LSB erinnert an aktuellen Freistellungsbescheid
LSB erinnert an aktuellen Freistellungsbescheid
Der LSB empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen, die Vereinsangaben in der Mitgliederverwaltung auf Aktualität zu prüfen und auf einen gültigen Freistellungsbescheid zu achten. Denn der LSB kann Auszahlungen an Vereine nur vornehmen, wenn dieser aktuell ist.
Ansprechpartnerin für Fragen rund um die LSB-Mitgliederverwaltung ist Andrea Bauermeister, Tel. 0511 1268 115, E-Mail