Änderung der niedersächsischen Reisekostenverordnung
Gute Nachrichten für Haupt- und Ehrenamtliche, die für den Sport unterwegs sind. Die Niedersächsische Landesregierung hat die Reisekostenverordnung (NRKVO) angepasst.
Die wichtigste Neuerung betrifft die sog. Wegstreckenentschädigung, die seit dem 01.01.2025 entfristet- und somit dauerhaft gültig ist.
Weitere Informationen und die Vorlagen für die Reisekostenabrechnungen ab 2025 sind auf der Homepage des Landessportbundes Niedersachsen zu finden.
Bild zur Meldung: Reisekostenabrechnung ab 2025













