Startklar in die Zukunft
Aktionsprogramm Startklar in die Zukunft
Der LSB Niedersachsen und seine Sportjugend haben rund 8,9 Mio Euro erhalten, um im Rahmen des Aktionsprogrammes des Landes u.a. Schwimmkurse, ein- oder mehrtägige Sport- und Bewegungscamps oder offene Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche bei Sportvereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden zu fördern. Anträge sind bis zum 31. Dezember 2022 möglich.
Das Aktionsprogramm
Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben in den Monaten der Pandemie ganz Besonderes geleistet. Kitas und Schulen waren zeitweise geschlossen, Angebote der Vereine, Verbände konnten nicht stattfinden, Treffen mit Gleichaltrigen waren nur sehr eingeschränkt möglich. Keine leichte Zeit. Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben sich an die neuen Regeln gehalten, alles dafür getan, dass wir die Pandemie in den Griff bekommen. Sie haben zuhause gelernt, Schulstoff gebüffelt, per Video miteinander kommuniziert, den Alltag ganz neu zuhause gestaltet.
Jetzt schauen wir nach vorne. Der Bund hat ein Programm aufgelegt, um Schulstoff wieder aufzuholen und Freizeit wieder aktiv zu gestalten.
Das Land Niedersachsen hat parallelein eigenes, großes Programm auf die Beine gestellt und nimmt dabei Kinder, Jugendliche und ihre Familien klar in den Fokus.
- Überblick über alle Bausteine des Aktionsprogrammes Startklar in die Zukunft
- Richtlinien und Ansprechpersonen im Überblick
- Flyer "Startklar in die Zukunft"
- FAQ zum Förderprogramm (Stand 01/22)
Fördermöglichkeiten im Rahmen von Startklar
- von Schwimmkursen in Bädern,
- von Qualifizierungen von Übungsleiter*innen Anfängerschwimmen (ÜLAS), Helfer*innen am Beckenrand und die Ausbildung zum Erwerb des Lehrscheins der DLRG und
- von Sport- und Bewegungscamps mit und ohne Übernachtung, bei denen unterschiedliche Spiel- und Bewegungsformen angeboten werden können sowie Gemeinschaft und Bewegung im Fokus stehen.
Antragsberechtigte
- gemeinnützige Sportvereine und Landesfachverbände, die Mitglied im LSB sind und Sportbünde
- Für Schwimmkurse gelten bezüglich der DLRG zusätzliche Regelungen.
Aber auch Sportvereine, die keine eigene Schwimmsparte führen, können Schwimmkurse anbieten und eine Förderung nutzen.
Förderbedingungen
- Die Maßnahmen müssen für alle jungen Menschen bis 27 Jahren zugänglich sein.
- Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme müssen junge Menschen bis 27 Jahren beteiligt sein.
- Die Teilnahme an den Maßnahmen ist grundsätzlich kostenlos.
- Auf die Förderung durch das Land ist bei Durchführung der Maßnahme hinzuweisen.
- Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus anderen Bundesländern ist zwar gestattet, jedoch sind entstehende Kosten nur für Teilnehmende, die ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben, zuwendungsfähig.
- Wettkämpfe, fachsportliche Turniere oder Trainingscamps/ und -lager im leistungs- und Spitzensport können nicht abgerechnet und gefördert werden! Auch der normale Trainingsbetrieb in festen Mannschaften erfüllt nicht die Voraussetzung der Richtlinie und sind daher nicht förderfähig.
- Pro antragstellenden Verein wurde die maximale Fördersumme zunächst auf 40.000€ gedeckelt. Innerhalb dieser Obergrenze können beliebig viele Anträge gestellt werden. Angesichts der Anzahl aller beantragten Maßnahmen, wird diese Obergrenze eventuell im Laufe der Zeit erneut angepasst.
Abrechnung
- Zu jeder Maßnahme ist der Ort, die durchführende Einrichtung, die Übungsleiterin oder der Übungsleiter, Start- und Endtermin sowie Anzahl der Termine anzugeben. Zu den Schwimmkursen sowie mehrtägigen Sport und Bewegungscamps ist auch eine Teilnahmeliste vorzulegen. Weiterhin einzureichen sind:
- Programm der Maßnahme,
- medienwirksames Foto oder Pressebericht der Maßnahme,
- ggf. Einzelverwendungsnachweis (Vordruck, auf dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen sind).
- Originalbelege und Rechnungen verbleiben stets beim Antragsteller bzw. Letztmittelempfänger und sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren bzw. müssen für etwaige Überprüfungen zugänglich sein.
- Die Rechnungstellung erfolgt ausschließlich auf die Antragstellerin/ den Antragsteller.
- Die Abrechnungsvordrucke für die Sport- und Bewegungscamps sollen innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch am 15.01.2023, vollständig ausgefüllt im LSB-Förderportal (Intranet) hochgeladen werden.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Einreichen und Prüfung der Abrechnungsunterlagen in Höhe der beantragten förderfähigen Ausgaben.
- Wird festgestellt, dass Mittel des Landes Niedersachsen entgegen dieser Förderrichtlinie abgerechnet wurden, sind die Mittel vom Förderempfänger an die Sportjugend Niedersachsen zurückzuzahlen.
SCHWIMMFÖRDERUNG
Antrag beim LSN oder DLRG
Mit dem Programm „Startklar in die Zukunft – Schwimmen (Baustein 4)“ sollen junge Menschen bis 27 Jahren ein Ausgleich zu den Einschränkungen, die in Folge der Schließung von Schwimmbädern, aufgrund der Lockdowns in der Covid-19-Pandemie, entstanden sind, ermöglicht werden. Insgesamt haben in den letzten beiden Jahren (2020 und 2021) durch den Ausfall und die Schließung der Bäder mehr als 75.000 Schülerinnen und Schüler keinen Schwimmunterricht ausgeübt.
- Schwimmkurse: bis max. 1.500 € / Kurs
- ÜL-Qualifizierungen bis 5.000 € / Kurs (ÜLAS (Übungsleiter Anfangsschwimmen) bis 2.500 €)
- Wassergewöhnungsangebote -mobile Angebote in Städten-
[noch in Bearbeitung_Stand 04.02.22]
Kontakt für Schwimmkurse
Referent
0511 260929-13
- Durchführungsbestimmungen Schwimmen
- Antragsformular Schwimmen
- UELAS Crashkurse
- Vortrag: Zusammenfassung Schwimmförderung
SPORT- UND BEWEGUNGSCAMPS
Antrag bei der Sportjugend im LSB Niedersachsen
Anträge für die Sport- und Bewegungscamps können ausschließlich online im Förderportal des LSB-Intranet unter LSB Niedersachsen - Intranet (lsb-niedersachsen.de) gestellt werden.
Den Zugang zum Intranet können nur ordentliche und gemeinnützige Mitglieder und Gliederungen des LSB beantragen. Bitte beachten Sie (Vertretungs-) Berechtigung des Antragstellers nach §26 BGB oder informieren Sie diesen über die Antragstellung.
- offene eintägige Veranstaltungen / Events: bis 1.000 €
- mehrtägige Camps ohne Übernachtung: pauschal 30 € pro TN / Tag (ohne Nachweis)
- mehrtägige Camps mit Übernachtung: pauschal 50 € pro TN / Tag (ohne Nachweis)
Kontakt für Sport- und Bewegungscamps
Referentin
0511 1268-399
Sachbearbeitung
0511 1268-389
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Kinder- und Jugendaktivitäten in den Kommunen durch Schwimmkurse, Sport- und Bewegungscamps
- Durchführungsbestimmung Sport- und Bewegungscamps
- LSB-Intranet: Antragsportal
- Leitfaden zur Antragstellung im Online-Förderportal des LSB
Mittelherkunft
Die Förderung erfolgt aus dem 2 Abs. 1 Nr. 7 COVID-19-Sondervermögensgesetz zur Umsetzung des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ für Kinder und Jugendliche.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.