Transparenzregister - Gebührenbefreiung für eingetragene Vereine
19. 11. 2021
Transparenzregister: Gebührenbefreiung für eingetragene Vereine
Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für Vereine erheblich vereinfacht. Ein solcher Antrag kann mittels eines Antragsformulars unkompliziert gestellt werden. Das entsprechende individualisierte Antragsformular wird derzeit postalisch an die eingetragenen Vereine versandt.
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