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Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

23. 11. 2022

Durch eine Änderung der niedersächsischen Reisekostenverordnung wurde die Wegstreckenentschädigung für die Zeit vom 01.10.2022 bis 30.06.2023 erhöht. Nach Änderung der Finanzordnung des LSB durch den 47. Landessporttag und Änderung der Allgemeinen Abrechnungsbestimmungen durch das LSB-Präsidium gelten mit Wirkung zum 19.11.2022 und befristet bis zum 30.06.2023 die folgenden abrechnungsfähigen Höchstsätze bei den Fahrtkosten:

- bis zu 0,38 € je Kilometer für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- bis zu 0,25 € je Kilometer, höchstens jedoch 125,00 € je Dienstreise für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- bis zu 0,38 € je Kilometer für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn vor Antritt der Dienstreise das erhebliche dienstliche Interesse an der Benutzung eines privaten PKW festgestellt wurde. Die Höchstgrenze von 125,00 € je Dienstreise gilt in diesen Fällen nicht.
Fahrtkosten für verbandseigene Fahrzeuge bei Dienstreisen können in diesem Zeitraum mit bis zu 0,38 €/km abgerechnet werden.

 
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