Zuschüsse "Zeltlagergroschen"

Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form des sogenannten "Zeltlagergroschens".

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen können Jugendgruppen

-       aus den Sportvereinen des Landes SportBundes Niedersachsen e.V.,

-       der Landesfachverbände,

-       der Gliederungen der Landesfachverbände,

-       der Sportbünde

bekommen.

 

Hierfür wenden sich die Jugendgruppen der Sportvereine im Kreis Northeim bitte vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme an die Sportjugend im KreisSportBund Northeim-Einbeck.
Dort erhalten sie den für die Abrechnung nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis.

Ansprechpartner:
Rainer Mosch
Tel: 0555161730

e-Mail:

 

Zur Kenntnis:SJ NDS_Richtline_Ferienfreizeitenzuschüsse_2023