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Transparenzregister - Gebührenbefreiung für eingetragene Vereine

19. 11. 2021

Transparenzregister: Gebührenbefreiung für eingetragene Vereine 


Durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde zum 1. August 2021 das Verfahren für eine mögliche Gebührenbefreiung für Vereine erheblich vereinfacht. Ein solcher Antrag kann mittels eines Antragsformulars unkompliziert gestellt werden. Das entsprechende individualisierte Antragsformular wird derzeit postalisch an die eingetragenen Vereine versandt.

 

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