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Ganztag und Sportvereine - Hilfreiches zur Kooperation

Rechtsanspruch

Grundlegendes zum Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026 

während der Schulzeit

 

Ab dem 1. August 2026 haben alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in Niedersachsen Anspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. 

Der Bundestag hat die stufenweise Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen. So haben ab August 2026 alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch aufsteigend für die Klassenstufen 2-4 erweitert, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter eine Ganztagsbetreuung zusteht. 


Die gute Nachrricht ist, rund 70% aller Schulen arbeiten schon im öffenen Ganztagsprinzip. 

 

Rahmenbedingunen:

-Rechrsgrundlage §24 Abs. 4 SGB VIII

-Umsetzung: aufsteigend mit dem 1. Jahrgang ab dem Schuljahr 2026/27

-Adressat: Öffentliche Träger der Jugendhilfe

-Anspruchsumfang: 40 Std./Woche bzw. 8 Std. an 5 Werktagen

(Hamburg 2023. Mitteilung des Nds. Kultusministeriums)

Ganztag

Lasst uns gemeinsam 
die Begeisterung an der Bewegung 
und für den Sport an die Kinder weitergeben 
und sie auf ihrem sportlichen Weg unterstützen!


Lasst uns „Schule von Morgen“
gemeinsam (mit-)gestalten!

Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter bedarf der Schaffung kreativer Übergangsregelungen und die Entwicklung gangbarer Möglichkeiten und Wege. Nur durch enge und abgestimmte Zusammenarbeit können gute Bedingungen für unsere Kinder geschaffen werden, wobei der Sport im (Schul-)alltag eine elementare Rolle spielen sollte.

 

Über den Einsatz des lehrenden und nicht lehrenden Personals im außerunterrichtlichen Ganztagsangebot sowie über die Einbindung von Kooperationspartnerinnen und -partner entscheidet die Schule auf der Grundlage des Ganztagskonzepts und der örtlichen Möglichkeiten eigenverantwortlich.


Die Zusammenarbeit kann für alle ein Gewinn sein: 
Für die Schülerinnen und Schüler ergeben sich wichtige Teilhabemöglichkeiten, indem sie beispielsweise im Rahmen des Ganztagsangebots neue Sportarten kennenlernen können. Die Kooperationspartnerinnen und -partner im Ganztag haben im Gegenzug die Möglichkeit, ihre Angebote einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen und
so neue Zielgruppen zu erschließen und Hallenzeiten, die nun für schuleigene Zwecke benötigt werden, weiterhin wie gewohnt zu nutzen.

 

Aus Sicht der Sportjugend ist die kooperative Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Ganztagsschulen einen signifikanten Mehrwert für:
 

•die Kinder und Jugendlichen: Die Integration von Sportvereinen in den schulischen Ganztagsbetrieb fördert die ganzheitliche Entwicklung der Schüler*innen durch bewegungsorientiertes Lernen und als Ausgleich, wodurch die körperliche und geistige Gesundheit, aber ebenso der Spaß am Lernen gesteigert werden kann.
 

•die Schulen: Die Kooperation ermöglicht eine Erweiterung des schulischen Angebots. Dies kann zugleich zur Verbesserung des schulischen Umfelds, der Atmosphäre und zur Förderung des Miteinanders aller am Schulleben beteiligten Personen beitragen.


•die Sportvereine: Durch die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen eröffnen sich den Sportvereinen neue Möglichkeiten zur Ansprache und Gewinnung neuer Zielgruppen, was zur langfristigen Mitgliederentwicklung und zur Stärkung der Vereinsstrukturen und der öffentlichen Präsenz beiträgt.
 

Als Verein
✓setzen wir uns ein für mehr Bewegung.
✓ermöglichen wir (begleitete) Bewegungserfahrungen und geben Bewegungsimpulse.
✓stellen wir vielfältige Sport- und Bewegungsangebot vor.
✓ermöglichen wir, die Wirkung und den Mehrwert von Bewegung zu erleben.
✓können wir Kinder für (Vereins-)Sport motivieren und gewinnen.

 

Fragen die Bewegen:

  • Versicherung?
    Schüler*innen, die an den offenen Angeboten der Ganztagsschule teilnehmen, sind gesetzlich unfallversichert. Da die Angebote der Sportvereine im Rahmen des Ganztags und mit Zustimmung der Schulleitung erfolgen, sind diese Angebote stets schulische Veranstaltungen. Als Grundlage gilt der von beiden Seiten unterzeichnete Kooperationsvertrag.Für alle von Sportvereinen eingesetzten Personen, die Sportangebote im außerunterrichtlichen Ganztag im Auftrag des Vereins an einer Schule leiten, besteht Versicherungsschutz gemäß Inhalt und Umfang des vom LSB Niedersachen abgeschlossenen ARAG-Sportversicherungsvertrages.

  • Wer kann in der Ganztagsschule eingesetzt werden?

    Personen, die im Ganztag eingesetzt werden, sind zum einen Lehrkräfte. Zusätzlich können geeignete, pädagogisch qualifiziert Personen im Ganztag eingesetzt werden: Das bedeutet, dass grundsätzlich jede/r, den die Schule und/oder der verantwortliche Träger für ‚fähig‘ hält, (derzeit) im Ganztag tätig sein kann. Über die Eignung und den Einsatzbereich entscheiden die Schulleitung (und/ oder die Koordinator*innen).

     

10 Gründe – ein MUT-Macher

 

1. Förderung des Nachwuchses: 

Durch die Zusammenarbeit mit Schulen können junge Talente frühzeitig entdeckt und gefördert werden. Dies sichert langfristig den Nachwuchs für den Verein.

2. Stärkung der Vereinspräsenz: 

Ein Engagement in der Ganztagsschule erhöht die Sichtbarkeit und Bekanntheit des Vereins in der lokalen Gemeinschaft.


3. Gesellschaftlicher Beitrag: 

Der Verein leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Gesundheit, Bewegung und sozialer Integration von Kindern und Jugendlichen.


4. Mitgliedergewinnung: 

Schüler*innen, die durch Schulprojekte positive Erfahrungen mit dem Verein machen, treten möglicherweise dem Verein bei und werden langfristige Mitglieder.

 

5. Finanzielle Fördermöglichkeiten: 

Kooperationen mit Schulen können Zugang zu neuen finanziellen Fördermöglichkeiten und Zuschüssen, zur Aktivierung von (geteilter) Hauptamtlichkeit im Verein bieten.

 


 

 

6. Netzwerk und Partnerschaften: 

Die Zusammenarbeit mit Schulen eröffnet neue Netzwerke und Partnerschaften, die für den Verein von Vorteil sein können.


7. Nutzung von Ressourcen: 

Schulen bieten oft Sportanlagen und Räumlichkeiten, die der Verein (exklusiv) für seine Aktivitäten nutzen kann.


8. Erweiterung des Angebots: 

Der Verein kann sein Angebot durch Schulprojekte erweitern und diversifizieren, z.B. durch spezielle AGs oder Ferienprogramme.


9. Positive Imagebildung: 

Ein Engagement in der Schule stärkt das Image des Vereins als gemeinnützige und engagierte Institution.


10. Förderung von Ehrenamt und Engagement: 

Die Zusammenarbeit mit Schulen bietet Vereinsmitgliedern die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.

 

 

 

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Kooperationen eingehen, um…
•vielfältige außerunterrichtliche Aktivitäten anzubieten (unterschiedliche Interessen, Neigungen, Kompetenzen fördern und fordern). Dazu wirken Schule, Schulträger und (öffentliche) Kinder- und Jugendhilfe zusammen.

 

 

Als größter Jugendverband Niedersachsens vertritt die Sportjugend im LSB Niedersachsen e. V. über eine Million junger Menschen unter 27 Jahren, die in über 9.200 Vereinen Sport treiben. Im Interesse dieser Personengruppe muss eine gelingende Zusammenarbeit von Sportvereinen und Ganztagsschulen langfristig und dauerhaft erreicht werden.

 

 

Wie kommt der Verein in den Ganztag?

Schritt 1: Schulen und Sportvereine in der Nähe identifizieren
 

Recherche der Schulen:
•Welche Schule in der Nähe bieten ein Ganztagsprogramm an?
•Dies kann durch eine Online-Suche oder durch Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Schulamt erfolgen. Die Kontaktdaten der Schulen notieren, einschließlich der Namen der Schulleiter oder Ganztagskoordinatoren.
Recherche der Sportvereine:
•Welche Sportvereine sind in der Umgebung?
•Dabei kann das Sichten lokaler Verzeichnisse, Websites oder die Nachfrage bei der Gemeinde helfen. Die Kontaktdaten der Vereinsvorstände oder Verantwortlichen für Jugend- und Schulprogramme notieren.
 

Schritt 2: In Kontakt kommen


Kontaktaufnahme mit den BeSS-Servicestellen des Sportbundes vor Ort:
•BeSS steht für „Bewegung, Spiel und Sport"“. Diese Servicestellen unterstützen Vereine bei der Zusammenarbeit mit Schulen. Für die jeweiligen Regionen sind unterschiedliche BeSS-Servicestelle zuständig. Die Kontaktdaten sind auf der Website des jeweiligen Sportbundes zu finden.
•Hier gibt es Informationen, auch über mögliche Unterstützungsangebote, Förderprogramme und Best-Practice-Beispiele.

 

Leitung der BeSS-Servicestelle im KSB Northeim-Einbeck e.V

Sinja Pfeiffer

Tel.: 0157/56900887

E-Mail:


Kontaktaufnahme mit Schulen:
•Durch Anruf oder E-Mail an die Schulleitung und/oder den Ganztagskoordinator*in den Verein vorstellen und um ein Austauschgespräch bitten, um dort das Interesse an einer Kooperation zu erläutern und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen.


 

Kontaktaufnahme mit Sportvereinen:
•Durch Anruf oder E-Mail an die Verantwortlichen des Sportvereins in der Nähe die Schule, das schulische Profil und die Zielsetzung kurz und knapp vorstellen. Gemeinsam einen Termin vereinbaren, um sich über bestehende Kooperationen mit Schulen und deren Ausgestaltung auszutauschen.

 

Schritt 3: Zusammenarbeit planen und umsetzen
 

Kooperationskonzept entwickeln:
•Das Konzept für die Zusammenarbeit, zwischen Schule, Verein ggf. anderen Vereinen, gemeinsam entwickeln und dazu die Bedürfnisse und Wünsche der Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern erfragen und berücksichtigen. Wichtig sind zudem regelmäßige Treffen und Feedbackrunden, um die Zusammenarbeit kontinuierlich zu verbessern.
 

Angebote gestalten:
•Eine (zuvor vorbereitete) Zusammenstellung von (sportlichen) Aktivitäten und weiteren Angeboten, die sich in den Ganztagsbetrieb der Schule integrieren lassen, können gemeinsam zugeschnitten werden. Auch der angestrebte Umfang, beispielsweise für regelmäßige Trainingsstunden, Workshops oder aber die Begleitung von Projektwochen, sollte thematisiert werden. Die Angebote sollten stets altersgerecht und abwechslungsreich gestaltet sein.
 

Fördermittel und Unterstützung:
•Es lohnt sich, mit dem Sportbund, der Kommune oder anderen Institutionen gemeinsam mit der Schule in den Austausch über mögliche Fördermittel und Unterstützung zu treten, sodass die Angebote gut umgesetzt werden können.

 

Berater*innen machen unsere Vereine startklar

Der „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026“ ist für die niedersächsischen Sportvereine Chance & Herausforderung zugleich. Um die Potenziale und Herausforderungen im Themenfeld Ganztag zu meistern, bieten der LandesSportBund Niedersachsen und seine Sportjugend ab sofort die Möglichkeit, sich von qualifizierten Berater*innen begleiten zu lassen

Wie beantrage ich eine Beratungsleistung?

Sportbünde, Landesfachverbände und Sportvereine haben die Möglichkeit, über das LSBnet einen Antrag zum Thema „Ganztag“ zu stellen. Nach Prüfung des Antrags werden dem Verein Ganztagsberater*innen vermittelt. Die entstehenden Honorar- und Fahrtkosten für die Beratung zum Thema „Ganztag“ werden zu 100% vom LandesSportBund Niedersachsen und seiner Sportjugend gefördert. Der maximale Umfang der Förderung für die Beratung zum Fachthema beträgt bis zu 3x 8 Stunden vor Ort. 

 

 

 

Best-Practice - Ideen für Angebote – Einsatzmöglichkeiten & Einsatzfelder

 

1. Sport-AGs (Arbeitsgemeinschaften): Regelmäßige, wöchentliche Sport-AGs zu verschiedenen Sportarten wie Fußball, Basketball, Volleyball oder Leichtathletik.


2. Bewegungspausen: Kurze, aktive Pausen während des Schulalltags, in denen die Schüler durch einfache Übungen und Spiele aktiviert werden.


3. Projektwochen: Themenspezifische Projektwochen, z.B. eine „Olympia-Woche“ mit verschiedenen sportlichen Herausforderungen und Wettkämpfen.


4. Ferienfreizeiten und Sportcamps: Organisation von Sportcamps und Ferienfreizeiten, die in den Schulferien stattfinden und den Schülern intensive sportliche Erlebnisse bieten.


5. Gesundheitstage: Veranstaltungen rund um das Thema Gesundheit und Bewegung, inklusive Workshops zu Ernährung, Fitness und Entspannungstechniken.

6. Eltern-Kind-Sporttage: Veranstaltungen, bei denen Eltern und Kinder gemeinsam sportlich aktiv werden, um die Bindung und das Verständnis für Sport zu stärken.


7. Wettkampf- und Turnierorganisation: Organisation und Durchführung von schulübergreifenden Wettkämpfen und Turnieren, die den sportlichen Ehrgeiz und Teamgeist fördern.


8. Mentoring-Programme: Etablierung von Mentoring-Programmen, bei denen ältere Schüler oder Vereinsmitglieder jüngere Schüler in sportlichen und sozialen Belangen unterstützen.

 

 

Dokumente zur Unterstützung von Kooperationen:

 

Anschreiben Schule und Vereine Ganztag 2026 im Landkreis Northeim

 

Ganztags-Broschüre "Erfolgreich kooperieren: Sportvereine und Ganztagsschulen gemeinsam stark!

 

Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Schulen 

Handlungsempfehlung für Vereine

Handlungsempfehlung für Schulen

 

Rahmenvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem LandesSportBund Niedersachsen 

 

Checkliste Kooperation „Sportverein und Ganztagsschule“

für Kooperationen

 

Muster Kooperationsvertrag 

Trilaterale Kooperationsvertrag

 

Besucher seit dem 19.03.2018: 70835

Kontakt

KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V.

 

Scharnhorstplatz 4 
37154 Northeim

 

Tel.: (05551) 90 80 19 10

Fax: (05551) 90 80 19 15

 

E-Mail:

 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Montag - Freitag
8:00 - 13:00
nur Donnerstag
16:00 - 18:00
 

Sportabzeichen nach telefonischer Absprache

Diese Webseite wird gefördert durch die Initiative „Niedersachsen vernetzt“ Niedersachsen vernetzt

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Nächste Veranstaltungen:

27.​09.​2026 - Uhr bis Uhr

 

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