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Förderung für Sportvereine

Fördermittel für alle Sportvereine, auch ohne eigene Schwimmsparte

SCHWIMMKURSE - € 400 pro Kurs
Schwimmkurse - insbesondere für Kinder und Jugendliche
Projekt "Niedersachsen lernt Schwimmen" bis 30.06.2023

Mit diesem Projekt im Zusammenwirken von Sportjugend Niedersachsen (sj Nds.) mit dem Landesschwimmverband Niedersachsen e.V. (LSN) und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Niedersachsen e.V. (DLRG) sollen insbesondere Kinder und Jugendliche zum Erlangen der Schwimmfähigkeit gebracht werden, die keinen Schwimmunterricht an den Grundschulen und auch weiterführenden Schulen hatten (Alter überwiegend von 6-15 Jahren) oder aufgrund von infektionsschutzbedingten Bäderschließungen nicht das Schwimmen erlernen konnten.

 

Antrag und Antragsberechtigte

- Mitgliedsvereine des LSB (auch ohne Schwimmsparte)
 

Antragsformular NlS

Durchführungsbestimmungen NlS

Teilnahmeliste NlS

 

Ansprechpartnerin DLRG

Tel.: 05723 946382

 

Ansprechpartner LSN

Tel.: 0511 26092913

Fördervoraussetzungen

- Gemeinnützigkeit für 2022/2023 gültig
- Kurs richtet sich vorwiegend an 27 Jährige und jünger
- Kursgröße 8-15 TN (unter Pandemiebedingungen auch 4)
- Kurslänge 8-12 LE á mind. 45 Minuten
- Durchführende*r ÜL muss gültige C-Lizenz/ Lehrschein Schwimmen/ Rettungsschwimmen besitzen

Fördereinschränkungen

- max. 10 Schwimmkurse können pro Verein gefördert werden
- für den gleichen Kurs nur Beantragung beim LSN oder der DLRG möglich

- Kurse dürfen nicht bereits aus Mitteln der Finanzhilfe über den LSB bezuschusst werden

Abrechnung und Nachweisführung

- Teilnahmeliste an LSN oder DLRG

- Alle maßnahmenbetreffenden Ausgaben und Eingaben sind auf dem EVN aufzuführen
- Digitale Belegkopien zu den angegebenen Ausgaben einreichen

- Belege sind 10 Jahre beim Verein aufzubewahren (auch digital möglich)

- Alle Unterschriften müssen vollständig sein

- Der LSN/ DLRG prüft den EVN inkl. Belegen

SCHWIMMKURSE - bis zu € 1.500 pro Kurs [inkl. € 300 Pauschale ohne Nachweispflicht]
Schwimmkurse für U28 Jährige
Aktionsprogramm Startklar in die Zukunft bis 31.12.2022

Angelehnt an „Niedersachsen lernt Schwimmen" werden über das Aktionsprogramm "Startklar in die Zukunft" auch Schwimmkurse gefördert.

Oberste Prämisse: Es sollen Kinder und Jugendliche sowie junge Menschen bis 27 Jahre Schwimmangebote erhalten und so die Schwimmfähigkeit erlangen.

 

Antragsformular
Durchführungsbestimmungen

LSN Überblick der Schwimmförderung

 

Antrag und Antragsberechtigte

- LSN-Mitgliedsvereine

- Mitgliedsvereine des LSB (auch ohne Schwimmsparte)

- Sportbünde

 

--> Antrag muss vor Beginn des Kurses gestellt werden
--> Bewilligung durch LSN oder DLRG muss abgewartet werden

--> Antrag nach BGB §26 komplett ausgefüllt und unterschrieben und
              mit Kopie des Qualifikationsnachweises der*des ÜL per Mail an
            

Fördervoraussetzungen

- Gemeinnützigkeit für 2022 gültig

- Kurs richtet sich an 27 Jährige und jünger

- Kursgröße 8-15 TN (unter Pandemiebedingungen auch 4)

- Kurslänge mind. 8 LE á mind. 45 Minuten

- Durchführende*r ÜL muss C-Lizenz/ Lehrschein Schwimmen, ÜLAS-Crashkurs oder höherwertige Qualifikation besitzen

Fördereinschränkungen

- Durchführungsort Niedersachsen oder angrenzende Bundesländer

- TN mit Wohnsitz in Niedersachsen

- für den gleichen Kurs nur Beantragung beim LSN oder der DLRG möglich

- Kurse dürfen nicht bereits aus Mitteln der Finanzhilfe über den LSB bezuschusst werden

Förderfähige Ausgaben

- Overheadkosten-Pauschale bis max.  € 300,- [pauschale Förderung ohne Nachweispflicht]

- zusätzlich abrechenbare Kosten bis zu € 1.200,-

--> Unbare ÜL-Honorare bis max. € 45€/LE (mit Qualifikation) & Helfer*in bis € 30/LE (keine Qualifikation erforderlich)

--> Wasserflächenmiete und Eintrittsgelder

--> Grundkosten (Abzeichen, Zertifikate)

--> Materialien bis max. € 200,-

--> Hygienemittel

--> Werbungskosten

--> Transportkosten der Teilnehmenden

Abrechnung und Nachweisführung

- Komplettes Ausfüllen der TN-Liste und des Einzelverwendungsnachweises

- Alle maßnahmenbetreffenden Ausgaben und Eingaben sind auf dem LSB-EVN aufzuführen
- Digitale Belegkopien zu den angegebenen Ausgaben einreichen

- Belege sind 10 Jahre beim Verein aufzubewahren (auch digital möglich)

- Alle Unterschriften müssen vollständig sein

--> Innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Kurses Unterlagen senden an:

-->  spätestens 15.01.2023 [Eingang]
-
Der LSN prüft den EVN inkl. Belegen

- Der LSB oder das Land Nds. (Revision) prüft stichprobenartig die Belegführung der Fördermittelempfänger*innen

--> Die Fördermittel werden etappenweise vom LSN nach erfolgter Prüfung der EVN

Ausgeschüttet
--> Überweisung des Förderbetrages nur auf Vereinskonten möglich

Zu Beachten

- Förderung je Kurs ist auf € 1.500,- begrenzt

- Ausgaben über € 300,- (Pauschale) müssen nachgewiesen und im Verein aufbewahrt werden

- Für die TN wurde bei der ARAG eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen

- Einnahmen wie TN-Gebühren müssen kenntlich gemacht und in Ansatz gebracht werden

- Keine Begrenzung bei der Kursanzahl- auch mehr als 10 möglich

- Kursende spätestens 16. Dezember 2022

- Publikationshinweis: Auf die Förderung aus dem Sonderprogramm „Startklar in die Zukunft“ ist bei Durchführung der Maßnahme hinzuweisen.

www.lsb-niedersachsen.de/medienportal

 

ÜL-QUALIFIZIERUNGEN IM SCHWIMMEN - bis zu € 5.000
Aktionsprogramm Startklar in die Zukunft bis 31.12.2022

Bis zu € 4.000,- Förderung für die Ausbildung von Helfer*innen am Beckenrand und Helfer*innen für die Anfängerschwimmausbildung.
Bis zu € 5.000,- Förderung für die Ausbildung zum Erwerb des Lehrscheins der DLRG für die Sportart Schwimmen/Rettungsschwimmen sowie die ÜL-C bzw. C-Trainer-Ausbildung des LSN.

 

Antrag und Antragsberechtigte

- LSN-Mitgliedsvereine
- Mitgliedsvereine des LSB (auch ohne Schwimmsparte)
- Sportbünde

 

--> Durchführung erfolgt durch die DLRG und den LSN ohne zusätzlichen Antrag (Verbandsbudget)

 


0511 260929-13

Fördervoraussetzungen

- mind. 2 LE (á 45 Min.) Rettungsschwimmen in Theorie & Praxis

- mind. 8 LE (á 45 Min.) schwimmspezifische Ausbildung

- Gemeinnützigkeit für 2022 gültig
- Kurs richtet sich an 27 Jährige und jünger
- Kursgröße 8-15 TN (unter Pandemiebedingungen auch 4)
- Durchführende*r ÜL muss C-Lizenz/ Lehrschein Schwimmen oder höherwertige Qualifikation besitzen

Fördereinschränkungen

- Durchführungsort Niedersachsen oder angrenzende Bundesländer
- TN mit Wohnsitz in Niedersachsen
- für den gleichen Kurs nur Beantragung beim LSN oder der DLRG möglich
- Kurse dürfen nicht bereits aus Mitteln der Finanzhilfe über den LSB bezuschusst werden

Förderfähige Ausgaben

- Ausbildungen für Helfer*innen am Beckenrand oder für Helfer*innen in der Anfänger*innenschwimmausbildung bis zu € 4.000,- je Ausbildung

- Ausbildungen für Ausbilder*innen, Schwimmtrainer*innen bis zu € 5.000,- je Ausbildung

 

--> Unbare Honorare für Lehrreferent*innen/ Ausbilder*innen bis max. € 45/LE & Helfer*innen bis max. €30/LE
--> Wasserflächenmiete und Raummiete
--> Verpflegung

--> Grundkosten (Abzeichen, Zertifikate)
--> Materialien bis max. € 200,-
--> Hygienemittel
--> Werbungskosten
--> Reisekosten von Teilnehmenden und Referierenden

Abrechnung und Nachweisführung

- LSN rechnet beim LSB ab

Zu Beachten

- Förderung je Kurs ist je nach Art der Ausbildung auf € 4.000,- oder € 5.000,- begrenzt

- Keine Begrenzung bei der Kursanzahl (je nach Verbandsbudget)

- Kursende spätestens 16. Dezember 2022

- Publikationshinweis: Auf die Förderung aus dem Sonderprogramm "Startklar in die Zukunft" ist bei Durchführung der Maßnahme hinzuweisen

www.lsb-niedersachsen.de/medienportal

 

 

 

Fördermittel für alle Sportvereine und Institutionen [Sportvereine, Schwimmvereine, Gemeinden, Kitas...]

FÖRDERUNG VON ÜLAS CRASHKURSEN - bis zu € 2.500,- pro Kurs
Ausbildung von Übungsleiter*innen für Anfänger*innenschwimmkurse
Aktionsprogramm Startklar in die Zukunft bis 31.12.2022

Ein Konzept zur Erteilung von Crash-Kursen für die spätere Leitung von Anfänger*innenschwimmkursen aufgrund der Auswirkungen der Coronapandemie auf den Schwimmlernprozess.
Das Angebot richtet sich an alle Vereine und Institutionen (Kitas, Kreisschwimmverbände, Gemeinden, ...), die eine qualifizierte Ausbildung im Anfänger*innenschwimmen anbieten oder auf- bzw. ausbauen möchten und dafür interessierte, motivierte Personen benennen können oder suchen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

  • Kompakter eintägiger Lehrgang (10 LE)
  • Vereine/Kreise organisieren
  • LSN stellt Referent*innen
  • Komplette Kostenübernahme
    • (sofern die dem LSN zugesagten Mittel im entsprechenden Umfang bewilligt werden)
    • komplette Übernahme der anfallenden Badkosten, Bahn-, Beckennutzung
    • komplette Übernahme der Kosten für Ausbilder*innen/ Referent*innen des LSN
       
  • ÜLAS-Zertifikat erteilt die Leitungsfähigkeit von Anfänger*innenschwimmangeboten
  • Kostenloses Handkartenset des Konzeptes

 

Vorgehen

Suche von geeigneten Personen ab 16 Jahren (auch Eltern oder engagierte Schüler*innen sind möglich, solange sie den Schwimmkurs später nicht alleine leiten und eine verantwortliche Aufsichtsperson dabei ist) und möglichst Sammelmeldung an den LSN (Einzelpersonen werden dann zugeordnet).
Idealerweise sollen die bereits vorhandenen Vereinsressourcen (Übungs-/ Wasserzeiten, Vereinsheim, Theorieraum o. ä.) verwendet werden. Gerne auch im Vereinsbad nach (einmaligen) zusätzlichen Wasserzeiten fragen.
Verfügt die Institution über keine Ressourcen, kann beim LSN eine Anfrage gestellt werden, einen möglichst zentralen Ausbildungsort für die entsprechenden Teilnehmer*innen zu bekommen.

 

Überblick ÜLAS-Crashkurse
 


0511 260929-13

 

 

WASSERGEWÖHNUNGSANGEBOTE: MOBILE ANGEBOTE
Aktionsprogramm Startklar in die Zukunft bis 31.12.2022 [noch in Bearbeitung Stand 04.02.2022]

LSN und DLRG arbeiten an dem Antragsverfahren

 

 

Besucher seit dem 19.03.2018: 62550

Kontakt

KreisSportBund Northeim-Einbeck e.V.

 

Scharnhorstplatz 4 
37154 Northeim

 

 (05551) 90 80 19 10

 (05551) 90 80 19 15

 

 

 

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:

Montag - Freitag
8:00 - 13:00
nur Donnerstag*
[nicht während Corona*]
16:00 - 18:00
 

Sportabzeichen nach telefonischer Absprache

Diese Webseite wird gefördert durch die Initiative „Niedersachsen vernetzt“ Niedersachsen vernetzt

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

19. 05. 2023 - 17:30 Uhr

 

07. 06. 2023

 

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