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Zuschüsse "Zeltlagergroschen"

Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form des sogenannten "Zeltlagergroschens".

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen können Jugendgruppen

-       aus den Sportvereinen des Landes SportBundes Niedersachsen e.V.,

-       der Landesfachverbände,

-       der Gliederungen der Landesfachverbände,

-       der Sportbünde

bekommen.

 

Hierfür wenden sich die Jugendgruppen der Sportvereine im Kreis Northeim bitte vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme an die Sportjugend im KreisSportBund Northeim-Einbeck.
Dort erhalten sie den für die Abrechnung nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis.

Ansprechpartner:
Rainer Mosch
Tel: 0555161730

e-Mail:

 

Zur Kenntnis:SJ NDS_Richtline_Ferienfreizeitenzuschüsse_2023

 

 

Besucher seit dem 19.03.2018: 64921

Kontakt

KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V.

 

Scharnhorstplatz 4 
37154 Northeim

 

Tel.: (05551) 90 80 19 10

Fax: (05551) 90 80 19 15

 

E-Mail:

 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Montag - Freitag
8:00 - 13:00
nur Donnerstag
16:00 - 18:00
 

Sportabzeichen nach telefonischer Absprache

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