Führungszeugnis
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Informationen zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis
Trotz der Positionierung des LandesSportBund Niedersachsen e.V. Niedersachsen und seiner Sportjugend gegen eine Einführung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für ehrenamtlich Tätige im Sport wird häufig der Informationsbedarf zu diesem Thema deutlich.
Zur Klärung einiger dieser allgemeinen Fragen kann folgendes hoffentlich hilfreich sein:
- Eine recht umfassende Arbeitshilfe (mit unterschiedlichen Positionierungen und Musteranträgen) zum erweiterten polizeilichen Führungszeugnis: (Link veraltet)
Zur Frage der Kosten:
- „Sofern die Ausstellung eines Führungszeugnisses von ehrenamtlich tätigen Personen zum Zwecke der Prüfung der persönlichen Eignung beantragt wird, sieht die Registerbehörde (Bundesamt für Justiz in Bonn) aus Billigkeitsgründen von der Erhebung der Gebühr ab, da das Wirken von EhrenamtlerInnen überwiegend im öffentlichen Interesse liegt. Voraussetzung für den Gebührenerlass ist, dass der Antrag auf Gebührenbefreiung bei der Meldebehörde gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt und von dieser zusammen mit dem Führungszeugnisantrag an die Registerbehörde geleitet wird (vgl. Nr. 2.20 der Zweiten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundeszentralregistergesetzes, 2. BZRVwV). Es empfiehlt sich, über die Möglichkeit einer solchen Gebührenbefreiung in der Einrichtung/im Jugendverband entsprechend zu informieren.“
Auf Anfrage recherchiert von Andreas Böer
stellv. Leiter des Referats Kinderpolitik, Kinder- und Jugendschutz
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Tel: 0511 / 120 – 2943
M U S T E R
Bestätigung des Vereins
Frau/Herr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
- für den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e. V.
ehrenamtlich tätig (oder: wird ab dem . . . . . . . . . . . . . . eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen) und benötigt dafür ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs. 2b BZRG.
Aufgrund der ehrenamtlichen Mitarbeit wird hiermit gleichzeitig die Gebührenbefreiung
beantragt.
Ort und Datum
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Stempel/Unterschrift des Trägers/Vorstandes/Geschäftsführung