Deutsches Sportabzeichen - Nachweisverlängerung Schwimmfähigkeit

Um den Nachweis der Schwimmfertigkeit oder auch die Schwimmdisziplin in den Gruppen Ausdauer und Schnelligkeit zu erfüllen, erhalten alle DSA-Absolvent*innen die Möglichkeit, dies bis zum 30. Juni 2021 nachzuholen und auf der Prüfkarte für 2020 eintragen zu lassen.

 

Diese kann dann bei denzuständigen Landes-sportbünden/Kreissportbünden/Stadtsportbündenetc. eingereicht werden und es erfolgt die Beurkundung für 2020. Hiermit soll es allen Absolvent*innen, die bis jetzt schon Leistungen für 2020 erbracht haben und denen nur noch Leistungen im Schwimmen fehlen, das Ablegen auch für das Jahr 2020 ermöglicht werden.

 

Bei Bewerbungen, für die das Deutsche Sportabzeichen vorgelegt werden muss, soll die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) beim ersten Lockdown empfohlene Sonderregelung angewandt werden.

 

Alle Informationen siehe www.deutsches-sportabzeichen.de.

 

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