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Ab 08.03.21: Änderungen in der Corona Verordnung - Vorsichtige Lockerungen und Tests

08. 03. 2021

Das Land Niedersachsen hat die neue Corona-Verordnung, die ab 8. März 2021 gültig ist, veröffenticht.

Die "Häufig gestellten Fragen zum Sport" sind angekündigt aber noch nicht veröffentlicht.

 

Pressemitteilung Niedersächsische Landesregierung
7. März 2021

 

Änderungen in der Corona Verordnung - Vorsichtige Lockerungen und Tests

Mit der Verordnung zur Änderung der niedersächsischen Corona Verordnung und der niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 6. März 2021 werden für Niedersachsen die in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin am 3. März 2021vereinbarten moderaten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen umgesetzt. Der Shutdown wird teilweise verlängert. Die Corona-Verordnung ist einmal als Lesefassung und einmal in Form von Änderungsbefehlen nebst Begründung beigefügt.

 

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen moderate Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen, eine Ausweitung der zulässigen körpernahen Dienstleistungen, Terminshopping im Einzelhandel, den Sport und die vorsichtige Öffnung von Gedenkstätten, Museen, Galerien sowie zoologischen und botanischen Gärten. Die Kontaktbeschränkungen gehen in den Landkreisen und kreisfreien Städten je nach Inzidenz unterschiedlich weit.

Körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht durchgehend eine medizinische Maske getragen werden kann, sind nur nach vorherigem negativem Schnelltest zulässig. Rechtlich geregelt werden damit die in Niedersachsen noch ausstehenden Bereiche des zweiten in der MPK vereinbarten Öffnungsschritts sowie die im dritten Öffnungsschritt vorgesehen Maßgaben (zur Verdeutlichung in der Anlage noch einmal die am Donnerstag veröffentlichte Grafik).

Dies geschieht vor dem Hintergrund einer leider uneinheitlichen und in Teilen Niedersachsens nach wie vor beunruhigenden Infektionslage. Auch der nun schon fünf Monate dauernde Shutdown hat bislang nicht dazu geführt, dass die 50er Inzidenz landesweit unterschritten werden konnte. Heute liegt die landesweite Inzidenz bei 63,1, in einigen Landkreisen aber noch bei über 100, während andere es bereits auf unter 35 geschafft haben (siehe die ebenfalls beigefügte neu konzipierte Inzidenzkarte).

 

Die epidemiologische Gefahrenlage wird auch in Niedersachsen immer stärker von den leider deutlich aggressiveren und länger ansteckend bleibenden Virusvarianten bestimmt. Der Anteil der Proben, in denen die Variante B1.1.7 gefunden wird, erhöht sich von Woche zu Woche. Inzwischen wird B.1.1.7 in über 40% der untersuchten positiven Proben in Deutschland nachgewiesen.

Es ist zu erwarten, dass dieser Prozentwert weiter steigt.

Die nach wie vor hohe landesweite Inzidenz und die sich bedrohlich ausweitende Virusvariante B1.1.7 machen in Niedersachsen ein äußerst vorsichtiges Vorgehen notwendig.

Zu weitgehende Lockerungen würden unweigerlich wieder zu einem dramatischen Anstieg der Infektionszahlen und dann in der Folge wohl auch erneut zu drastischen Einschränkungen führen. Deshalb werden für stabil unter einer Inzidenz von 50 liegende Landkreise und Kreisfreie Städte nur in einigen Bereichen noch weitergehende Lockerungen vorgesehen (Gedenkstätten und Museen, Zoos und botanische Gärten sowie Sport).

 

Ein Einkaufstourismus soll unbedingt verhindert werden.

Deshalb wird auch in Regionen mit einer Inzidenz unter 50 auf eine weitergehende Öffnung des Einzelhandels zunächst verzichtet.

Im Bereich der Kontaktbeschränkungen sind weitergehende Lockerungen nur in stabil bei bzw. unter einer Inzidenz von 35 liegenden Landkreisen oder kreisfreien Städten vorgesehen.

Dies gilt dann jedoch nur für die dort wohnenden Menschen.  

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen am 8. März 2021 die 7-Tagesinzidenz mehr als 100 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner beträgt, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Lockerungen sind dort zunächst nicht möglich.

Durch gemeinsame Anstrengungen aller Bürgerinnen und Bürger und ein besonders konsequentes Verhalten der Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft muss in diesen Hochinzidenzkommunen versucht werden, die 100er-Marke möglichst rasch wieder zu unterschreiten.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Landkreise oder kreisfreie Städte zu Hochinzidenzkommunen erklärt werden müssen. Dies geschieht durch die örtlich zuständigen Behörden, wenn die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen liegt.

Die Rechtsfolgen treten dann am zweiten Werktag nach dem Dreitagesabschnitt in Kraft.

 

Es ist dem Ministerpräsidenten und der gesamten Landesregierung bewusst, dass diese unterschiedlichen Regelungen innerhalb Niedersachsens nicht leicht zu erfassen sind. Ministerpräsident Stephan Weil bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für dieses zunächst sehr vorsichtige Vorgehen:

 

„Wir dürfen leider in Regionen, in denen wir eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 haben, kein Risiko eingehen. Noch sind nicht alle älteren Menschen in Niedersachsen geimpft, und auch bei den jüngeren gibt es schwere und mitunter schwerste Krankheitsverläufe und hoch belastende Folgewirkungen.

Aber mit der jetzt eingeleiteten Ausweitung der Schnelltestangebote und der mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten deutlichen Beschleunigung der Impfungen haben wir in Niedersachsen eine echte Chance, in den nächsten Wochen und Monaten wieder mehr Freiheiten zu genießen und gleichzeitig das Virus unter Kontrolle zu halten.

Das wird aber nur dann funktionieren, wenn die Menschen in Niedersachsen auch weiterhin solidarisch bleiben, Abstand wahren, medizinische Masken tragen und die Zahl ihrer direkten persönlichen Kontakte niedrig halten. Deshalb bitte ich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen von den jetzt in Kraft tretenden Lockerungen bitte nur sehr vorsichtig und zurückhaltend Gebrauch zu machen. Wir bekommen dieses Virus und seine Mutationen nur gemeinsam unter Kontrolle.“

 

Bild zur Meldung: Änderungen ab 08.03.21

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