Minijob Förderung

Minijob-Förderung

Mit den Förderprogrammen zur Mitgliederentwicklung unterstützt der LSB Niedersachsen Sportvereine dabei, ihre ehrenamtlichen Strukturen zu stärken. Dafür können Vereine einen Zuschuss für eine Minijobkraft erhalten, die gezielt bei der Gewinnung und Bindung von Engagierten mitwirkt und das Ehrenamt im Verein entlastet (keine allgemeinen Verwaltungsaufgaben...). 
Im Rahmen der Minijob-Förderung können Sportvereine einen Zuschuss von 500 € pro Monat für Personalkosten erhalten, wenn eine neu eingestellte, geringfügig beschäftigte Person (Minijobber*in) im Verein eine der Themenschwerpunkte übernimmt.

 

Informationsveranstaltungen

Du willst mehr erfahren…

  • wie die Antragstellung abläuft,

  • welche Förderbedingungen gelten und

  • wie die Abrechnung funktioniert.

…melde dich gerne zu einer Info-Veranstaltungen zu der Minijobförderung an:

Am 02.03.2026 - 18:00 - 19:00 Uhr:

zur Anmeldung

Bewerbungszeitraum für die Förderung durch den LSB

03.02.2026 – 16.03.2026 Aus einer Antragsstellung folgt nicht automatisch eine Bewilligung! 

Wir empfehlen, den Arbeitsvertrag (Mustervertrag) erst nach Bewilligung durch den LSB abzuschließen. 

Projektzeitraum

Im Zeitraum vom 03.02.2026 bis zum 30.09.2028 wird ein*e Minijobber*in maximal 24 Monate gefördert. Der Projektzeitraum kann frühstens mit Antragstellung beginnen. 

Der Versand der Bewilligungsschreiben und Ablehnungen erfolgt bis zum 01.04.2026 

Fördersumme

Im Rahmen der Minijob-Förderung können Sportvereine einen Zuschuss von 500 € pro Monat für Personalkosten erhalten, wenn eine neu eingestellte, geringfügig beschäftigte Person (Minijobber*in) im Verein eine der folgenden Aufgaben übernimmt.

Der Zuschuss wird als Festbetrag für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gewährt. Der Förderzeitraum beginnt mit dem ersten vollen Monat des Arbeitsverhältnisses und endet mit dessen Beendigung, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten. Ein Wechsel der geförderten Person ist grundsätzlich unschädlich. 
Tipp: Stellen Sie die Minijobber*in zum 01. eines Monats ein. 

Antragsberechtigt sind ausschließlich Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB Niedersachsen sind. 

 

Kontakt

Simon Zimmermann

Projektleitung Mitgliedergewinnung