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Niedersächsische Corona-Verordnung, gültig ab 02.11.2020

30. 10. 2020

Am 30. Oktober 2020 hat das Land Niedersachsen die neue Corona-Verordnung verabschiedet, die am 2. November 2020 in Kraft tritt und mit Ablauf des 30. November außer Kraft.

Einige für den Sport relevanten §§ finden Sie hier in Auszügen und im Anhang in Gänze.

Allgemeines

§ 2
Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot

(1) Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Angehörigen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) und Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Hausstand angehören, insgesamt aber mit nicht mehr als zehn Personen aufhalten, wobei Kinder unter 12 Jahren nicht einzurechnen sind. 2Satz 1 gilt nicht für Versammlungen im Sinne des § 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes.

(2) Jede Person hat in der Öffentlichkeit, in den für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen und Veranstaltungen jeglicher Art sowie in den übrigen in dieser
Verordnung geregelten Fällen soweit möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten (Abstandsgebot); die Regelungen dieser Verordnung über Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von Einrichtungen bleiben unberührt. 2 Kann eine Person das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel nach Satz 1 nicht nur vorübergehend nicht einhalten, so hat sie eine Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 zu tragen; im Übrigen bleibt § 3 unberührt.

3) Das Abstandsgebot nach Absatz 2 gilt nicht
………2. in Gruppen von Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren,

…….10. bei sportlicher Betätigung  zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands. (Anmerkung: beim Sport muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (siehe § 3, Anlage)

 

                                                                                                                                                                                     Publikum Profisport
§ 7
Veranstaltungen mit sitzendem Publikum

……..Bei Sportveranstaltungen des Spitzen- und Profisports sind Zuschauerinnen und Zuschauer nicht zulässig…….

 

 

Mitgliederversammlungen, Sitzungen

§ 9
Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen

……..

(2) Abweichend von § 7 Abs. 1 dürfen öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen, wenn das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Nr. 1 eingehalten wird.

 

Verbote

§ 10

Betriebsverbote sowie Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen

 

(1)  Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen

………

7. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt,

  
8. Saunen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen…..

 

 

Wenn Sie Fragen zur Verordnung haben, können Sie sich gerne an den wenden.
Telefonisch: 05551 90801910.

 

Für allgemeine Fragen hat der Landkreis Northeim ein Bürgertelefon unter der Nummer 05551/7088080 eingerichtet.
Die Hotline ist Montag und Freitag von 8.30 - 12.30 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 8.30 - 12.30 Uhr und von 14 - 16 Uhr erreichbar.
Außerhalb der Anrufzeiten können Sie eine Mail an schicken.
Bitte geben Sie in der E-Mail unbedingt eine Telefonnummer für Rückfragen an.

 

Medizinische Hilfe

Wenn Sie ärztlichen Rat benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt, in den Abendstunden und am Wochenende erreichen Sie unter der Nummer 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst. 

 

Die Hotline des Landessportbundes (LSB) ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268 210.
Alternativ können Sie Ihre Fragen an den LSB auch per Mail stellen:

 

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Kontakt

KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V.

 

Scharnhorstplatz 4 
37154 Northeim

 

Tel.: (05551) 90 80 19 10

Fax: (05551) 90 80 19 15

 

E-Mail:

 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Montag - Freitag
8:00 - 13:00
nur Donnerstag
16:00 - 18:00
 

Sportabzeichen nach telefonischer Absprache

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