Verdacht oder Vorfall.
Hier kurz zusammengefasst: ⚠️ Aufmerksam sein - Augen und Ohren öffnen. ⚠️ Ruhig bleiben - nicht die verdächtige Person darauf ansprechen! ⚠️ An den/die Betroffene/n denken! ⚠️ Beratung einholen - bei Unsicherheit Hilfe bei einer Beratungsstelle suchen. ⚠️ In Absprache mit dem Vorstand und nach Rücksprache mit der/dem Betroffenen Kontakt zum Jugendamt oder der Polizei aufnehmen. ⚠️ In Kontakt mit der Person/der Familie bleiben. ⚠️ Auf andere Hilfsangebote aufmerksam machen.
Viele Beratungsstellen haben ihr Angebot für die Telefonische als auch Online Beratung erweitert.☎️?
Special Olympics Deutschland (SOD) Handlungsempfehlungen zu Sport und Bewegung von Menschen mit geistiger Behinderung
(07. 05. 2020)
Praxisanregungen geben Einrichtungen und Sporttreibenden eine praktische Hilfe und Orientierung in der Corona-Krise
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2020, gibt Special Olympics Deutschland (SOD) seine „Handlungsempfehlungen & Praxisanregungen zum Sport für Menschen mit geistiger Behinderung“ heraus. Sie richten sich vor allem an Betreuende und Trainer*innen in den Mitgliedseinrichtungen, in Organisationen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch direkt an die Special Olympics Athlet*innen und andere Menschen mit geistiger Behinderung. Sie vermitteln, dass Bewegung und Sport sowie mentale Stärke gerade in diesen Zeiten und unter den gegebenen Voraussetzungen wichtig sind und enthalten eine Vielzahl konkreter Anregungen, Übungshinweise und Links zu unterstützenden Websites und Materialien.
Christiane Krajeweski, Präsidentin von SOD, verweist in diesem Zusammenhang auch auf die besondere und schwierige Situation von Menschen mit geistiger Behinderung in den Zeiten der Corona-Krise und fordert eine größere öffentliche Wahrnehmung dieser Problematik. „Viele unserer Athletinnen und Athleten können zum Beispiel derzeit ihrer Arbeit nicht nachgehen und auch keinen Sport betreiben. Sie gehören gesundheitlich zur Risikogruppe und haben oft große Schwierigkeiten im Umgang mit dieser besonderen Situation und die damit einhergehenden Veränderungen im Tagesablauf. Die Probleme von Menschen mit Behinderung spielen jedoch in der öffentlichen Wahrnehmung und den vielen Diskussionen um Corona eine viel zu geringe Rolle!“
„Wir alle machen gerade eine schwere Zeit durch. Ich möchte jede und jeden ermuntern, sich nicht unterkriegen zu lassen“, schreibt zudem SOD Athletensprecher und Vizepräsident Mark Solomeyer in seinem Grußwort. „Wir müssen zuversichtlich bleiben und das Beste aus der Situation machen. Dabei kann uns natürlich auch der Sport helfen. Die Handlungsempfehlungen bieten viele Tipps, um weiter gesund und fit zu bleiben. Denkt immer daran: Ihr seid nicht allein! Wir sind ‚Gemeinsam stark‘ und werden auch diese Zeit ‚Gemeinsam stark‘ meistern!“
Die Handlungsempfehlungen und Praxisanregungen enthalten vielfältige Materialen aus dem bewährten Gesundheitsprogramms Healthy Athletes®, dem Sportprogramm und der SOD Akademie (SODA) sowie aus aktuellen Initiativen der SOD Landesverbände und des Weltverbandes SOI. Zudem werden Informationen zur Corona-Krise von Partner*innen aus dem Sport und der Behindertenhilfe sowie Websites in Leichter Sprache empfohlen.
Sportregion Südniedersachsen: Online Sprechstunden zum Datenschutz
(07. 05. 2020)
Online-Sprechstunden zum Datenschutz
Der Stadtsportbund Göttingen (SSB) bietet zwei Online-Sprechstunden zum Thema Datenschutz an. Annegret Buchholz, Rechtsanwältin und Regionalleiterin der ARAG Sportversicherung, steht als Expertin zur Verfügung. Zu Beginn eines jeden Online-Meetings gibt die Juristin einen kurzen inhaltlichen Input zur Thematik. Im Anschluss haben die Vorstandsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die ca. 60-minütigen Sprechstunden werden im virtuellen Raum als Video-Meetings durchgeführt.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Auch für die zumeist ehrenamtlich geführten Vereine war die Umsetzung der Verordnung ein enormer Verwaltungsaufwand. Nach fast zweijährigen Erfahrungsphase bietet die Sprechstunde die Gelegenheit des Austauschs und die Möglichkeit, Antworten auf offene Fragestellungen zu erhalten.
Termine Datenschutz:
Mi., den 27. Mai, 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Do., den 4. Juni, 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Der Restart des Sports in Niedersachsen ist im Freien unter strikten Vorkehrungen und Regeln gewährleistet.
Der DOSB hat dazu 10 Leitplanken erstellt, an die sich die Vereine und alle Sportler*innen zu halten haben.
Sportartspezifische Übergangsregeln und FAQs von DOSB und LSB sind in den Links abrufbar.
Der LSB hat zu den Folgen der Corona-Krise eine „LSB-Hotline“ eingerichtet. LSB-Beschäftigte beantworten Fragen rund um den Sportbetrieb in Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden oder vermitteln an Experten weiter. Die LSB-Hotline ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter derTelefonnummer 0511 1268 210.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Fragen telefonisch zu stellen, senden Sie eine E-Mail an:
Das Land hat ergänzend Erläuterungen zusammengestellt, was aktuell möglich ist:
Wo darf ich trainieren?
Erlaubt ist die körperliche und sportliche Betätigung im Freien, also auch auf Wegen und Wiesen in Parks und auf Bürgersteigen sowie die Nutzung öffentlicher und privater Freiluftsportanlagen.
Wie ist die Sportausübung möglich?
Die sportliche Betätigung auf allen Freiluftsportanlagen muss zum Schutz vor CoronaInfektionen sehr konsequent kontaktlos und mit einem Abstand von zwei Metern erfolgen. Beim Sport atmen Menschen tiefer aus und ein, als im sonstigen Leben. Deshalb können sie potentiell auch beim Ausatmen etwaige Corona-Viren in einem etwas weiteren Umkreis verbreiten.
Gibt es die für Freiluftsportanlagen geltenden Regeln auch irgendwo kompakt zusammengefasst? Was muss ich als Verein beachten?
Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Freiluftportanlagen bitte unbedingt die folgenden Regeln einhalten:
ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. zwei Meter)
kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen
konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen Umkleidekabinen bleiben ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen Bekleidungswechsel und Körperpflege bitte zu Hause erledigen
Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen / Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen
Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen bleibt leider ebenfalls untersagt
Keine Zuschauer! (begleitende Eltern möglichst draußen warten oder mit großem Abstand zum Sportgeschehen)
Gibt es Hinweise/Tipps, die diese Regeln bei den einzelnen Sportarten am besten eingehalten werden können?
Die konkrete Ausübung/Ausgestaltung von Sportarten und die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln haben der Deutsche Olympische Sportbund mit den Spitzenfachverbänden und den Landessportbünden in sportartspezifischen Übergangsregeln aufgeschrieben. Die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln Regeln findet man auf der Homepage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) als sportartspezifische Übergangsregeln. Die 10 Leitplanken des DOSB bilden das Grundgerüst zur Wiederaufnahme des Sports. Weitere Informationen findet man auch auf der Homepage des Niedersächsischen Landessportbundes.
Welche Sportarten sind erlaubt?
Im Grundsatz ist die Ausübung von kontaktlosem Sport unter Einhaltung des Abstandes von mindestens zwei Metern in jeder Sportart erlaubt. Allerdings gibt es Sportarten, bei denen das Abstandwahren einfacher ist als bei anderen. Unkompliziert umsetzbar sind die Hygiene- und Abstandregeln bei der Ausübung von Individualsportarten im Freien, also beispielsweise beim Laufen, Walken, bei der Leichtathletik, beim Radsport, beim Klettern, Rudern, Tennis, beim Parcours, Segeln, Golf, Bogenschießen, Reiten, Inlineskaten oder bei allen anderen Sportarten bei denen eine Vorwärtsbewegung oder die Vor-Ort-Ausübung einzeln erfolgt. Bei Gruppen- oder Mannschaftssportarten ist ein kontaktloses Training möglich. Die Rechtsverordnung verbietet auch Trainingsspiele nicht ausdrücklich, aber der zwingend zu jeder Zeit einzuhaltenden Mindestabstand von zwei Metern macht es so gut wie unmöglich, beispielsweise eine Spielsimulation im Fußball- oder Handball „6 gegen 6“ oder „11 gegen 11“ durchzuführen.
Ein Sport ist kontaktlos, wenn zu keinem Zeitpunkt der sportlichen Betätigung ein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erfolgt. Übungen zu zweit also nur auf Abstand, ohne sich zu berühren! Keine direkten körperlichen Hilfestellungen! Die Benutzung von Spiel- und Sportgeräten ist erlaubt. Das heißt beispielsweise, dass das Fußball- oder Handballtraining in Form von Passen, Dribbeln oder Hütchen-Lauf möglich ist. Eine Wettkampfsimulation z.B. in Form von Zweikämpfen bleibt untersagt. In Zweikampfsportarten kann also nur Individualtraining stattfinden. Verzichtet werden muss leider auch auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen, auf enges Jubeln und enges Trauern zu zweit oder in der Gruppe!
Was ist mit Sportmaterial und Geräteräumen?
Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürften von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes (zwei Meter!) am besten einzeln betreten werden. Die Hygieneanforderungen müssen aber auch dort eingehalten werden, insbesondere sollte auf die regelmäßige Desinfektion von benutzten Sport – und Trainingsgeräten geachtet werden.
Muss ich eine Maske tragen?
Nein, bei der sportlichen Betätigung im Freien muss keine Maske getragen werden. Die sportliche Betätigung ist zulässig, wenn zu jeder Zeit ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird und die Ausübung kontaktlos erfolgt.
Wer öffnet die Sportanlage?
Die Anlage wird vom jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber geöffnet. Das sind in der Regel Vereine oder Kommunen. Durch die Verordnung gibt es keine Verpflichtung zur Öffnung einer Sportanlage. Darauf kann auch verzichtet werden, beispielsweise wenn der Betrieb personell oder wirtschaftlich nicht möglich ist. Es wird mit der Verordnung nur die Möglichkeit einer Öffnung geschaffen.
Ist für die Öffnung der Sportanlage eine Genehmigung erforderlich?
Nein, für die Öffnung entsprechender Freiluftsportanlagen ist keine Genehmigung erforderlich. Für Fragen im Einzelfall sind die Gesundheitsämter vor Ort zuständig.
Was ist innerhalb der Sportanlage geöffnet?
Es sind lediglich die Übungsbereiche geöffnet. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen. Das Umziehen für den Sport und das Duschen nach dem Sport muss deshalb Zuhause erfolgen. Die Benutzung von Toiletten ist unter Beachtung der Abstandsregelung und dem Beachten der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen möglich.
Darf ich mir etwas zu Essen und zu Trinken mitbringen?
Trinken sollten Sie insbesondere bei längeren sportlichen Betätigungen unbedingt. Bitte Getränke und etwaige Speisen selber mitbringen. Die Gastronomie auf der Sportanlage bleibt geschlossen.
Ist der Sport in der Halle oder im Fitnessstudio möglich?
Nein, Sport in der Halle ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Der niedersächsische Weg aus der Corona-Krise sieht in einem groben Zeitplan vor, dass Indoor-Sportanlagen ab dem 25. Mai unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen. Das wird aber nur dann möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen bis dahin weiter so entspannt darstellt, wie in den letzten Tagen.
Sind Schwimm- und Freibäder geöffnet?
Nein, zum jetzigen Zeitpunkt sind weder Schwimm- noch Freibäder geöffnet. Es ist vorsichtig angedacht Freibäder ab dem 25. Mai unter strengen Auflagen wieder zu öffnen. Auch das aber steht unter dem Vorbehalt eines weiter moderat verlaufenden Infektionsgeschehens. Die Hallenbäder werden erst in einer späteren Stufe, deren Zeitpunkt noch nicht feststeht, wieder öffnen.
Sind Zuschauer bei der sportlichen Betätigung oder Training erlaubt?
Nein, Zuschauer sind leider derzeit bei keiner Form der sportlichen Betätigung erlaubt.
Was gilt für Spitzensportler?
Der Betrieb und die Nutzung auch öffentlicher und privater Indoor-Sportanlagen zum Zweck des Trainings durch Sportlerinnen und Sportler des Spitzen- und Profisports ist ausnahmsweise schon jetzt zulässig. Hier handelt es sich de facto um eine Art Berufsausübung. Und zwar durch die Sportler selbst sowie deren Trainerinnen, Trainer, Betreuerinnen und Betreuer sowie Personen des medizinischen und physiotherapeutischen Personals. Im Spitzensport können also alle Sportanlagen (Hallen und Freiluftanlagen) geöffnet werden.
Wer ist Spitzensportler?
Das sind Sportlerinnen und Sportler, die einem olympischen oder paralympischen Kader, d.h. einem Olympiakader, einem Perspektivkader oder einem Nachwuchskader 1 oder 2, angehören und die an einem Bundesstützpunkt, einem Landesleistungszentrum oder einem Landesstützpunkt trainieren. Dazu zählen auch Sportlerinnen und Sportler, die einer Mannschaft angehören, die ihre Sportart berufsmäßig ausüben bzw. der 1. oder 2. Bundesliga, gleich welcher Sportart, angehören. Wirtschaftlich selbständige, vereins- und verbandsungebundene Sportlerinnen oder Sportler, die ihre Sportart berufsmäßig ausüben, ohne einem Bundeskader anzugehören, fallen ebenfalls in diese Gruppe.
Die Landesregierung Niedersachsen hat einen Plan aufgestellt, wie auf dieser Grundlage schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden können. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde ein Stufenplan erarbeitet: der ‚Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘.
Inklusion: !HEUTE! am 5. Mai, um 14 Uhr im Livestream: Europäischer Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen
(05. 05. 2020)
Heute, am 5. Mai, ist wie in jedem Jahr der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Wegen der Corona-Pandemie können viele der geplanten dezentralen Veranstaltungen jedoch nicht wie gewohnt stattfinden. Ein Bündnis aus zahlreichen Organisationen der Behindertenbewegung organisiert daher Deutschlands größte Online-Demo für Inklusion. Mit dabei: Ninia LaGrande, Laura Gehlhaar, Samuel Koch sowie viele weitere Aktivist_innen der deutschen und europäischen Behindertenrechtsbewegung.
"WorkIn statt WorkOut" - Videoreihe von SchulSportWelten
(29. 04. 2020)
WorkIN statt WorkOUT: Videos für Schülerinnen und Schüler
Sportlehrer Detlef Knorrek, Judoka Anna Monta Olek , die Rugby-Nationalspieler Niklas undDaniel Koch und weitere Sportler zeigen Schülerinnen und Schülern, wie sie sich zu Hause bewegen und fit halten können. Die Video-Reihe ist ein Projekt von SchulSportWelten mit dem LandesSportBund Niedersachsen und dem Niedersächsischen Kultusministerium.
der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen hat angesichts des Informationsbedürfnisses zu den Folgen der Corona-Krise eine
„LSB-Hotline" eingerichtet. Wir beantworten Fragen rund um den Sportbetrieb in Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden. Ab sofort sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511-1268 210 erreichbar und beantworten Fragen oder leiten diese an die im LSB zuständigen Experten weiter.
Unsere Vereine haben nun verstärkt ein Interesse daran, zu erfahren, wie es konkret weitergeht im Sport. Denn auch im Sport hängen Existenzen von geeigneten Maßnahmen ab. Hierzu laufen derzeit Gespräche. Mit der Politik sowie dem DOSB wird intensiv daran gearbeitet, vernünftige Antworten zu finden und Maßnahmen vorzubereiten.
Des Weiteren werden alle aktuellen Entwicklungen auf der Homepage des LSB veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage
Auf seiner Homepage veröffentlicht der LSB stets aktuelle Meldungen zur Corona-Lage.
Der LSB wird die Gültigkeit von Übungsleiter-Lizenzen, die in diesem Jahr ablaufen werden, um ein Jahr verlängern. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, weil es angesichts der Corona-Pandemie kaum Fortbildungen zur Verlängerung der Lizenzen als Präsenzveranstaltungen gibt. Die bislang besuchten Fortbildungen werden zur nächsten Lizenzverlängerung (4 Jahre Gültigkeit) anerkannt. Der LSB berücksichtigt bei dieser Regelung auch die Lizenzen, deren Gültigkeit im 4. Quartal 2019 ausgelaufen ist. Aktuell werden neue Ausbildungsformate (Blended-Learning; Video-Konferenzen) erprobt und forciert. Die betroffenen Übungsleitenden werden vom LSB direkt informiert.
Förderung von Online Sportangeboten während Covid-19-Pandemie
Wer in diesen Tagen auf die LSB-Homepage schaut, entdeckt viele tolle Ideen von Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden, auch in der Phase sozialer Distanz Sport oder Unterstützung anzubieten.
Die Richtlinie „Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung“ wurde aktuell erweitert. Vereine können für Online-Live-Sportangebote und Online-Videos zur Anleitung von Bewegung und Sport Fördermittel beantragen.
Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.
Der zwischen dem LSB/NFV und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Ihren Verein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.
Soziales Engagement der Vereine:
Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.
Organisation des Vereinsbetriebes:
Organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung.
Sport für Vereinsmitglieder:
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
Individueller Sportbetrieb als gezielte Trainingsmaßnahme:
Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählt z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, z.B. Marathon, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
Tätigkeiten auf der Vereinsanlage
Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.
Abgeschlossene Reiseversicherungen
Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die nicht stattfindet? Bitte geben Sie uns hierzu Nachricht. Wir heben dann diesen nicht mehr benötigten Vertrag auf und erstatten Ihnen unkompliziert die Versicherungsprämie.
Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag
Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die wir Sie am besten erreichen können.
Ihr zuständiges Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen finden Sie mit allen Kontaktdaten auf www.ARAG-Sport.de. Dort finden Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und Erklärvideo.
Coronakrise: Notfall-Fonds für Sportvereine "Hilfe Covid-19"
(26. 03. 2020)
Notfallfonds
„HILFE COVID-19“
der Lotto-Sport-Stiftung
Unterstützung für betroffene Vereine und Organisationen
Die COVID-19-Pandemie legt in diesen Tagen das Leben überall lahm. Durch die massenhafte Absage von Meisterschaften, Turnieren, Workshops, Bildungsangeboten und weiteren Veranstaltungen geraten Vereine und Organisationen in Sport und Integration in eine existentielle Krise
„Vereine und ehrenamtlich Engagierte gehören zu den Stützen unserer Gesellschaft. Unauffällig und effektiv organisieren sie etwa Sportveranstaltungen, Jugend- und Seniorenarbeit, Nachhilfe- und Sprachkurse, Betreuungsangebote, gesellschaftliches Miteinander.
Durch die aktuelle Corona-Krise sind sie, wie das ganze Land, zum Stillstand verpflichtet.
Hier möchte die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung helfen und hat deshalb den Notfallfonds „HILFE COVID-19“ geschaffen“, so Dr. Hans Ulrich Schneider, Vorsitzender des Vorstands.
Mit dem Notfallfonds soll Vereinen und Organisationen aus den Bereichen Sport und Integrationsarbeit geholfen werden, denen durch die COVID-19-Pandemie Kosten entstanden sind. Beispiele wären:
Absagen von eigenen Veranstaltungen und Projekten
Nicht gedeckte Vorbereitungskosten mangels Zuschauereinnahmen
Ausfallhonorare, Druckkosten, Materialien
Zusätzlich angefallene und unvorhergesehene Kosten von abgesagten Veranstaltungen Dritter; z.B. Rückreisekosten, erhöhte Meldegebühren
Die Stiftung wird jeden Fall einzeln prüfen und entscheiden. Vorgesehen sind einmalige Förderungen in Höhe von bis zu max. 500 Euro.
Die Antragsstellung erfolgt über das allgemeine Antragsformular der Stiftung: https://www.lotto-sport-stiftung.de/aktuelles/foerderung/
Wichtige Informationen für betroffene Projektpartner*innen:
Im Umgang mit geförderten, konkret betroffenen Projekten agiert die Stiftung unkompliziert. So können Bewilligungszeiträume formlos verlängert werden, damit geplante Veranstaltungen zu einem späteren Zeitraum nachgeholt werden können. Förderzusagen bleiben grundsätzlich bestehen, in einzelnen Fällen sind auch Umwidmungen möglich.
Sollte ein gefördertes Projekt oder eine Veranstaltung ausfallen und trotzdem Kosten verursachen, so entstehen grundsätzlich keine Rückforderungen durch die Stiftung. Angefallene Kosten können beim Mittelverwendungsnachweis abgerechnet werden.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit der Stiftung auf. Ihre Ansprechpartner sind:
Nachdem das Niedersächsische Sozialministerium seine fachaufsichtlichen Weisungen veröffentlicht hat, haben die kommunalen Körperschaften in Niedersachsen inzwischen ihre jeweiligen „Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie“ auf den Homepages online gestellt.
Der LSB empfiehlt sich über aktuelle Entwicklungen auf den Homepages der für Sportbünde jeweils zuständigen Körperschaften über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Für die Sportvereine im KSB Northeim-Einbeck finden Sie dir hier besagten Informationen auf der Homepage des Landkreises Northeim:
liebe Kolleginnen und Kollegen in den DOSB-Mitgliedsorganisationen,
liebe Persönlichen Mitglieder des DOSB,
liebe Kolleginnen und Kollegen in den DOSB-nahen Institutionen,
liebe Kolleginnen und Kollegen im DOSB,
die Ausbreitung des Coronavirus hat zunehmend Auswirkungen auf den organisierten Sport. Durch die Dynamik der derzeitigen Infektionsausbreitung ändert sich die aktuelle Situation sehr schnell und es können derzeit keine längerfristigen Vorhersagen gegeben werden. Es ist nicht möglich, allgemeingültige Vorgaben und Empfehlungen für alle Sporttreibenden und/oder Sportveranstalter zu treffen, nichtsdestotrotz möchten wir versuchen, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten bestmöglich über die aktuelle Situation zu informieren.
Der Leitende Olympiaarzt Prof. Dr. med. Bernd Wolfarth hat bereits in den vergangenen Wochen aktuelle Empfehlungen vor allem für Trainingslager und Wettkampfreisen im Spitzensport herausgegeben, die wir den Leistungssportverantwortlichen in den Verbänden zugestellt und diese auf der DOSB-Homepage veröffentlicht haben. Dies werden wir auch beibehalten.
Darüber hinaus hat der DOSB eine Task Force berufen, die die unterschiedlichen Anfragen zu diesem Themenfeld koordiniert und diese unter Beratung durch jeweilige Expert*innen zeitnah beantwortet. Hierhaben wir die wichtigsten Fragen mit den jeweiligen Antworten für Sie zusammengestellt, die bis jetzt an uns gerichtet wurden. Diese Sammlung wird ständig aktualisiert. Zudem haben wir relevante Informationen aus externen Quellen (z.B. dem Robert Koch-Institut) auf unserer Homepage zusammengetragen.
Wir hoffen, Ihnen damit ein wenig Unterstützung bei der Entscheidungsfindung geben zu können. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es sich stets um Einzelfallentscheidungen auf der Basis der entsprechenden Rahmenbedingungen vor Ort in Abstimmung mit dem regionalen Gesundheitsamt handelt.
An Herausforderungen und Aufgaben und vor allem Entwicklungschancen mangelt es nicht:
Mitgliederentwicklung steuern, Sportangebote optimieren, Verwaltungsarbeit vereinfachen, Ehrenamt und Engagement neu denken, Zusammenarbeit verbessern, Jugendarbeit stärken.
Herausforderungen für Vereine sind auch Anlass für Innovationen, Weiterentwicklung und Neuorientierung und bieten Chancen, Menschen für Sport und Bewegung zu begeistern und für Mitwirkung und Engagement zu gewinnen
Wir beraten Vereine und Verbände bei der Weiterentwicklung ihrer Angebote, der Gestaltung ehrenamtlichen Engagements und der Verwaltungsarbeit.
Vereinswettbewerb - Preise im Wert von über € 15.000
(25. 02. 2020)
SPORTVEREINE VON HEUTE
aktiv + erfolgreich + gesundheitsorientiert
Preise abstauben beim Vereinswettbewerb
Wenn Ihr Verein …
über zertifizierte Gesundheitssportangebote verfügt
attraktive gesundheitsorientierte Angebote für spezielle Zielgruppen, z. B. für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Familien o. A. im Programm hat
nicht nur gesundheitsfördernde Sportangebote macht sondern sich insgesamt zu einem gesunden Lebensort entwickelt hat
Partner in einem Gesundheitsnetzwerk mit Ärzten, Apotheken, Gesundheitsdienst etc. ist
besondere Veranstaltungen rund um das Thema „Gesundheit“ durchführt
sich in der betrieblichen Gesundheitsförderung engagiert
ein innovatives Konzept zur Qualifizierung hat
die Gesundheit seiner Mitglieder durch andere Aktivitäten fördert
dann beteiligen Sie sich mit Ihrem Verein am Wettbewerb
und gewinnen Sie tolle Preise.
Gruppe 1: bis 500 Mitglieder
Gruppe 2: bis 1.500 Mitglieder
Gruppe 3: > 1.500 Mitglieder
Qualifix 2020 - Qualifizierung für Führungskräfte im Verein
(19. 02. 2020)
Qualifix steht für die Weiterbildung von Führungskräften in Vereinen. Zielgruppe der Seminare sind sowohl Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter*innen als auch hauptberufliche Geschäftsstellenmitarbeiter*innen, die sich für den "Verein der Zukunft" fit machen wollen.
Die Inhalte orientieren sich an dem Bedarf der Vereine. Viele der Seminare unterstützen das operative "Alltagsgeschäft der Vereinsführung", andere Themenschwerpunkte bieten Hilfestellungen bei zukunftsorientierten Planungen und unterstützen die Teilnehmer*innen bei der konzeptionellen Entwicklungsarbeit im Verein.
Die Kosten pro Seminar belaufen sich auf € 10,00.
Anmeldungen sind online über das BildungSportal des LSB Niedersachsen möglich.
Das Qualifix-Programm 2020 für die Sportregion Südniedersachsen ist online:
Pressemitteilung: "Fallzahlen unverändert hoch": (Sport)vereint zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport
(30. 01. 2020)
"Außerdem sollten alle Einrichtungen, denen Kinder anvertraut sind, künftig gesetzlich zur Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch verpflichtet und ihnen hierfür die notwendige Unterstützung zugesichert werden."
„Wir brauchen eine 100-Prozent-Lösung! Es darf in den kommenden Jahren keine Kitas, Schulen, Gemeinden oder Sportvereine mehr geben, die sich nicht als Schutzorte für Kinder verstehen und entsprechende Präventionskonzepte umsetzen.“
Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm-Röhrig, zieht in Berlin Bilanz:
„Die Fallzahlen sind unverändert hoch. Die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs, dem tausende Kinder jährlich in Familien, Einrichtungen undvor laufenden Kameras ausgesetzt sind, muss in Deutschland endlich alsnationale Aufgabe verstanden werden.“
Die Pressemitteilung vom 28.01.20 dazu finden Sie hier!
Die Sportjugend Northeim-Einbeck beschäftigt sich im Tandem mit der Beratungsstelle gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen vom Kinderschutzbund Northeim mit diesem Thema und berät Sportvereine gern.
Seit 2020 "belohnt" der LSB Niedersachsen, Sportvereine, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und ein Schutzkonzept implementieren.
Weitere Infos dazu erhalten Sie bei Sarah Gräßler, Sportjugendreferentin für Südniedersachsen:
Tel.: 05551 90801912 s.graessler@ksbnortheim-einbeck.de
Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst weltwärts: Unterstützung von Sportprojekten in einem von sechs afrikanischen Ländern
Ort: Südafrika, Namibia, Ruanda, Sambia, Tansania oder Uganda
Das Projekt
Der ASC Göttingen von 1846 e.V. ist ein Sportverein mit derzeit rund 10.000 Mitgliedern und anerkannter Träger für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im Sport in Niedersachsen sowie anerkannte Zentralstelle für den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Seit 2008 bietet der Verein im Rahmen des Förderprogramms weltwärts der Bundesregierung entwicklungspolitischen Freiwilligendienst für junge Erwachsene in verschiedenen Ländern im Süden und Osten Afrikas an.
Seit 2015 gibt es auch Projektkooperationen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).
Während ihres Auslandseinsatzes begleiten die Freiwilligen ein konkretes Entwicklungs-projekt. Sie sind in eine lokale Partnerorganisation eingebunden und unterstützen diese bei ihrer Arbeit. Sie übernehmen zusätzliche Aufgaben, die die Organisation ohne das Engagement von Freiwilligen nicht leisten könnte.
Deine Aufgabe
Die/der Freiwillige unterstützt vormittags den Sportunterricht an einer Schule. Nachmittags können eigene Projekte gemäß den eigenen Interessen und Fähigkeiten im Bereich Sport geplant und durchgeführt werden. Die Tätigkeit wird zum Teil mit einem/r anderen Freiwilligen ausgeführt.
Anforderungen an Dich
• Uneingeschränkte Bereitschaft und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
• Gute Kenntnisse in einer Sportart, Grundkenntnisse in anderen Sportarten von Vorteil
• Bereitschaft zur Arbeit und Einordnung in einer bestehenden Organisationsstruktur
• Gute Sprachkenntnisse in Englisch und Interesse am Lernen einer neuen Sprache
• Außerordentliches Engagement, hohe Sozialkompetenz, Belastbarkeit, Selbstorganisation und Kreativität
• Großes Interesse an der Entwicklungszusammenarbeit und Offenheit gegenüber anderen Kulturen
Akademie Reihe: Kompetent in Führung - Seminare & Workshops 2020
Zukunft braucht Führung
Das Handeln im Ehrenamt oder Beruf wird immer vielschichtiger und schnelllebiger: Orientierung geben, nach vorne schauen, planen, Prozesse anstoßen, Entscheidungen treffen, Verantwortung übernehmen, kontrollieren, beurteilen, fordern, fördern, coachen − um nur ein paar Stichworte zu nennen.
Kompetent in Führung lädt im Ehrenamt oder Beruf Engagierte ein, sich mit den eigenen Erwartungen, Potenzialen und
Handlungsmustern auseinander zu setzen und neue Handlungsweisen auszuprobieren. Das wichtigste Instrument der im Ehrenamt oder Beruf Engagierten ist ihre Persönlichkeit mit ihren Kompetenzen.
Kompetent in Führung stellt die agierenden Menschen selbst in
den Mittelpunkt. Nur wer es schafft, an sich selbst zu arbeiten, wird andere begeistern können, das Gleiche zu tun.
Kompetent in Führung hält hierzu den idealen Raum für Sie bereit und bietet interessante Impulse und Entfaltungsmöglichkeiten.
Alle Seminare richten sich an hauptberufliche und ehrenamtliche
Führungs- und Nachwuchsführungskräfte, Team- und Projektleitende, Personalverantwortliche sowie beratende und engagierte Personen.
Teilnehmende aus Mitgliedsvereinen des LSB Niedersachsen zahlen einen reduzierten Teilnahmebeitrag.
TSV Wachenhausen erhält Sportplakette des Bundespräsidenten
(22. 10. 2019)
Sportminister Boris Pistorius verlieh 12 Sportvereinen die Sportplakette des Bundespräsidenten
Im Jahr 1984 wurde vom damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens als Auszeichnung für Turn- und Sportvereine sowie Sportverbände, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege und Entwicklung des Sports erworben haben, die „Sportplakette des Bundespräsidenten“ gestiftet. Die Sportplakette wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Sportvereins oder -verbandes oder darüber hinaus auf dessen Antrag verliehen.
„Die meisten dieser Vereine legen den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf den Breitensport. Das ehren-amtliche Engagement hat dabei eine herausragende Bedeutung. Ich werde mich deshalb weiterhin dafür einsetzen, den Breitensport in Niedersachsen zu fördern. Auch bin ich davon überzeugt, dass Vereine – insbesondere mit einer so langen Tradition und Geschichte – zukünftige Herausforderun-gen hervorragend bewältigen können und darum auch in Zukunft viele Erfolge ihrer Mitglieder feiern werden“, erklärte Minister Pistorius.
Vom Minister wurden die folgenden Vereine ausgezeichnet:
VfV Concordia Alvesrode von 1919 e. V.
SV DJK Eintracht Börger e. V.
SV Concordia Emsbüren e. V.
SV Olympia Laxten 1919 e. V.
Schachklub Lehrte e. V.
Mellendorfer Turn-Verein von 1919 e. V.
Sportverein Nortrup 1919 e. V.
Schützenverein Ostereistedt e. V. von 1919
Tennisclub Rot Weiß Osterode am Harz von 1919 e. V.
Sport-Club Steinhude e. V. TSV Eintracht Wachenhausen von 1908 e. V.
Wellingholzhausener Turnverein von 1919 e. V.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Foto: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport / Holger Hollemann
Die Sportjugend Northeim-Einbeck und ihre Freiwilligendienstleistenden sind absofort per e-Mail nur noch unter
sportjugend@ksbnortheim-einbeck.de
zu erreichen.
Die Domain sportjugendnom-ein.de wurde gelöscht, die e-Mail-Adressen info@sportjugendnom-ein.de und fsj@sportjugendnom-ein.de daher nicht mehr zu kontaktieren.
Manfred Fischer für ehrenamtlichen Einsatz geehrt
(30. 09. 2019)
Auf dem diesjährigen Jahresempfang des niedersächsischen Sports fand unter anderem die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille durch den LSB statt. Unter den Geehrten befand sich auch Manfred Fischer vom MTV Moringen, der für seinen ehrenamtlichen Einsatz ausgezeichnet wurde.
TSC Dorste sucht ÜL für Kindersport, Rückengymnastik und Zirkeltraining
(11. 09. 2019)
Der Turn- und Sportclub Dorste von 1907 e. V. sucht zum 2. Oktober 2019 eine/n Übungsleiter/in für Kindersport, Rückengymnastik und Zirkeltraining.
Wir sind ein Mehrspartenverein mit 650 Mitgliedern und sind im Ortsteil Dorste der Stadt Osterode am Harz zuhause.
Die Übungszeiten für die Kinder finden zurzeit mittwochs in der Zeit von 14:00 – 18:00 Uhr in mehreren Gruppen in der Dorster Sporthalle statt.
Von 18:00 – 19:00 Uhr Rückengymnastik für Erwachsene.
Von 19:00 – 20:00 Uhr Zirkeltraining für Erwachsene.
Die Übungszeiten finden zurzeit in folgender Aufteilung statt:
Anpassungen und Änderungen sind grundsätzlich möglich.
Eine Übungsleiterlizenz ist wünschenswert aber keine Voraussetzung, die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Verein gewährleistet werden.
Fragen zur Vergütung werden in einem persönlichen Gespräch geklärt. Diese erfolgt im Rahmen eines 450,00 €-Jobs oder auf Basis eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Fahrtkosten werden erstattet.
Bei Interesse oder Fragen bitten wir um Kontaktaufnahme unter info@tsc-dorste.de oder telefonisch bei unserem 2. Vorsitzenden Matthias Beushausen unter der Rufnummer 0163 / 2321963.
Landkreis Northeim
und
KreisSportBund Northeim-Einbeck vereinbaren Pakt für den Sport
Die Landrätin Frau Astrid Klinkert-Kittel und die Vorsitzenden des KreisSportBundes Northeim-Einbeck e.V. Herr Heinz Jürgen Ehrlich sowie sein Stellvertreter Herr Gerhard Haupt, unterzeichnen den Pakt für den Sport!
Worum es im "Pakt für den Sport" geht, erfahren Sie hier.
Foto: Pakt für den Sport
Ehrenamt & Engagement im Sport
(23. 08. 2019)
Vielfältige Engagementbereiche
im Sport
KSB Northeim-Einbeck und Sportjugend freuen sich über Unterstützung!
Der Sport bietet eine Vielfalt an Engagementmöglichkeiten. Dies ist Vereinsmitgliedern und potentiell Engagierten jedoch häufig gar nicht bewusst.
Ob im Freiwilligenmanagement selbst auf Suche nach Freiwilligen, im Marketing auf Sponsorenakquise, im Trainings- und Spielbetrieb als Übungsleitung oder Trainer*in, in der Pfelge von Sportanlagen im Einsatz, der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf Freizeiten...ob beim Flyerentwerfen, Homepage verwalten, Kuchen backen oder auch klassisch aktiv in der Vorstandsarbeit...
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Tätigkeiten sich - auch ohne sportlichem Fachwissen - im Sport zu engagieren!
Der KreisSportBund Northeim und seine Sportjugend freuen sich jederzeit über Freiwillige in allen Bereichen.
Kontaktieren Sie uns einfach oder kommen direkt in der Geschäftsstelle vorbei! Das gilt natürlich für Jede*n - unabhängig von Alter, Kultur, Geschlecht etc.!
Wir freuen uns auf Sie und euch!
Sie wollen sich engagieren, wissen aber nicht, was Ihnen liegt und Spaß bereitet?
Wir finden was!
Und vorab hilft Ihnen vielleicht der Engagementtyptest weiter!
Neu: TIPPS der Sportjugend Südniedersachsen
(31. 01. 2019)
TIPPS der Sportjugend - Ausgabe 01/19
In den TIPPS der Sportjugend versorgt Sarah Gräßler, Sportjugendreferentin der Region Südniedersachsen, Sie und euch mit den neusten News zu Aus-, Fort-, Weiterbildungsangeboten und Workshops für (angehende) Übungsleiter*innen, Jugendleiter*innen, Jugendwarte, Sportlehrkräfte, Erzieher*innen und sportlich Interessierte, zu aufregenden Kinder-und Jugendfreizeiten für kleine und große Abenteurer*innen, zu Veranstaltungstipps in der Region, Projektideen zu verschiedensten Themen und jugendrelevanten Informationen aus den Sportbünden sowie der Sportjugend und dem Landessportbund Niedersachsen.
Minisportabzeichen vom 15.06.18 im Kindergarten Sudheim
Am 15.06.18 war der Kreissportbund Northeim-Einbeck unterwegs, um im Kindergarten in Sudheim, bei 60 Kindern, das Minisportabzeichen des Landessportbundes Niedersachsen abzunehmen. Aufgrund von widrigen Wetterverhältnissen musste die Veranstaltung vom Sportplatz in den Bewegungsraum des Kindergartens verschoben werden. Dies tat dem Spaß und der sportlichen Aktivität der Kinder jedoch keinen Abbruch. Iniziiert wurde die Veranstaltung von Kirsten Kriete vom TSV Sudheim. Alle Kinder haben es geschafft, das Minisportabzeichen erfolgreich zu bestehen.
Minisportabzeichen vom 27.06.18 in Lindau
Minisportabzeichen am 27.06.2018 im Kindergarten in Lindau
Am 27.06.2018 war die Sportjugend wieder in einem Kindergarten im Landkreis Northeim im Einsatz, um das Minisportabzeichen des Landessportbundes durchzuführen. 16 motivierte Vorschulkinder, aus dem Kindergarten in Lindau, absolvierten bei bestem Wetter ihr Minisportabzeichen. Alle haben es geschafft, das Abzeichen erfolgreich zu absolvieren. Die Kindergartenleiterin Heike Germerott war begeistert und hat sich vorgenommen, das Sportabzeichen regelmäßig in ihrem Kindergarten stattfinden zu lassen.
Sportgeräteförderprogramm 2018
Die uns zur Verfügung stehenden Mittel sind bereits ausgeschöpft. Es können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
Mini-Sportabzeichen Materialvergabe an Vereine
Materialvergabe zur Abnahme
des Mini-Sportabzeichens im Sportverein
Ab sofort können Vereine eine Materialmappe mit Informationen und Anleitungen zum Mini-Sportabzeichen des LSB Niedersachsen beim KSB Northeim-Einbeck anfordern.
Eine kleine Bewegungsgeschichte über den Hasen Hoppel und seinen Freund Igel Bürste auf ihrem Weg durch den Eichenwald mit Übungsanleitungen bietet für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ein aufregende Abenteuer mit 6 Stationen.
Die passenden Drop-Flags zur Kennzeichnung der Stationen gibt es zum Verleih dazu!
Foto: Mini-Sportabzeichen Materialvergabe an Vereine
Inklusion durch Sport - "Der niedersächsische Weg": eine Broschüre
(17. 04. 2018)
Der niedersächsische Weg
Eine Broschüre des LandesSportBundes Niedersachsen e. V.
und des Behinderten-Sportverbandes Niedersachsen e. V. zur Inklusion durch Sport
Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im organisierten Sport ist noch nicht alltäglich.
Sportvereine bieten sich als Wegbereiter und Begleiter für Inklusion im Sport an. Sie bieten die Chance für lebendiges Miteinander, das Spaß macht, Freude bereitet und einfach guttut.
Der LandesSportBund Niedersachsen und der Behinderten-Sportverband Niedersachsen präsentieren Ihnen dazu die neue, gemeinsame Broschüre „Der niedersächsische Weg“.
Diese Broschüre gibt einen Überblick über Strategien und Aspekte, mit denen Inklusion im Sport gelingen kann. Sie bietet
ein Grundverständnis und Anregungen
einen Ideenpool
einen Wissensfundus und
Hilfen für gelingende Inklusion im Sportverein.
Wir wünschen uns, dass Inklusion selbstverständlich wird im niedersächsischen Sport und hoffen auf viele neue Angebote mit und für Menschen mit Behinderung.
Öffnen Sie mit uns Türen für volle Teilhabe und Vielfalt im Sport in Niedersachsen – wir unterstützen Sie gerne dabei!
Foto: Inklusion durch Sport - "Der niedersächsische Weg": eine Broschüre
Neue Freizeitenbroschüre 2018
(19. 02. 2018)
Die neue Freizeitenbroschüre der Sportjugend Südniedersachsen ist online und bald auch druckfrisch im handlichen Heftformat bei uns in der Geschäftsstelle verfügbar:
Auch die Sportjugend Northeim-Einbeck hat viele tolle Angebote - wie wäre es also zum Beispiel mit einer zweiwöchigen Auszeit in die Bergwelt UND Mittelmeerküste Spaniens?
Guckt rein, meldet euch an und genießt eine tolle Freizeit!
Lehrgangsbroschüre der Sportregion Südniedersachsen 2018
(17. 01. 2018)
Die aktuellen Lehrgangsangebote für das Jahr 2018 der Sportregion Südniedersachsen stehen nun allen Übungsleitenden, Vereinsvorständen, Jugendwarten und sportlich Interessierten als PDF-Datei zum Download zur Verfügung!
Neben dem klassischen Bildungsangebot zur Aus- und Fortbildung im ÜL-B und ÜL-C Bereich, bieten wir dieses Jahr noch mehr tolle Erfahrungen im Sportjugendbereich!