Im Rahmen der Minijob-Förderung können Sportvereine einen Zuschuss von 500 € pro Monat für Personalkosten erhalten, wenn eine neu eingestellte, geringfügig beschäftigte Person (Minijobber*in) im Verein eine der folgenden Aufgaben übernimmt.
Der Zuschuss wird als Festbetrag für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gewährt. Der Förderzeitraum beginnt mit dem ersten vollen Monat des Arbeitsverhältnisses und endet mit dessen Beendigung, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten. Ein Wechsel der geförderten Person ist grundsätzlich unschädlich.
Tipp: Stellen Sie die Minijobber*in zum 01. eines Monats ein.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB Niedersachsen sind.