Zeugnisbeiblatt

Zeugnisbeiblatt

 

Zeugnisbeiblatt

Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit

 

Zum Bildungsauftrag der Schule gehört die Mitgestaltung des sozialen Lebens (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NSchG). Ein entsprechendes Engagement der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit anzuregen, gehört zu den Aufgaben der Schule.

 

Soweit sich ein solches Engagement im Rahmen der Schule entfaltet, kann es nach Nr. 6.7 des Bezugserlasses zu a) und nach dem Bezugserlass zu b) in Abgangs- und Abschlusszeugnissen gewürdigt werden.

 

Soweit die ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Schule stattfindet, kann die Würdigung beispielgebender Aktivitäten in einem Beiblatt zum Jahreszeugnis erfolgen.

 

Als ehrenamtliche Tätigkeit kann ein Einsatz

gewürdigt werden.

 

Schülerinnen und Schüler, die eine Würdigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Schule wünschen, erhalten von der Schule ein Formblatt nach dem Muster der Anlage, das von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung auszufüllen und der Schule bis zum 1. Juni zuzuleiten ist.

 

Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die bescheinigte Tätigkeit den vorstehend genannten Grundsätzen entspricht. Die Bescheinigung wird als Beiblatt zum Zeugnis ausgehändigt. Eine Kopie ist zu den Schülerakten zu nehmen.

 

 

Muster - Vordruck des Beiblatt zum Jahreszeugnis