LSB erinnert an aktuellen Freistellungsbescheid

29. 12. 2022

LSB erinnert an aktuellen Freistellungsbescheid 
Der LSB empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen, die Vereinsangaben in der Mitgliederverwaltung auf Aktualität zu prüfen und auf einen gültigen Freistellungsbescheid zu achten. Denn der LSB kann Auszahlungen an Vereine nur vornehmen, wenn dieser aktuell ist. 
Ansprechpartnerin für Fragen rund um die LSB-Mitgliederverwaltung ist Andrea Bauermeister, Tel. 0511 1268 115, E-Mail